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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17 (https://dejure.org/2019,17596)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.2019 - L 11 KA 52/17 (https://dejure.org/2019,17596)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - L 11 KA 52/17 (https://dejure.org/2019,17596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Facharztes für Urologie auf Genehmigung der Teilnahme an der qualifizierten onkologischen Versorgung nach der Onkologie-Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Nach der - zu Richtgrößenvereinbarungen ergangenen - Rechtsprechung des BSG liegt in einer rückwirkenden Festsetzung der maßgebenden Werte eine grundsätzlich nicht zulässige sog. echte Rückwirkung bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen (BSG, Urteil vom 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R -).

    Für die Festsetzung von Wirkstoffkosten, die zur Grundlage einer Regressfestsetzung gemacht werden, gilt nichts anderes, weil auch diese Steuerungsfunktion entfaltet (BSG, Urteil vom 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R -).

    Die Möglichkeit, den Vorgaben Rechnung zu tragen, hat der Arzt erst nach deren Bekanntgabe, da er bereits vorgenommene Verordnungen nicht mehr rückgängig machen kann (BSG, Urteil vom 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R - BSG, Urteil vom 28.09.2016 - B 6 KA 44/15 R -).

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 32/16 R

    Krankenversicherung - Disease-Management-Programm (hier: Diabetes mellitus Typ 2)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Dass das Vorgehen der Beklagten mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sei, werde durch die Entscheidung des BSG vom 29.11.2017 (- B 6 KA 32/16 R -) bestätigt.

    Zu Recht weist der Kläger zwar darauf hin, dass die Einführung von Mindestmengen im Bereich von Disease-Management-Programmen als Instrument der Qualitätssicherung - wie im Bereich der Krankenhausbehandlung - einen nach wissenschaftlichen Maßstäben wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsmenge und -qualität erfordert (zur Krankenhausbehandlung vgl. BSG, Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R - BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R - BSG, Urteil vom 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R; zu Disease-Management-Programmen BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 32/16 R).

    Das versorgungspolitische Konzept der Disease-Management-Programme zielt darauf ab, die Behandlung chronisch Kranker auf der Grundlage neuer medizinischer Erkenntnisse zu optimieren, die Behandlungs- und Betreuungsprozesse über die Grenzen der einzelnen Versorgungssektoren hinweg zu koordinieren und damit insgesamt eine Über-, Unter- oder Fehlversorgung von chronisch Kranken zu verhindern (Thomae, SGb 2018, 504, 513).

  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 44/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelverordnung - Beurteilung nach den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Maßgebend seien allein die Patientenzahlen in den Quartalen ab Inkrafttreten der Vereinbarung (Bezugnahme auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28.09.2016 - B 6 KA 44/15 R -).

    Soweit das SG seine Entscheidung unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 28.09.2016 (- B 6 KA 44/15 R -) damit begründet habe, sie habe die Patientenzahlen aus dem Zeitraum vor dem Inkrafttreten der regionalen Vereinbarung zum 01.07.2012 nicht zugrunde legen dürfen, sei diesem Ansatz nicht zu folgen.

    Die Möglichkeit, den Vorgaben Rechnung zu tragen, hat der Arzt erst nach deren Bekanntgabe, da er bereits vorgenommene Verordnungen nicht mehr rückgängig machen kann (BSG, Urteil vom 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R - BSG, Urteil vom 28.09.2016 - B 6 KA 44/15 R -).

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 B

    Vertragsarztrecht; Teilnahme an der Vereinbarung über die qualifizierte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Somit ergibt sich aus den normativen Bestimmungen der OnkologieV, dass die Abrechnung der besonderen Kostenpauschalen nach der OnkologieV nur statthaft ist, wenn die Kassenärztliche Vereinigung die entsprechende Genehmigung bereits vor der Leistungserbringung erteilt hat (BSG, Beschluss vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 B -).

    Wie bereits dargelegt, folgt hieraus, dass die Abrechnung der besonderen Kostenpauschalen nach der OnkologieV nur statthaft ist, wenn die Kassenärztliche Vereinigung die entsprechende Genehmigung bereits vor der Leistungserbringung erteilt hat (BSG, Beschluss vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 B -).

  • SG Marburg, 29.01.2014 - S 12 KA 580/12

    Kein Anspruch auf Anerkennung als onkologisch qualifizierter Arzt bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Dieses Erfordernis sei bei Privatpatienten nicht sichergestellt, da zugunsten dieses Personenkreises mit der OnkologieV vergleichbare Behandlungskonzepte nicht vorgeschrieben seien (Bezugnahme auf SG Marburg, Urteil vom 29.01.2014 - S 12 KA 580/12 -).

    Damit scheidet die Berücksichtigung von Privatpatienten aus, da für diese keine vergleichbaren Behandlungskonzepte zwingend vorgeschrieben sind (so auch SG Marburg, Urteil vom 29.01.2014 - S 12 KA 580/12 - ).

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 23/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Eine solche ist anzunehmen, soweit die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (BSG, Urteil vom 13.05.2015 - B 6 KA 23/14 R - BSG, Urteil vom 10.12.2014 - B 6 KA 49/13 R - BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R - Humpert, a.a.O., Rn. 19).

    In der Entscheidung vom 13.05.2015 (- B 6 KA 23/14 R -) hat das BSG nämlich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse allein darauf gestützt, dass die gerichtliche Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG "mögliche Auswirkungen auf das Verfahren hinsichtlich der sachlich-rechnerischen Richtigstellung und Honorarrückforderung" entfalte.

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Zu Recht weist der Kläger zwar darauf hin, dass die Einführung von Mindestmengen im Bereich von Disease-Management-Programmen als Instrument der Qualitätssicherung - wie im Bereich der Krankenhausbehandlung - einen nach wissenschaftlichen Maßstäben wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsmenge und -qualität erfordert (zur Krankenhausbehandlung vgl. BSG, Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R - BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R - BSG, Urteil vom 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R; zu Disease-Management-Programmen BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 32/16 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2005 - L 10 KA 10/04

    Teilnahme an Diabetes-Strukturverträgen als diabetologisch geschulter Hausarzt;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Auch ohne spezialgesetzliche Ermächtigungen können die Vertragspartner qualitätssichernde Regelungen treffen, die Anforderungen an die Qualifikation des Vertragsarztes oder die Ausstattung der Praxis stellen, soweit sie den Charakter von Berufsausübungsregelungen nicht überschreiten und insbesondere nicht statusrelevant werden (BSG, Urteil vom 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R - vgl. zur Rechtmäßigkeit von Diabetesstrukturverträgen Senat, Urteil vom 07.05.2003 - L 11 KA 103/01 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.2005 - L 10 KA 10/04 -).
  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - planbar iS der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Zu Recht weist der Kläger zwar darauf hin, dass die Einführung von Mindestmengen im Bereich von Disease-Management-Programmen als Instrument der Qualitätssicherung - wie im Bereich der Krankenhausbehandlung - einen nach wissenschaftlichen Maßstäben wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsmenge und -qualität erfordert (zur Krankenhausbehandlung vgl. BSG, Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R - BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R - BSG, Urteil vom 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R; zu Disease-Management-Programmen BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 32/16 R).
  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17
    Auch ohne spezialgesetzliche Ermächtigungen können die Vertragspartner qualitätssichernde Regelungen treffen, die Anforderungen an die Qualifikation des Vertragsarztes oder die Ausstattung der Praxis stellen, soweit sie den Charakter von Berufsausübungsregelungen nicht überschreiten und insbesondere nicht statusrelevant werden (BSG, Urteil vom 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R - vgl. zur Rechtmäßigkeit von Diabetesstrukturverträgen Senat, Urteil vom 07.05.2003 - L 11 KA 103/01 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.2005 - L 10 KA 10/04 -).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen iS der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 11 KA 103/01

    Vertragsarztrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2012 - L 11 KA 79/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 49/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung zur Durchführung fachärztlicher

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B

    Vertragsärztliche Versorgung - keine rückwirkende Zuerkennung von Zulassungen

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 4/13 B

    Vertragsarztrecht - Status-Erteilungen und -Aufhebungen (hier:

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 3/18

    Rechtmäßigkeit von Wahlen zum Hauptausschuss der Vertreterversammlung einer

    Im Fall eines erledigten Verwaltungsaktes wird eine Wiederholungsgefahr bejaht, wenn eine hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 23/14 R - BSG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - B 6 KA 49/13 R - BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R - Senat, Urteil vom 20. Februar 2019 - L 11 KA 52/17 -).
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