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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07 (https://dejure.org/2008,7769)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.08.2008 - L 20 AS 29/07 (https://dejure.org/2008,7769)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. August 2008 - L 20 AS 29/07 (https://dejure.org/2008,7769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vaters auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wegen eines im Rahmen des Umgangsrechts besuchsweisen Aufenthaltes seines Sohnes; Aktivlegitimation des Vaters für einen solchen Fall; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen getrennt lebenden Kind, Individualanspruch in einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft, Vertretungsbefugnis im Verwaltungs- und Klageverfahren, Voraussetzungen für den Mehrbedarf für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07
    2.Soweit der Kläger anteilige Regelsatzleistungen für die Zeit des Aufenthalts seines Sohnes bei ihm als vermeintlich eigene Ansprüche im eigenen Namen geltend macht, war die Klage abzuweisen, weil der Kläger während der Zeit, in der sich sein Sohn bei ihm aufhält, zwar mit diesem eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft bildet, der für diesen Zeitraum bestehende Bedarf des Sohnes jedoch nicht ohne Weiteres vom Kläger geltend gemacht werden kann, weil es sich um einen Individualanspruch des Sohnes handelt (BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R = FEVS 58, 289 = NZS 2007, 383 mit Anm. Behrend jurisPR-SozR 9/2007 Anm. 1; LSG NRW Urteil vom 21.04.2008, L 20 AS 112/06).

    Da der Kläger den Sohn nur alle zwei Wochenenden im Monat und in der Hälfte der Schulferien betreut, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Mitwirkung der Kindesmutter im Rahmen der Pflege und Erziehung des Sohnes eine untergeordnete Rolle spielt und der Kläger infolgedessen als allein erziehend angesehen werden könnte (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 - m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 - entschieden hat, helfen auch öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht über diese Vertretungsregel hinweg.

    Denn anders als in dem mit Urteil vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 - entschiedenen Fall fehlt vorliegend der zivilrechtliche Anknüpfungspunkt, der im Licht des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG eine Vertretungsmacht des nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen könnte.

    Die Entscheidung hat darüber hinaus Bedeutung in Abgrenzung und in Klarstellung zu der Entscheidung des erkennenden Senat vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 - in der ebenfalls die Revision zugelassen und inzwischen unter dem Aktenzeichen B 14 AS 54/08 R ein Revisionsverfahren anhängig ist.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07
    Mit Beschluss vom 21.09.2006 hat der Senat das Ruhen des Verfahrens angeordnet im Hinblick auf das beim Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Revisionsverfahren B 7b AS 14/06 R.

    2.Soweit der Kläger anteilige Regelsatzleistungen für die Zeit des Aufenthalts seines Sohnes bei ihm als vermeintlich eigene Ansprüche im eigenen Namen geltend macht, war die Klage abzuweisen, weil der Kläger während der Zeit, in der sich sein Sohn bei ihm aufhält, zwar mit diesem eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft bildet, der für diesen Zeitraum bestehende Bedarf des Sohnes jedoch nicht ohne Weiteres vom Kläger geltend gemacht werden kann, weil es sich um einen Individualanspruch des Sohnes handelt (BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R = FEVS 58, 289 = NZS 2007, 383 mit Anm. Behrend jurisPR-SozR 9/2007 Anm. 1; LSG NRW Urteil vom 21.04.2008, L 20 AS 112/06).

    Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 07.11.2006 (a.a.O.) klargestellt, dass in Fällen, in denen "Scheidungskinder" das Umgangsrecht bei einem Elternteil wahrnehmen, jedes Mitglied einer (auch zeitweiligen) Bedarfsgemeinschaft ggf. einen eigenen Leistungsanspruch nach dem SGB II hat (siehe dazu auch die Entscheidung des BSG vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07
    Die Entscheidung hat darüber hinaus Bedeutung in Abgrenzung und in Klarstellung zu der Entscheidung des erkennenden Senat vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 - in der ebenfalls die Revision zugelassen und inzwischen unter dem Aktenzeichen B 14 AS 54/08 R ein Revisionsverfahren anhängig ist.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07
    Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 07.11.2006 (a.a.O.) klargestellt, dass in Fällen, in denen "Scheidungskinder" das Umgangsrecht bei einem Elternteil wahrnehmen, jedes Mitglied einer (auch zeitweiligen) Bedarfsgemeinschaft ggf. einen eigenen Leistungsanspruch nach dem SGB II hat (siehe dazu auch die Entscheidung des BSG vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R).
  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88

    Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07
    Denn die fehlende gesetzliche Vertretungsmacht des Klägers hätte hierdurch - auch noch in der Rechtsmittelinstanz - geheilt werden können (BGH Beschluss vom 30.11.1988 - IVa ZB 12/88).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05

    Zusätzliche Leistungen für die Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07
    Eine Leistungsgewährung nach § 23 SGB II, wie sie das Sozialgericht Düsseldorf befürwortet hat, scheidet ebenfalls aus, da eine Lösung über § 23 SGB II eine Umgehung der vom Gesetzgeber ausgeschlossenen Erhöhung der Regelsätze darstellen würde (vgl. BSG a.a.0. Rdnr. 20 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2007, L 8 AS 491/05).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07
    Das ist für den Zivilprozess seit dem Urteil des BGH vom 30.01.1964 - VII ZR 5/63 (BGHZ 41, 104, 106) anerkannt.
  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 44/15

    Auch in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche den einzelnen Mitgliedern

    Die Wirkung des § 38 Abs. 1 SGB II erstreckt sich nur auf das Verwaltungsverfahren, zu dem auch das Widerspruchsverfahren gehört (vgl. dazu: BT-Drs. 17/3404, S. 114), gilt aber nicht für das gerichtliche Verfahren und ermächtigt daher nicht zur Klageerhebung (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R - SozR 4-1500 § 71 Nr. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. November 2013 - L 32 AS 2879/13 B und vom 4. September 2012 - L 18 AS 2141/12 B PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. August 2008 - L 20 AS 29/07; LSG Thüringen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 4 AS 1619/10; LSG Bayern, Beschluss vom 6. Februar 2012 -L 7 AS 21/12 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - L 19 B 29/09

    Leistungen nach dem SGB II bei zeitweiser Bedarfsgemeinschaft; Geltendmachung von

    Entgegen seiner Annahme besteht die in der Rechtsprechung gesehene Möglichkeit, aus Familien- und Sorgerechtsbeziehungen zum Kind prozessuale Vertretungsrechte herzuleiten (Urteil des LSG NW vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 -) beim Antragsteller nicht, da er kein Sorgerecht besitzt (ebenso: Urteil des LSG NW vom 18.08.2008 - L 20 AS 29/07 - Revision unter B 4 AS 68/08 R anhängig).

    Allein aus § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB kann sich jedoch die Berechtigung des umgangsberechtigten, jedoch nicht sorgeberechtigten und nach dem SGB II hilfebedürftigen Elternteiles ergeben, auch bei entgegenstehendem Willen des anderen Elternteiles Ansprüche nach dem SGB II für die nicht selbst prozessfähigen Kinder geltend zu machen (LSG NW, Urteil vom 18.08.2008, a.a.O).

  • SG Düsseldorf, 18.08.2011 - S 25 AS 2324/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Antragsteller zu 2) lebt bei seiner Mutter, der geschiedenen Ehefrau des Antragstellers zu 1), und besucht den Antragsteller zu 1) regelmäßig, zumeist jedes zweite Wochenende sowie teilweise in den Schulferien (die exakte Vereinbarung des Umgangsrechts ist beschrieben in dem Urteil des LSG NRW vom 18.8.2008, L 20 AS 29/07 (Bl. 176 ff. der Leistungsakte des Antragsgegners (LA))).

    Eine Genehmigung der Prozesserklärungen des Antragstellers zu 2) durch dessen Mutter, die diese in der Vergangenheit ausdrücklich verweigert hat (vgl. Sitzungsniederschrift vom 18.8.2008 in dem Verfahren L 20 AS 29/07 vor dem LSG NRW), ist nicht länger erforderlich.

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Aus diesem Grund, und weil es sich bei Leistungen nach dem SGB II immer um Individualansprüche handelt (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R -), sind Anspruchsinhaber für zusätzliche Leistungen für die Lebenshaltung immer diejenigen Kinder, die zu dem hilfebedürftigen sorgeberechtigten oder umgangsberechtigten Elternteil reisen und dort für längere Zeit bleiben (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. August 2008 - L 20 AS 29/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 5 AS 97/09 B PKH -).
  • LSG Hessen, 19.03.2009 - L 7 AS 53/09

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Für hierbei entstehende Mehrkosten könnten dem Antragsteller auch Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII zustehen, sofern im Einzelnen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wären (Hinweis auf: Landessozialgericht - LSG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2008, L 20 AS 112/06 und vom 18. August 2008, L 20 AS 29/07; Thüringer LSG, Urteil vom 12. November 2007, L 8 SO 90/07 ER).
  • LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09

    Anspruch auf Leistungen wegen Fahrtkosten im Zuge der Ausübung des Umgangsrechts

    Ein Auftreten für seinen Sohn setzte zudem - nach der bis zum 31. März 2011 geltenden, hier maßgeblichen Rechtslage - die Zustimmung der bzw. die Bevollmächtigung durch die sorgeberechtigte(n) Mutter voraus (vgl. dazu ausführlich LSG NRW, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07), die hier nicht behauptet wird und deren Vorliegen auch sonst nicht ersichtlich ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 1828/21

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung

    Dies wäre maßgeblich davon abhängig, ob die Vertretung der Antragsteller zu 2) und 3) der Antragstellerin zu 1) iSv § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB allein oder im Sinne der gesetzlichen Grundkonzeption gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB gemeinschaftlich mit dem Kindesvater V zusteht (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18.08.2008 - L 20 AS 29/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2008 - L 20 B 85/08

    Sozialhilfe

    Der Senat sieht sich aufgrund des eindeutigen Klagebegehrens, mit dem der Kläger einen (vermeintlich) eigenen Anspruch im eigenen Namen geltend macht, daran gehindert, den Klageantrag dahingehend auszulegen, dass der Kläger lediglich als Vertreter seiner beiden Töchter deren Ansprüche in deren Namen gerichtlich geltend machen will (vgl. hierzu auch LSG NRW Urteil vom 18.08.2008 - L 20 AS 29/07).
  • SG Lüneburg, 18.12.2008 - S 27 AS 150/07

    Anspruch auf anteiliges Sozialgeld sowie anteiligen Mehrbedarf für

    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Lebensgefährtin keine Erziehungsarbeit leistete, wäre dennoch kein anteiliger Mehrbedarf zu leisten (so im Ergebnis auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 20.08.2008, Az. L 20 AS 29/07 - juris; siehe auch Münder in: NZS 2008, 617, 621).
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