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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - L 13 SB 274/19   

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https://dejure.org/2019,54185
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - L 13 SB 274/19 (https://dejure.org/2019,54185)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.11.2019 - L 13 SB 274/19 (https://dejure.org/2019,54185)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. November 2019 - L 13 SB 274/19 (https://dejure.org/2019,54185)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2018 - L 13 SB 280/17

    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung eines Grades der Behinderung nach dem SGB IX

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - L 13 SB 274/19
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 16.11.2018 (L 13 SB 280/17) seien die Bescheide aber teilweise aufzuheben.

    In der Begründung heißt es sodann, der GdB sei "nun" niedriger zu bewerten (vgl. zur Auslegung von Herabsetzungsbescheiden im hiesigen Zuständigkeitsbereich Urteil des erkennenden Senats vom 16.11.2018 - L 13 SB 280/17, juris Rn. 41).

    Die Zukunft im Sinne von § 48 SGB X beginnt erst mit dem Tag nach der Bekanntgabe des Aufhebungsbescheides (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 16.11.2018, a.a.O., Rn. 42).

    Die Teilrechtswidrigkeit führte zutreffend zur teilweisen Aufhebung und machte den Bescheid nicht insgesamt rechtswidrig (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 16.11.2018, a.a.O., Rn. 43).

    Im Urteil vom 16.06.2015 argumentierte das LSG Berlin-Brandenburg sowohl mit der spezifischen Formulierung der dortigen Bescheide, als auch mit dem dortigen Verfahrensverlauf (vgl. zum Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen im Übrigen Urteil des erkennenden Senats vom 16.11.2018, a.a.O., Rn. 46).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2015 - L 13 SB 120/14

    Absenkung des GdB - Unbestimmtheit des Absenkungsbescheides mangels Angaben zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - L 13 SB 274/19
    Nach dem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2015 (L 13 SB 120/14) führe die fehlende Nennung des Tages, ab dem eine Aufhebung erfolgen solle, zur Unbestimmtheit und damit zur Rechtswidrigkeit der Aufhebungsentscheidung insgesamt.

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2015 (L 13 SB 120/14, juris) führt zu keinem anderen Ergebnis, zumal die Formulierung der im dortigen Fall gegenständlichen Bescheide offensichtlich von der Formulierung der vorliegenden Bescheide abweicht und das LSG Berlin-Brandenburg zudem mit dem dortigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens argumentiert (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 16).

    Die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2015 (L 13 SB 120/14) begründet keine grundsätzliche Bedeutung der Sache im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG.

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - L 13 SB 274/19
    Eine wesentliche Änderung liegt im Schwerbehindertenrecht vor, wenn geänderte gesundheitliche Verhältnisse einen um 10 höheren oder niedrigeren GdB begründen (vgl. Teil A Nr. 7a Satz 1 VMG und etwa BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R, juris Rn. 26).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - L 13 SB 274/19
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist der des Widerspruchsbescheids (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RVs 15/96, Rn. 11; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 54 Rn. 33).
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