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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09   

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https://dejure.org/2011,7437
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09 (https://dejure.org/2011,7437)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.2011 - L 16 KR 184/09 (https://dejure.org/2011,7437)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - L 16 KR 184/09 (https://dejure.org/2011,7437)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Das BSG (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6) habe vielmehr entschieden, dass die GKV Bildungswege, die über das staatlicherseits als Minimum angesehene Maß an Bildung hinausgingen, nicht zu fördern habe.

    Steht die Schulausbildung im Dienst der Vermittlung von grundlegendem schulischem Allgemeinwissen an Schüler im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht oder der Sonderschulpflicht (vgl. dazu BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6), so hat ihn die Krankenkasse mit einem entsprechend geeigneten Hilfsmittel zu versorgen.

    Eine schulische Bildung nach Erfüllung der Schulpflicht oder ein Studium mögen mit der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6) kein Grundbedürfnis im Sinne der mehrfach zitierten Rechtsprechung zum Hilfsmittelrecht darstellen, weil die GKV nur das staatlicherseits als Minimum angesehene Maß an Bildung zu fördern habe.

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Dazu gehöre bei Kindern die Wiederherstellung und Sicherung der Möglichkeit zur sozialen Integration unter Gleichaltrigen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) in einem Kindergarten bzw. in einer Kindertagesstätte sowie der Schulfähigkeit nach Eintritt der Schulpflicht (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).

    Zu den Aufgaben der Krankenkassen gehört allerdings auch die Herstellung und die Sicherung der Schulfähigkeit eines Schülers bzw. der Erwerb einer elementaren Schulausbildung (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28; BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn. 22 und 40).

    Dazu gehört bei Kindern die Wiederherstellung und Sicherung der Möglichkeit zur sozialen Integration unter Gleichaltrigen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) in einem Kindergarten bzw. in einer Kindertagesstätte sowie der Schulfähigkeit nach Eintritt der Schulpflicht (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Dabei handelt es sich um eine gleichsam "aufgedrängte Zuständigkeit" (vgl. BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 4).

    § 14 Abs. 4 SGB IX begründet einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem SGB X vorgeht (BSGE 98, 267, und 277, 279).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - L 5 KR 117/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Mit dem 5. Senat des LSG NRW (Urteil vom 23.09.2010 - L 5 KR 117/09 -, anhängig BSG B 3 KR 13/10 R) sieht der erkennende Senat keine Transportfähigkeit des Therapiestuhls in dem hier notwendigen Umfang.

    Der Besuch der Kindertagesstätte durch ein schwerstbehindertes Kind, für den hier wegen der mangelnden Transporteignung unstreitig ein zweiter Therapiestuhl benötigt wurde, dient zur Überzeugung des Senats, wie der Besuch eines Kindergartens für behinderte Dreijährige überhaupt, der Befriedigung von Grundbedürfnissen im vorbezeichneten Sinne, nämlich der Integration des Kindes wie seiner Vorbereitung auf den Erwerb schulischen Allgemeinwissens (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 23.09.2010 - L 5 KR 117/09 (Revision anhängig: B 3 KR 13/10 R); SG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2007 - S 5 KR 5364/06; SG Würzburg, Urteil vom 13.04.2010 - S 4 KR 426/08).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Dazu gehöre bei Kindern die Wiederherstellung und Sicherung der Möglichkeit zur sozialen Integration unter Gleichaltrigen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) in einem Kindergarten bzw. in einer Kindertagesstätte sowie der Schulfähigkeit nach Eintritt der Schulpflicht (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).

    Dazu gehört bei Kindern die Wiederherstellung und Sicherung der Möglichkeit zur sozialen Integration unter Gleichaltrigen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) in einem Kindergarten bzw. in einer Kindertagesstätte sowie der Schulfähigkeit nach Eintritt der Schulpflicht (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Dazu gehöre bei Kindern die Wiederherstellung und Sicherung der Möglichkeit zur sozialen Integration unter Gleichaltrigen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) in einem Kindergarten bzw. in einer Kindertagesstätte sowie der Schulfähigkeit nach Eintritt der Schulpflicht (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).

    Dazu gehört bei Kindern die Wiederherstellung und Sicherung der Möglichkeit zur sozialen Integration unter Gleichaltrigen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) in einem Kindergarten bzw. in einer Kindertagesstätte sowie der Schulfähigkeit nach Eintritt der Schulpflicht (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 13/10 R

    Anspruch eines behinderten Kindes auf Ausstattung mit einem Therapiestuhl zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Mit dem 5. Senat des LSG NRW (Urteil vom 23.09.2010 - L 5 KR 117/09 -, anhängig BSG B 3 KR 13/10 R) sieht der erkennende Senat keine Transportfähigkeit des Therapiestuhls in dem hier notwendigen Umfang.

    Der Besuch der Kindertagesstätte durch ein schwerstbehindertes Kind, für den hier wegen der mangelnden Transporteignung unstreitig ein zweiter Therapiestuhl benötigt wurde, dient zur Überzeugung des Senats, wie der Besuch eines Kindergartens für behinderte Dreijährige überhaupt, der Befriedigung von Grundbedürfnissen im vorbezeichneten Sinne, nämlich der Integration des Kindes wie seiner Vorbereitung auf den Erwerb schulischen Allgemeinwissens (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 23.09.2010 - L 5 KR 117/09 (Revision anhängig: B 3 KR 13/10 R); SG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2007 - S 5 KR 5364/06; SG Würzburg, Urteil vom 13.04.2010 - S 4 KR 426/08).

  • SG Karlsruhe, 08.08.2007 - S 5 KR 5364/06

    Krankenversicherung - Doppelversorgung mit einem Therapiestuhl wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Zur Begründung verweist er auf eine für ihn positive Entscheidung des SG Karlsruhe vom 08.08.2007, Az.: S 5 KR 5364/06, und trägt ergänzend vor, eine Transportfähigkeit des Therapiestuhls sei gerade nicht gegeben.

    Der Besuch der Kindertagesstätte durch ein schwerstbehindertes Kind, für den hier wegen der mangelnden Transporteignung unstreitig ein zweiter Therapiestuhl benötigt wurde, dient zur Überzeugung des Senats, wie der Besuch eines Kindergartens für behinderte Dreijährige überhaupt, der Befriedigung von Grundbedürfnissen im vorbezeichneten Sinne, nämlich der Integration des Kindes wie seiner Vorbereitung auf den Erwerb schulischen Allgemeinwissens (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 23.09.2010 - L 5 KR 117/09 (Revision anhängig: B 3 KR 13/10 R); SG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2007 - S 5 KR 5364/06; SG Würzburg, Urteil vom 13.04.2010 - S 4 KR 426/08).

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Wie das BSG (SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 (zur häuslichen Krankenpflege)) zudem betont, dienen nach § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) die sozialen Rechte der Erfüllung der in § 1 SGB I genannten Aufgaben, insbesondere der Schaffung gleicher Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen dienten.
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
    Rechtsgrundlage dafür ist § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB X iVm § 44 Abs. 3 Satz 1 SGB I. Hiernach haben die Sozialhilfeträger und die anderen in § 108 Abs. 2 SGB X genannten Träger - und nur diese (vgl. BSG SozR 4-2500 § 19 Nr. 4 RdNr. 29 mwN) - auf Antrag Anspruch auf Verzinsung eines Erstattungsanspruchs mit 4 vH für den Zeitraum nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen, den gesamten Erstattungszeitraum umfassenden Erstattungsantrages beim zuständigen Erstattungsverpflichteten bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung (§ 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB X).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 185/09

    Krankenversicherung

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

  • SG Würzburg, 13.04.2010 - S 4 KR 426/08

    Anspruch auf eine Zweitversorgung mit einer Rehakarre, einer Sitzschale und einem

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 7/11 R

    Anspruch eines behinderten Kindes auf Ausstattung mit einem Therapiestuhl zum

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2011 - L 16 KR 184/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2011 - L 16 KR 184/09 - zu ändern und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29.7.2009 zurückzuweisen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 33/09

    Krankenversicherung

    Dass im Bedarfsfall bei Kindern zur Sicherstellung der Fortbewegung im Schulbereich eine Zweitversorgung in Betracht kommen kann, vermag der Senat nur zu unterstreichen, wie seinen Urteilen vom selben Tag zur Zweitversorgung mit einem Therapiestuhl im Kindergarten (L 16 KR 184/09 und 185/09) zu entnehmen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 32/09

    Krankenversicherung

    Dass im Bedarfsfall bei Schülern zur Sicherstellung der Fortbewegung im Schulbereich eine Zweitversorgung in Betracht kommen kann, vermag der Senat nur zu unterstreichen, wie unschwer seinen Urteilen vom selben Tag zur Zweitversorgung mit einem Therapiestuhl im Kindergarten (L 16 KR 184/09 und 185/09) zu entnehmen ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Eingliederungshilfe - Behandlungspflege in

    Dagegen hat die Ast. am 20. August 2009 Klage erhoben (S 16 KR 184/09).
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