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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - L 10 KR 700/19   

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https://dejure.org/2021,64312
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - L 10 KR 700/19 (https://dejure.org/2021,64312)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.08.2021 - L 10 KR 700/19 (https://dejure.org/2021,64312)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. August 2021 - L 10 KR 700/19 (https://dejure.org/2021,64312)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R

    Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - L 10 KR 700/19
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (Beschluss des GmS-OGB vom 30.04.1979, GmS-OGB 1/78 - juris Rn 31 und Beschluss vom 05.04.2000, GmS-OGB 1/98 - juris Rn 10, BSG, Urteil vom 16.11.2000, B 13 RJ 3/99 R - juris Rn 16).

    Es muss gewährleistet sein, dass nicht nur ein Entwurf, sondern eine gewollte Prozesserklärung vorliegt, ferner, dass die Erklärung von einer bestimmten Person herrührt und diese für den Inhalt die Verantwortung übernimmt (BSG, Urteil vom 16.11.2000, B 13 RJ 3/99 R - juris Rn 16, Föllmer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl, § 92 SGG (Stand: 13.08.2020), Rn 46 mwN).

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - L 10 KR 700/19
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (Beschluss des GmS-OGB vom 30.04.1979, GmS-OGB 1/78 - juris Rn 31 und Beschluss vom 05.04.2000, GmS-OGB 1/98 - juris Rn 10, BSG, Urteil vom 16.11.2000, B 13 RJ 3/99 R - juris Rn 16).

    Diese verdeutlicht, dass Stempel, Beglaubigungsvermerk bzw Unterschrift bei einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts eine höhere Bedeutung zukommt, als bei Privatpersonen (vgl GmS-OGB, Beschluss vom 30. April 1979, GmS-OGB 1/78 - juris Rn 33 - 36).

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - L 10 KR 700/19
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (Beschluss des GmS-OGB vom 30.04.1979, GmS-OGB 1/78 - juris Rn 31 und Beschluss vom 05.04.2000, GmS-OGB 1/98 - juris Rn 10, BSG, Urteil vom 16.11.2000, B 13 RJ 3/99 R - juris Rn 16).
  • LSG Thüringen, 21.02.2019 - L 1 U 1530/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anerkennung einer weiteren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - L 10 KR 700/19
    Die Urheberschaft und der Wille, ein Schriftstück mit dem Willen, gerichtlichen Rechtschutz in Anspruch zu nehmen, in Verkehr zu bringen, müssen bei fehlender Unterschrift auf andere Weise erkennbar sein (Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 21. Februar 2019, L 1 U 1530/17 -juris Rn 24, BeckOK/Jaritz, Stand 1.1.2021, SGG § 90 Rn 30).
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