Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 12 AL 190/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 27.05.1999 - S 27 AL 304/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 12 AL 190/00
- BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 36/02 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 12 AL 190/00
Ein Verstoss gegen Art. 14 GG liegt nicht vor, weil Anspruch auf Alhi wegen der Finanzierung aus Steuermitteln nicht der Eigentumsgarantie unterliegt (vgl. BSG SozR 3-4100 § 242 Nr. 1 mwN) Ein Verstoss gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) ist nicht gegeben, weil dieses keinen Anspruch auf eine bestimmte Sozialleistung oder einen Mindestbetrag an Alhi gewährt (…vgl. BSG aaO).Über die hiergegen vom Senat zugelassene und eingelegte Revision (B 11 AL 1/02 R) ist bisher nicht entschieden worden.
- BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R
Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 12 AL 190/00
Sie sieht sich in ihrer Rechtsauffassung durch die Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 07.09.2000 (B 7 AL 72/99 R) bestätigt.Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, weil dem BSG die hier streiterhebliche Frage bereits einmal zur Entscheidung vorlag, das BSG diese aber ausdrücklich offen gelassen hat, weil es in dem nachfolgend zitierten Fall hierauf letztlich nicht angekommen ist (vgl. BSG v. 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R -).
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 12 AL 190/00
Die Stichtagsregelungen sind nicht verfassungswidrig, da ihre Einführung notwendig und der Zeitpunkt vertretbar gewesen ist (vgl. BVerfGE 75, 78,106). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 12 AL 24/01
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 12 AL 190/00
Zudem hat der Senat in einem vergleichbaren Fall ähnlich entschieden (Urteil vom 07.11.2001 - L 12 AL 24/01 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2002 - L 12 AL 167/01
Arbeitslosenversicherung
Da der Kläger den Aufhebungsvertrag erst am 14.11.1997 geschlossen und auch erst seit dem 26.04.1998 (nach Ablauf der Sperrzeit vom 01.02. - 25.09.1998) Arbeitslosengeld bezogen hat, war hier nicht zu prüfen, ob ihm aufgrund von Übergangsvorschriften weiterhin Alhi nach dem bis zum 31.03.1997 geltenden Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu zahlen war (vgl. hierzu und zur sog. Stichtagsproblematik Urteile des Senates vom 07.11.2001 - L 12 AL 24/01 - und vom 20.02.20002 - L 12 AL 190/00 - zu § 427 Abs. 7 SGB III i. V. m. § 242 x Abs. 7 und Abs. 3 AFG).