Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2015 - L 20 SO 255/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Einrichtung der Nichtsesshaftenhilfe; Anspruch auf Eingliederungshilfe; Merkmale und Ziele der Eingliederungshilfe; Eingliederung in eine Heimgemeinschaft als legitimes Ziel der Eingliederungshilfe; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streit über die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Einrichtung der Nichtsesshaftenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostenübernahme für die Unterbringung in Einrichtung der Nichtsesshaftenhilfe bei geringem Einkommen des Berechtigten
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 07.03.2012 - S 8 SO 65/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2015 - L 20 SO 255/12
- BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 20 SO 482/14
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form von Hilfen zu einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum individuellen und personenzentrierten Förderbegriff der Eingliederungshilfe (vgl. etwa BSG…, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R Rn. 16 m.w.N.), der der Senat folgt (…vgl. hierzu ausführlich Urteile vom 22.12.2014 - L 20 SO 236/13 Rn. 67 ff. und vom 19.10.2015 - L 20 SO 255/12 Rn. 82 ff.) kommt es im vorliegenden Fall darauf an, ob (a) mit der in Rede stehenden Maßnahme ein legitimes Eingliederungsziel verfolgt wird sowie, ob (b) die begehrte Eingliederungsmaßnahme für die Verfolgung dieses Ziels geeignet und (c) erforderlich ist.Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn das angestrebte Eingliederungsziel nicht auch durch andere (gleich geeignete und zumutbare) Maßnahmen erreicht werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 19.10.2015 - L 20 SO 255/12 Rn. 90 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - L 20 SO 132/13
Streit über die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe insbesondere …
Im Rahmen eines solchen Dreiecksverhältnisses geht es um eine Verpflichtung (hier) des Beklagten als Sozialhilfeträger zu einem Schuldbeitritt zu der Zahlungsverpflichtung der Klägerin als (potenziell) Leistungsberechtigter gegenüber der Beigeladenen als Erbringer der tatsächlichen, in den erbrachten Betreuungstätigkeiten bestehenden Leistungen (steht deshalb keine eigentliche Geldleistung im Streit, so hätte das Sozialgericht auf die - nach seiner Rechtsansicht begründete - Klage den Beklagten [jedenfalls] nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht gemäß § 130 Abs. 1 S. 1 SGG nur dem Grunde verurteilen dürfen [vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R Rn. 12; ferner Urteil des Senats vom 19.10.2015 - L 20 SO 255/12 Rn. 57, sowie LSG NRW, Urteil vom 28.05.2015 - L 9 SO 231/12 Rn. 58]. - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 12 SO 430/21 Das SG Köln sei mit der Einordnung, dass es sich bei den streitgegenständlichen Leistungen nicht um Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft handele, für die der Beklagte als örtlicher Träger zuständig gewesen wäre, von dem Urteil des LSG NRW vom 19.10.2015 (L 20 SO 255/12) abgewichen.
Das SG Köln ist hier - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht von der Rechtsprechung des LSG NRW im Urteil vom 19.10.2015 (L 20 SO 255/12) abgewichen.
- SG Duisburg, 23.11.2022 - S 3 SO 94/22 Das Maß und die Auswahl der Aktivitäten eines behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft sind abhängig von seinen individuellen Bedürfnissen unter Berücksichtigung seiner Wünsche (vgl. u.a. LSG NRW, Urteil vom 19.10.2015 - L 20 SO 255/12; BSG, Urteil vom 06.12.2018 - B 8 SO 4/17 R m.w.N.).
- LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - L 9 SO 29/16
Abgrenzung des Anspruchs auf Leistungen am Leben in der Gemeinschaft von Hilfen …
Der Kläger zu 3 hat bisher die Einrede der Verjährung gegenüber der Lebenshilfewerk S... gGmbH noch nicht erklärt, und es ist zumindest zweifelhaft, ob er darauf als Maßnahme der zumutbaren Selbsthilfe verwiesen werden kann (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2015 - L 20 SO 255/12 -, juris, Rdn. 125 f.).