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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 9 AL 6/18   

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https://dejure.org/2020,5516
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 9 AL 6/18 (https://dejure.org/2020,5516)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.2020 - L 9 AL 6/18 (https://dejure.org/2020,5516)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - L 9 AL 6/18 (https://dejure.org/2020,5516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld für Filmschaffende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Filmbranche und das Arbeitslosengeld

  • datev.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld für Filmschaffende

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld für Filmschaffende?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2020, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Berlin, 21.04.2017 - S 58 AL 501/16
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 9 AL 6/18
    Ob eine spätere Verlängerung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen schädlich ist, wird kontrovers beurteilt (dafür: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16, juris; unter Bezugnahme darauf offenbar auch Söhngen in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: 169. Lf./01.09.2019, § 142 Rn. 44; dagegen SG Berlin, Urteil vom 21.04.2017 - § 58 AL 501/16 -, juris; offenlassend: Öndül, in Schlegel/Voelzke, JurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, Stand: 27.01.2020, § 142 Rn. 44).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit - mehrere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 9 AL 6/18
    Ob eine spätere Verlängerung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen schädlich ist, wird kontrovers beurteilt (dafür: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16, juris; unter Bezugnahme darauf offenbar auch Söhngen in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: 169. Lf./01.09.2019, § 142 Rn. 44; dagegen SG Berlin, Urteil vom 21.04.2017 - § 58 AL 501/16 -, juris; offenlassend: Öndül, in Schlegel/Voelzke, JurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, Stand: 27.01.2020, § 142 Rn. 44).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 9 AL 6/18
    Maßgeblich sind danach die zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber bestehenden vertraglichen Vereinbarungen und eine prognostische Betrachtungsweise anhand der Merkmale und Umstände, wie sie bei Beschäftigungsbeginn vorgelegen haben (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R -, juris Rn. 13 f. m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2018 - L 9 AL 228/17

    Erfüllung von Anwartschaftszeiten in der Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 9 AL 6/18
    Die Verknüpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mit dem Vorliegen von Anwartschaftszeiten ist grundsätzlich verfassungsgemäß (vgl. Senat, Beschluss vom 24.09.2018 - L 9 AL 228/17 -, juris Rn.16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 281/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 9 AL 6/18
    Damit wird gewährleistet, dass nur solche Arbeitnehmer in den Genuss der Vergünstigung kommen, denen längerfristige Beschäftigungsverhältnisse weitgehend verschlossen und die deshalb besonders schutzwürdig sind (vgl. zu § 123 Abs. 2 SGB III a.F.: Senat, Urteil vom 11.07.2013 - L 9 AL 281/12 -, juris Rn.108).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.09.2021 - L 2 AL 36/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Verkürzung der Anwartschaftszeit auf 6 Monate -

    Es gehe um eine prognostische Betrachtungsweise aus ex-ante Sicht anhand des Arbeitsvertrages sowie ggf. weiterer Merkmale und Umstände, wie sie bei Beginn der Erwerbstätigkeit vorgelegen haben (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Februar 2020 - L 9 AL 6/18 - juris Rn. 38 ff.).

    Nicht in die Prognose einzubeziehen sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbare Umstände (z. B. Krankheit, Verlängerung der Drehzeit usw.) Soweit in der Rechtsprechung angenommen wird, dass "szenetypische" Verlängerungen aufgrund von Öffnungsklauseln unschädlich seien (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Februar 2020 - L 9 AL 6/18 - juris Rn. 40), ist dem nicht zu folgen.

  • LSG Sachsen, 06.01.2022 - L 3 AL 24/20
    Zwar sei gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Februar 2020 (Az.: L 9 AL 6/18) trotz der wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision keine Revision eingelegt worden.

    Abweichend hierzu hat das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 20. Februar 2020 (Az.: L 9 AL 6/18 - juris Rdnr. 38 f.) bei einer projektbezogenen Befristung mit Sachgrund vertreten, dass es für die Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit nicht entscheidend sei, ob das Beschäftigungsverhältnis nach Verlängerung tatsächlich länger bestehe als zunächst vereinbart.

  • SG Nürnberg, 28.09.2022 - S 22 AL 411/21

    Zusammenhängende, befristete Arbeitsverhältnissen in der Anwartschaftszeit

    Anderer Ansicht ist das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 20.02.2020 - L 9 AL 6/18 - juris Rn. 38 f. Nach dem Wortlaut des § 142 Abs. 2 Satz 1 SGB III sei für die Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit nicht entscheidend, ob die Beschäftigungsverhältnisse nach Verlängerung tatsächlich länger bestehen als zunächst vereinbart.
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