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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12 (https://dejure.org/2013,18942)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.04.2013 - L 14 R 695/12 (https://dejure.org/2013,18942)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2013 - L 14 R 695/12 (https://dejure.org/2013,18942)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 139/08 R

    Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Bei seinem Erlass ist indes das Recht nicht unrichtig angewandt worden; der Ablehnungsbescheid ist vielmehr - auch im Lichte der vom Kläger geltend gemachten jüngeren Rechtsprechung des BSG zum ZRBG (Urteile vom 2.6.2009, B 13 R 81/08 R und B 13 R 85/08 R, BSGE 103, 190 (Parallelentscheidungen), B 13 R 139/08 R, BSGE 103, 201; Urteil vom 3.6.2009, B 5 R 26/08 R, BSGE 103, 220) - anfänglich objektiv rechtmäßig.

    Eine Beschäftigung wurde "gegen Entgelt" im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b) ZRBG ausgeübt, wenn für die geleistete Arbeit irgendeine Art der Entlohnung erhalten wurde, ob in Geld, Naturalien oder in Gutscheinen, unabhängig von Quantität, Qualität und Transferweg (BSG, Urteil vom 2.6.2009, B 13 R 139/08 R, SozR 4-5075 § 1 Nr. 5).

    Schließlich steht auch ein bestimmtes Lebensalter im Sinne einer Altersuntergrenze nicht der Annahme einer aus eigenem Willensentschluss aufgenommen Beschäftigung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) ZRBG entgegen (BSG, Urteil vom 2.6.2009, B 13 R 139/08 R, SozR 4-5075 § 1 Nr. 5; BSG, Urteil vom 14.7.1999, B 13 RJ 61/98 R, SozR 3-5070 § 14 Nr. 2).

    So ist im Hinblick auf die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit jedenfalls elf- und zwölfjähriger Kinder, die in diesem Alter unter den extremen Verhältnissen des Ghettos bereits denselben Bedingungen wie Erwachsene unterlagen, ein freier Willensentschluss zur Aufnahme und Ausübung einer bestimmten Arbeit in der Rechtsprechung bejaht worden, wenn es sich der Art nach um solche Verrichtungen handelte, die Kinder körperlich zu leisten im Stande sind und die insofern als typische Kinderarbeit angesehen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R, SozR 4-5075 § 1 Nr. 3; LSG NRW, Urteil vom 12.12.2007, L 8 R 187/07, a.a.O.; nachgehend BSG, Urteil vom 2.6.2009, B 13 R 139/08 R, a.a.O.; LSG NRW, Urteil vom 28.1.2008, L 8 RJ 139/04, veröffentlicht unter www.juris.de).

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Bei seinem Erlass ist indes das Recht nicht unrichtig angewandt worden; der Ablehnungsbescheid ist vielmehr - auch im Lichte der vom Kläger geltend gemachten jüngeren Rechtsprechung des BSG zum ZRBG (Urteile vom 2.6.2009, B 13 R 81/08 R und B 13 R 85/08 R, BSGE 103, 190 (Parallelentscheidungen), B 13 R 139/08 R, BSGE 103, 201; Urteil vom 3.6.2009, B 5 R 26/08 R, BSGE 103, 220) - anfänglich objektiv rechtmäßig.

    "Beschäftigung von Verfolgten in einem Ghetto" i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 ZRBG erfasst jegliche Beschäftigung innerhalb und außerhalb des räumlichen Bereichs eines Ghettos, die von Verfolgten ausgeübt wurde, während sie sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben (BSG, Urteil vom 2.6.2009, B 13 R 81/08 R).

    Die Beschäftigung ist "aus eigenem Willensentschluss" im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) ZRBG - im Unterschied zu Zwangsarbeit - zustande gekommen, wenn der Ghetto-Bewohner hinsichtlich des Zustandekommens oder der Durchführung der Arbeit noch eine Dispositionsbefugnis zumindest dergestalt hatte, dass er die Annahme oder Ausführung der Arbeit auch ohne Gefahr für Leib, Leben oder seine Restfreiheit ablehnen konnte (BSG, Urteil vom 2.6.2009, B 13 R 81/08 R).

    Auch die Annahme einer vom Judenrat angebotenen Arbeit ist eine aus eigenem Willensentschluss zustande gekommene Beschäftigung (BSG, Urteil vom 2.6.2009, B 13 R 81/08 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 8 R 187/07

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Beschäftigung in diesem Sinne meint - wie der Beschäftigungsbegriff im übrigen Sozialversicherungsrecht auch - jede nicht selbständige Arbeit (LSG NRW, Urteil vom 12.12.2007, L 8 R 187/07, veröffentlicht unter www.juris.de).

    Anhaltspunkte für das Bestehen einer solchen Arbeit sind eine von Weisungen eines anderen hinsichtlich Zeit, Ort, Dauer, Inhalt oder Gestaltung abhängige Tätigkeit sowie eine gewisse funktionale Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Unternehmens oder Weisungsgebers, wobei die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls und das sich daraus ergebende Gesamtbild der ausgeübten Tätigkeit maßgeblich sind (LSG NRW, Urteil vom 12.12.2007, L 8 R 187/07, a.a.O.).

    So ist im Hinblick auf die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit jedenfalls elf- und zwölfjähriger Kinder, die in diesem Alter unter den extremen Verhältnissen des Ghettos bereits denselben Bedingungen wie Erwachsene unterlagen, ein freier Willensentschluss zur Aufnahme und Ausübung einer bestimmten Arbeit in der Rechtsprechung bejaht worden, wenn es sich der Art nach um solche Verrichtungen handelte, die Kinder körperlich zu leisten im Stande sind und die insofern als typische Kinderarbeit angesehen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R, SozR 4-5075 § 1 Nr. 3; LSG NRW, Urteil vom 12.12.2007, L 8 R 187/07, a.a.O.; nachgehend BSG, Urteil vom 2.6.2009, B 13 R 139/08 R, a.a.O.; LSG NRW, Urteil vom 28.1.2008, L 8 RJ 139/04, veröffentlicht unter www.juris.de).

    Allerdings ist bei besonders jungen Ghettobewohnern zu prüfen, ob die gesamten Umstände des Einzelfalls (z.B. nach der Art der angegebenen Arbeit an sich, nach den dafür erforderlichen Anforderungen an die individuelle Körperkraft, nach den dafür erforderlichen Anforderungen an die kognitiv-intellektuellen Fähigkeiten und an das Ausdauer- und Konzentrationsvermögen sowie nach den sonstigen Rahmenbedingungen, unter denen die angegebenen Verrichtungen erfolgten) noch für einen eigenen Willensentschluss im Sinne einer freien Willensentscheidung zur Aufnahme einer Beschäftigung sprechen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 12.12.2007, L 8 R 187/07, a.a.O.).

  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Bei der Zustellungsart "Einschreiben mit Rückschein" ist die Zustellung im Sinne von § 63 Abs. 2 S. 1 SGG i.V.m. § 175 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) mit Übergabe des Einschreibebriefs an den Adressaten vollzogen; der Rückschein ist nicht Teil der Zustellung, sondern dient nur - wie es auch in § 175 S. 2 ZPO zum Ausdruck kommt - Nachweiszwecken (insbesondere BSG, Urteil vom 7.10.2004, B 3 KR 14/04 R, SozR 4-1750 § 175 Nr. 1; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 10. Aufl. 2012, § 63 Rdnr. 9; Hüßtege, in: Thomas / Putzo, Kommentar zur ZPO, 34. Aufl. 2013, § 175 Rdnrn. 4 und 6; Stöber, in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 29. Aufl. 2012, § 175 ZPO Rdnrn. 3 f).

    Sollte zu der Fristversäumung eine Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts (BVerfGE 75, 183, 189) beigetragen haben, ist nach dem Gebot eines fairen Verfahrens (BVerfG Beschluss vom 4.5.2004, 1 BvR 1892/03, NJW 2004, 2887) trotz vorwerfbaren Verhaltens des Prozessführenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (BSG, Beschluss vom 7.10.2004, B 3 KR 14/04 R, SozR 4-1750 § 175 Nr. 1).

  • BSG, 06.10.1977 - 9 RV 22/77

    Berufungsfrist - Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Im Ausland wohnender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Da der Kläger in Jerusalem, Israel, wohnt und weder einen Zustellungsbevollmächtigten (gemäß § 63 Abs. 3 SGG) noch einen Prozessbevollmächtigten noch einen besonderen Vertreter im Inland hat (siehe BSG, Urteil vom 6.10.1977, 9 RV 22/77, SozR 1500 § 151 Nr. 4), ist vorliegend diese Dreimonatsfrist ab Zustellung des erstinstanzlichen - mit einer zutreffenden Rechtsmittelbelehrung im Sinne von § 66 Abs. 1 SGG versehenen - Urteils für die Berufungsfrist maßgebend.
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Für die Beantwortung der Frage nach der unrichtigen Rechtsanwendung, also der anfänglichen objektiven Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, ist auf die Rechtslage bei Erlass des Bescheides nach der damaligen Sach- und Rechtslage aus heutiger Sicht abzustellen (BSG, Urteil vom 25.10.1984, 11 RAz 3/83, SozR 1300 § 44 Nr. 13; Schütze, in von Wulffen, Kommentar zum SGB X, 7. Aufl. 2010, § 44 Rdnr. 10).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Das ist der Fall, wenn ein Beteiligter diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaften Prozessführenden angesichts der gesamten Umstände des Einzelfalls nach allgemeiner Verkehrsanschauung vernünftigerweise zuzumuten ist (BSG Urteil vom 31.03.1993, 13 RJ 9/92, SozR 3-1500 § 67 Nr. 7; Keller, a.a.O., § 67 Rdnr. 3).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Schließlich steht auch ein bestimmtes Lebensalter im Sinne einer Altersuntergrenze nicht der Annahme einer aus eigenem Willensentschluss aufgenommen Beschäftigung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) ZRBG entgegen (BSG, Urteil vom 2.6.2009, B 13 R 139/08 R, SozR 4-5075 § 1 Nr. 5; BSG, Urteil vom 14.7.1999, B 13 RJ 61/98 R, SozR 3-5070 § 14 Nr. 2).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    So ist im Hinblick auf die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit jedenfalls elf- und zwölfjähriger Kinder, die in diesem Alter unter den extremen Verhältnissen des Ghettos bereits denselben Bedingungen wie Erwachsene unterlagen, ein freier Willensentschluss zur Aufnahme und Ausübung einer bestimmten Arbeit in der Rechtsprechung bejaht worden, wenn es sich der Art nach um solche Verrichtungen handelte, die Kinder körperlich zu leisten im Stande sind und die insofern als typische Kinderarbeit angesehen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R, SozR 4-5075 § 1 Nr. 3; LSG NRW, Urteil vom 12.12.2007, L 8 R 187/07, a.a.O.; nachgehend BSG, Urteil vom 2.6.2009, B 13 R 139/08 R, a.a.O.; LSG NRW, Urteil vom 28.1.2008, L 8 RJ 139/04, veröffentlicht unter www.juris.de).
  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 85/08 R

    Anspruch nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Bei seinem Erlass ist indes das Recht nicht unrichtig angewandt worden; der Ablehnungsbescheid ist vielmehr - auch im Lichte der vom Kläger geltend gemachten jüngeren Rechtsprechung des BSG zum ZRBG (Urteile vom 2.6.2009, B 13 R 81/08 R und B 13 R 85/08 R, BSGE 103, 190 (Parallelentscheidungen), B 13 R 139/08 R, BSGE 103, 201; Urteil vom 3.6.2009, B 5 R 26/08 R, BSGE 103, 220) - anfänglich objektiv rechtmäßig.
  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 8 RJ 139/04

    Rentenversicherung

  • SG Düsseldorf, 01.03.2012 - S 27 R 1870/11

    Rentenversicherung

  • BSG, 12.08.2015 - B 5 R 188/15 B
    L 14 R 695/12 (LSG Nordrhein-Westfalen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - L 12 R 353/20

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto bei einem Kind im

    Auch wenn das ZRBG keine Altersuntergrenze kennt (zur Diskussion vgl. Knickrehm/Bergner/Mecke/Kallmayer, SGb 2018, 743-749), geht der Senat wie schon das Sozialgericht davon aus, dass Kinder im Alter der Mutter der Klägerin zur Zeit ihres Ghettoaufenthalts, d.h. im Alter etwa zwischen 2 ½ und 3 Jahren, geistig noch nicht in der Lage sind, verbindliche Entscheidungen über eine (körperliche) Arbeit und eine Gegenleistung hierfür zu treffen (ebenso Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. April 2013 - L 14 R 695/12 - Sozialgericht Berlin, Urteil vom 14. September 2016 - S 30 R 5253/14 - jeweils juris).
  • LG Tübingen, 22.06.2018 - 5 T 144/18

    Umstände zur Nichtexistenz eines Titels durch Vollstreckungsgericht zu

    Im Übrigen wäre der Widerspruch zugleich als begründeter Wiedereinsetzungsantrag zu sehen (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. April 2013 - L 14 R 695/12 -, Rn. 31, juris); dort wurde - wie hier bei fiktiv unterstellter Zustellung auch am 19.9.
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