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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - L 20 SO 463/16 NZB   

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https://dejure.org/2017,7947
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - L 20 SO 463/16 NZB (https://dejure.org/2017,7947)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2017 - L 20 SO 463/16 NZB (https://dejure.org/2017,7947)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2017 - L 20 SO 463/16 NZB (https://dejure.org/2017,7947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-XII-Leistungen; Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage; Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Rechtsschutzversicherung; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Rechtsschutzversicherung beim anzurechnenden Einkommen nach dem SGB XII ; ...

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - L 20 SO 463/16
    Das einzige Urteil des Bundessozialgerichts, welches Ausführungen zur Anrechnungsfähigkeit von Aufwendungen für Rechtsschutzversicherungen enthalte (Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R), setze sich nicht abschließend mit dieser Frage auseinander.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 13/08 R Rn. 22) sei Leistungsberechtigten bezogen auf die Übernahme von Beiträgen zu einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig entgegenzuhalten, dass die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe bestehe.

    Das Urteil des Sozialgerichts leide darüber hinaus insoweit an einem Rechtsmangel, als es davon ausgehe, dass das Bundessozialgericht (in dem Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R) bereits entschieden habe, dass Beiträge zu einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht vom Einkommen abzusetzen seien.

    Es gebe hinreichend Rechtsprechung zu der streitentscheidenden Norm des § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII. Im Anschluss an das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R komme es für die genannte Frage nicht mehr auf grundsätzliche Überlegungen an, sondern nur noch auf die Umstände des Einzelfalles.

    Denn hierzu - bzw. zur inhaltlich identischen Vorgängerregelung § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG - befasst sich eine Vielzahl bereits vorhandener Entscheidungen insbesondere mit dem insoweit maßgebenden Merkmal der Angemessenheit von Aufwendungen für Versicherungsbeiträge (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R Rn. 20 f.; BVerwG, Urteil vom 27.06.2002 - 5 C 43/01 Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Vom Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R weicht das Sozialgericht jedenfalls nicht ab; vielmehr hat es sich den darin aufgestellten Grundsätzen gerade angeschlossen und sie seiner Entscheidung zu Grunde gelegt.

  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 70/72

    Berücksichtigung des Wertes einer von vornherein unzulässigen Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - L 20 SO 463/16
    Denn ebenso wie bei der Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes (§ 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG; vgl. dazu Leitherer a.a.O. Rn. 14a m.w.N. BSG, Urteil vom 22.08.1990 - 10 RKg 29/88 Rn. 14) hat ein Begehren für die Statthaftigkeit der Berufung wegen Überjährigkeit (§ 144 Abs. 1 S. 2 SGG) außer Betracht zu bleiben, wenn es rechtsmissbräuchlich gestellt wurde, um die Berufungsfähigkeit zu erreichen (vgl. zur Rechtslage im Zivilrecht etwa BGH, Beschluss vom 20.12.1972 - VIII ZR 70/72 Rn. 3 m.w.N.).
  • BSG, 22.08.1990 - 10 RKg 29/88

    Zulässigkeit der Berufung bei Rechtsstreit um das Kindergeld für mehrere Kinder,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - L 20 SO 463/16
    Denn ebenso wie bei der Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes (§ 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG; vgl. dazu Leitherer a.a.O. Rn. 14a m.w.N. BSG, Urteil vom 22.08.1990 - 10 RKg 29/88 Rn. 14) hat ein Begehren für die Statthaftigkeit der Berufung wegen Überjährigkeit (§ 144 Abs. 1 S. 2 SGG) außer Betracht zu bleiben, wenn es rechtsmissbräuchlich gestellt wurde, um die Berufungsfähigkeit zu erreichen (vgl. zur Rechtslage im Zivilrecht etwa BGH, Beschluss vom 20.12.1972 - VIII ZR 70/72 Rn. 3 m.w.N.).
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