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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13   

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https://dejure.org/2014,35118
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13 (https://dejure.org/2014,35118)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.09.2014 - L 14 R 1047/13 (https://dejure.org/2014,35118)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. September 2014 - L 14 R 1047/13 (https://dejure.org/2014,35118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung unter Berücksichtigung des Abk. Polen RV/UV 1975; Fortgeltung des Abk. Polen RV/UV 1975 für einen Rentenempfänger nach seiner Ausweisung aus Deutschland Ende Februar 2002; Rückblickende Ermittlung des "gewöhnlichen ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Polen RV/UV 1975 maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.1995, Az.: 8 RKn 2/94; BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Polen RV/UV 1975 selbst die Begriffe "Wohnort" und "wohnen" - über die soeben beschriebenen allgemeinen Definitionen hinaus - nicht näher bestimmt, ist wegen des ausdrücklichen Bezugs auf die Bundesrepublik Deutschland davon auszugehen, dass auf den betreffenden innerstaatlichen (deutschen) Rechtsbegriff des gewöhnlichen Aufenthalts verwiesen werden sollte, wie er für die gesetzliche Rentenversicherung als Teil des Sozialgesetzbuchs in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I bestimmt ist (vgl. BSG, Urteil vom 04.11.1998, Az.: B 13 RJ 9/98 R; BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Ob jemand sich gewöhnlich an einem Ort oder in einem Gebiet aufhält oder nur vorübergehend dort verweilt, lässt sich nur im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise (Prognose) entscheiden (vgl. m.w.N. BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Ist nach der Prognose davon auszugehen, dass die betreffende Person zukunftsoffen "bis auf weiteres" an dem Ort oder in dem Gebiet verweilen wird, so hat sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt, wobei kein dauerhafter (unbegrenzter) Aufenthalt erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.1995, Az.: 8 RKn 2/94; BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Dem vorübergehenden Aufenthalt wohnt dagegen als zeitliches Element eine Beendigung von vornherein inne (vgl. m.w.N. BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Dem würde es widersprechen, wollte man bei der späteren Überprüfung der Prognoseentscheidung auch zwischenzeitlich bekannt gewordene Fakten zugrunde legen (vgl. m.w.N. BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Wenn Änderungen eintreten, kann der gewöhnliche Aufenthalt an dem Ort oder in dem Gebiet nur vom Zeitpunkt der Änderung an begründet werden oder entfallen (vgl. m.w.N. BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Es kann demnach nicht allein auf den Willen des Betroffenen ankommen, einen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen (sog. Domizilwille; vgl. BSG, Urteil vom 09.05.1995, Az.: 8 RKn 2/94); dies gilt insbesondere dann, wenn er nicht mit den tatsächlichen objektiven Umständen übereinstimmt (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Wie bei einer sonstigen Tatsachenfeststellung entscheidet das Gericht bei einer Prognose nach freier Überzeugung (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Sie sind schließlich daraufhin zu würdigen, ob sie "erkennen lassen", dass der Betreffende am Aufenthaltsort oder im Aufenthaltsgebiet "nicht nur vorübergehend verweilt" (vgl. m.w.N. BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    1990 wurde nach dem Beitritt Polens zur EU nicht durch europäische Rechtsvorschriften ersetzt, sondern gilt als bilaterales, durch Gesetz vom 18.06.1991 (BGBl. II S. 741) in deutsches Recht transformiertes Recht spezialgesetzlich weiter (vgl. hierzu ausführlich Landessozialgericht NRW, Urteil vom 28.05.2013, Az.: L 18 KN 135/12; BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

  • BSG, 09.05.1995 - 8 RKn 2/94

    Anspruch auf Altersruhegeld aus der deutschen Rentenversicherung - Ablehnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Polen RV/UV 1975 maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.1995, Az.: 8 RKn 2/94; BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Ist nach der Prognose davon auszugehen, dass die betreffende Person zukunftsoffen "bis auf weiteres" an dem Ort oder in dem Gebiet verweilen wird, so hat sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt, wobei kein dauerhafter (unbegrenzter) Aufenthalt erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.1995, Az.: 8 RKn 2/94; BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

    Es kann demnach nicht allein auf den Willen des Betroffenen ankommen, einen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen (sog. Domizilwille; vgl. BSG, Urteil vom 09.05.1995, Az.: 8 RKn 2/94); dies gilt insbesondere dann, wenn er nicht mit den tatsächlichen objektiven Umständen übereinstimmt (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 18 KN 135/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Kürzung von nach §§ 15f. FRG zu berücksichtigenden ausländischen rentenrechtliche Zeiten nach § 22 Abs. 4 FRG weder gegen Art. 2 Abs. 1 GG (i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. m.w.N. Landessozialgericht NRW, Urteil vom 28.05.2013, Az.: L 18 KN 135/12).

    (vgl. Landessozialgericht NRW, Urteil vom 28.05.2013, Az.: L 18 KN 135/12).

    1990 wurde nach dem Beitritt Polens zur EU nicht durch europäische Rechtsvorschriften ersetzt, sondern gilt als bilaterales, durch Gesetz vom 18.06.1991 (BGBl. II S. 741) in deutsches Recht transformiertes Recht spezialgesetzlich weiter (vgl. hierzu ausführlich Landessozialgericht NRW, Urteil vom 28.05.2013, Az.: L 18 KN 135/12; BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 17/11 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Vorrang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Den "Wohnort beibehalten" sei gleichzusetzen mit "ununterbrochen aufhalten" (BSG, Urteil vom 10.07.2012, Az.: B 13 R 17/11 R.).

    Den "Wohnort beibehalten" ist gleichzusetzen mit "ununterbrochen aufhalten" (vgl. BSG, Urteil vom 10.07.2012, Az.: B 13 R 17/11 R).

  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Er setzt neben anderem voraus, dass sich der Betreffende überhaupt an dem Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes aufhält und weiter, dass er hier den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse hat (so in Bezug auf die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Häftlings am Gefängnisort BSG, Urteil vom 29.05.1991, Az.: 4 RA 38/90 m.w.N.).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 49/92

    Polen - Rentner - Aufenthaltserlaubnis - Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Der Ausdruck "gewöhnlicher Aufenthalt" sei dabei so zu verstehen wie in § 30 Abs. 3 SGB I (BSG, Urteil vom 30.09.1993, Az.: 4 RA 49/92).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 9/98 R

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines polnischen Asylbewerbers im Bundesgebiet -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Polen RV/UV 1975 selbst die Begriffe "Wohnort" und "wohnen" - über die soeben beschriebenen allgemeinen Definitionen hinaus - nicht näher bestimmt, ist wegen des ausdrücklichen Bezugs auf die Bundesrepublik Deutschland davon auszugehen, dass auf den betreffenden innerstaatlichen (deutschen) Rechtsbegriff des gewöhnlichen Aufenthalts verwiesen werden sollte, wie er für die gesetzliche Rentenversicherung als Teil des Sozialgesetzbuchs in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I bestimmt ist (vgl. BSG, Urteil vom 04.11.1998, Az.: B 13 RJ 9/98 R; BSG, Urteil vom 10.12.2013, Az.: B 13 R 9/13 R).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R

    Kindererziehungszeiten bei Aufenthalt in einem Lager für Displaced Persons -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Sogar die konkrete Absicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in ein bestimmtes Land auszuwandern, stehe einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auch in der Zeit der Vorbereitung der Auswanderung (Einholung von behördlichen Erlaubnissen, die Wohnsitznahme im Ausland vorbereitende Aufenthalte dort, Verkaufsverhandlungen im Inland etc.) bis zum Ablauf des letzten Tages vor der Auswanderung, also der konkreten Verlagerung des Lebensschwerpunktes ins Ausland, nicht entgegen (BSG, Urteil vom 03.04.2001, Az.: B 4 RA 90/00 R).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 2/09 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausländer - GdB in Höhe von 50 - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Denn die Geschäftsfähigkeit der betroffenen Person wird nicht zu den maßgeblichen tatsächlichen Umständen gezählt, die bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2010, Az.: B 9 SB 2/09 R).
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 14 R 1047/13
    Vielmehr reiche ein mehr als nur vorübergehendes, tatsächliches Verweilen aus (BSG, Urteil vom 09.08.1994, Az.: 13 RJ 59/93).
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