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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05 (https://dejure.org/2007,8972)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.06.2007 - L 8 R 244/05 (https://dejure.org/2007,8972)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - L 8 R 244/05 (https://dejure.org/2007,8972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Regelaltersrente nach Maßgabe des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG); Bedeutung der Freiwilligkeit der Tätigkeit und der Entgelthöhe einer Tätigkeit in einem Ghetto; Begriff "Ghetto" i.S. des ZRBG; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 14 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Geldempfangsvollmacht deutscher und israelischer Rechtsanwälte für "Ghettorenten"! (Dr. Oliver L. Knöfel)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Das Sozialgericht Düsseldorf hat die dagegen von der Klägerin erhobene Klage durch Urteil vom 14.11.2005 nach Aktenlage mit der Begründung abgewiesen, es spreche vieles dafür, dass die von der Klägerin vorgetragenen Sachbezüge in Form von Lebensmitteln, Holzkohle im Winter und gelegentlich Gabe alter Kleidung ein die Versicherungspflicht begründendes Entgelt im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R - nicht darstellten.

    Der erkennende Senat hält im Kern an der vom 13. Senat des BSG im Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 59/03 - vertretenen Auffassung fest, dass es sich bei den Vorschriften der §§ 1 bis 3 ZRBG um Bestimmungen handelt, die auf dem Boden der bis zum Jahr 2002 ergangenen sogenannten Ghettorechtsprechung des 5. und 13. Senats des BSG stehen und die das bis dahin in Kraft befindliche Rentenrecht einschließlich des Fremdrentengesetzes (FRG) und des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG) ergänzen und nur teilweise verdrängen.

    Zu einer mittelbaren Änderung der in der Gesetzgebung zum ZRBG getroffenen politischen Grundentscheidung sieht der erkennende Senat die Rechtsprechung als dem Gesetz unterworfene Gewalt gemäß Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm § 31 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) daher nicht befugt (so auch 13. Senat des BSG, Urteil v. 7. Oktober 2004, aaO Rn 44).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Schließlich folge die Beklagte auch nicht der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R -.

    Der Auffassung des 4. Senats im Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - Rn 104 - , als Entgelt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1b ZRBG genüge jede Zuwendung wegen geleisteter Arbeit, unabhängig von ihrer Art oder Höhe, vermag der erkennende Senat nicht beizutreten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2005 - L 8 RJ 97/02

    Anspruch auf Gewährung von Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Hieraus hat der erkennende Senat mit rechtskräftigem Urteil vom 29. Juni 2005 - L 8 RJ 97/02 - die Notwendigkeit der Abgrenzung von Zwangsarbeit (zu entschädigen nach dem Stiftungsgesetz) und entgeltlicher Arbeit i.S.d ZRBG abgeleitet.

    Dabei ist zunächst aufzuklären, wie genau sie entstanden sind und - wie bei jeder Analyse von Erklärungen oder Texten - in welchem rechtlichen und zeitgeschichtlichen Zusammenhang sie standen (exemplarisch: Senatsurteil v. 29. Juni 2005 - L 8 RJ 97/02).

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den in dieser Frage bestehenden außerordentlich weiten politischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ausdrücklich anerkannt (Beschluss des 2. Senats vom 13. Mai 1996 - 2 BvL 33/93 - allgemein zu den Auslegungsgrenzen: BVerfGE 11, 16, 130).
  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschen der deutschen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Auch in der tatrichterlichen Praxis würden bei einer solchen Interpretation des Gesetzes für die Instanzgerichte noch weitere, mit erheblichem Aufwand verbundene tatsächliche Feststellungen erforderlich, denn zur Feststellung des dSK ist der Gesamtbereich der mündlichen und schriftlichen Kommunikation unter Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel konkret zu erfassen und in Beziehung zur jeweiligen Sprachverwendung zu setzen (BSG, Urteile v. 10 März 1999 - B 13 RJ 83/98 R - und 14. März 2002 - B 13 RJ 15/01 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Diese Rechtsfolgen haben Rückwirkung bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn nach dem ZRBG, d.h. bis zum 1. Juli 1997 (näher hierzu zuletzt Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - L 8 R 28/07 - mwN).
  • BSG, 31.05.2007 - B 13 R 37/07 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stehen einer Beiziehung und Verwertung nicht entgegen (vgl insoweit BSG, Beschluss v. 31. Mai 2007 - B 13 R 37/07 B -).
  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 83/98 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschung der deutschen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Auch in der tatrichterlichen Praxis würden bei einer solchen Interpretation des Gesetzes für die Instanzgerichte noch weitere, mit erheblichem Aufwand verbundene tatsächliche Feststellungen erforderlich, denn zur Feststellung des dSK ist der Gesamtbereich der mündlichen und schriftlichen Kommunikation unter Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel konkret zu erfassen und in Beziehung zur jeweiligen Sprachverwendung zu setzen (BSG, Urteile v. 10 März 1999 - B 13 RJ 83/98 R - und 14. März 2002 - B 13 RJ 15/01 R).
  • BGH, 18.09.1986 - I ZR 179/84

    "Aussageprotokollierung"; Anforderungen an den Tatbestand im Berufungsurteil;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Die Protokollierung der Anhörung ist gemäß § 160a Abs. 2 ZPO und durch Wiedergabe im Tatbestand dieses Urteils erfolgt (zu dieser Möglichkeit BGH Urteil vom 18.09.1986 - I ZR 179/84 - mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 13.10.1958 - 10 RV 759/56
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
    Verbleibende Zweifel - auf die das SG zu Unrecht abgestellt hat - sind bei dem geforderten Beweismaß der Glaubhaftmachung ohnehin unschädlich (so schon BSG Beschluss vom 13.10.1958 - 10 RV 759/56 - ).
  • Drs-Bund, 20.06.2007 - BT-Drs 16/5720
  • Drs-Bund, 31.10.1986 - BT-Drs 10/6287
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 14 R 41/05

    Rentenversicherung

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04

    Rentenversicherung

  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05

    Rentenversicherung

  • Drs-Bund, 11.08.2003 - BT-Drs 15/1476
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 8 R 187/07

    Rentenversicherung

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteile vom 06.06.2007- L 8 R 54/05 - Revision anhängig unter B 13 R 85/07 R ; vom 20.06.2007 - L 8 R 244/05 - Revision anhängig unter B 13 R 115/07 R, sowie vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05 - rechtskräftig), folgt der Anspruch auf Altersrente allein aus dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI), ohne dass das ZRBG eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellen würde (ebenso 13. Senat des BSG Urteil v. 26.07.2007, B 13 R 28/06 R).

    Dabei ist auch hier keine vollkommen identische Wortwahl festzustellen, die sonst uU Anlass zu tatrichterlicher Skepsis wäre (dazu schon Senatsurteil L 8 R 244/05 am angegebenen Ort).

    Stellt man diese auf Artikel 43 der Haageer Landkriegsordnung fußenden völkerrechtlichen Bedenken dahin und geht - wie der erkennende Senat in seinen zitierten Urteilen L 8 R 54/05, L 8 R 244/05 sowie L 8 R 74/05 - für die Anwendung des ZRBG zumindest innerstaatlich von einer durch Artikel 3 Absatz 1 GG gebotenen und vom Gesetzgeber des ZRBG gewollten Gleichbehandlung aller heute überlebenden jüdischen Ghettobewohner in der Rentenversicherung aus (wofür sich der erkennende Senat nach wie vor nicht nur auf die Materialien zum ZRBG bezieht, sondern auch durch die Redebeiträge der Regierungsfraktionen in der jüngsten Debatte des Deutschen Bundestages zum ZRBG am 16.11.2007 bestätigt sieht) so gilt nach der auf § 1227 RVO gestützten Ghetto-Rechtsprechung des 13. und 5. Senats des BSG Folgendes:.

    Soweit die Beklagte schließlich meint, aus den Urteilen des erkennenden Senats (L 8 R 54/05 und L 8 R 74/05 sowie L 8 R 244/05) ableiten zu können, dass für den ZRBG-Anspruch zu fordern sei, dass die Betroffenen von ihrem Entgelt auch weitere Personen (mit-) versorgen konnten, so verkennt sie das vom Senat auf Basis der Ghettorechtsprechung des BSG entwickelte Hilfskriterium bei Beweisnot.

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R

    Gewährung einer Altersrente unter Zugrundelegung von "Ghetto-Beitragszeiten" nach

    Auch wollte der Gesetzgeber mit den Regelungen des ZRBG das bis dahin in Kraft befindliche Rentenrecht einschließlich des WGSVG "ergänzen" (§ 1 Abs. 2 ZRBG) und nur teilweise verdrängen (vgl LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.6.2007 - L 8 R 244/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07

    Rentenversicherung

    Nach wie vor erachtet der erkennende Senat zur Anwendung des ZRBG die Abgrenzung von der Zwangsarbeit nach dem sozialversicherungsrechtlichen Typus des Beschäftigungsverhältnisses für geboten (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05).

    Der Senat hat sich jedoch aufgrund neuer historischer Erkenntnisse in seiner jüngsten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05) gehalten gesehen, seine bisherige Rechtsprechung zur Feststellung einer für die Anwendung des ZRBG ausreichenden Höhe des Entgelts zu modifizieren und dazu - als Hilfstatsache bei Beweisnot - nunmehr auch auf die Frage abgestellt, ob das im Ghetto erhaltene Entgelt objektiv dazu ausreichte, neben dem Arbeitenden selbst auch weitere Menschen über einen erheblichen Zeitraum zu ernähren oder hierzu einen entscheidenden Beitrag zu leisten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - L 8 R 149/06

    Rentenversicherung

    Das gilt insbesondere dann, wenn die empfangenen Nahrungsmittel objektiv nur dazu geeignet waren, den mit der Arbeit verbundenen Kalorienmehrbedarf zu decken (Senatsurteile L 8 R 54/05; L 8 R 244/05 und L 8 R 74/05; ebenso LSG NRW, Urteil v. 8. Dezember 2006 - L 13 R 144/06).

    Rechtlich setzt ein Entgelt im Sinne des § 1 ZRBG aber einen gewollten Austausch von Leistung und Gegenleistung voraus (so schon Senatsurteil L 8 R 244/05).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 8 RJ 139/04

    Rentenversicherung

    aa) Nach wie vor erachtet es der erkennende Senat für erforderlich, den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG beschriebenen Typus der Beschäftigung von der Zwangsarbeit nach dem Vorbild des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzen (vgl. Urteile vom 8.6.2007, aaO.; vom 20.6.2007, L 8 R 244/05; vom 4.7.2007, L 8 R 74/05; vom 21.11.2007, L 8 R 98/07; jeweils sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 8 R 239/07

    Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Zahlbarmachung von

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile L 8 R 54/05 vom 6.6.2007; L 8 R 244/05 vom 20.6.2007 und L 8 74/05 vom 4.7.2007) handelt es sich nach alledem bei den in Israel durchgeführten Terminen aus innerdeutscher Perspektive in rechtlicher Hinsicht um eine reguläre richterliche Anhörung und Beweiserhebung gemäß § 106 SGG, die lediglich in eine konsularische Beweisaufnahme gemäß § 202 SGG iVm § 363 ZPO und § 19 Konsulargesetz (KonsG) sowie Art. 15 ff HBÜ eingebettet war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - L 8 R 49/05

    Rentenversicherung

    Der Senat folgt insoweit der in vollem Umfang prozessual verwertbaren Anhörung der Klägerin durch den Berichterstatter (zur Zulässigkeit einer entsprechenden Anhörung vgl. Urteile des Senates v. 06.06.2007, L 8 R 54/05; v. 20.06.2007, L 8 R 244/05 sowie v. 04.07.2007, L 8 R 74/05 (rkr.); jeweils sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 8 R 185/07

    Rentenversicherung

    Nach wie vor erachtet es der erkennende Senat für erforderlich, den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG beschriebenen Typus der Beschäftigung von der Zwangsarbeit nach dem Vorbild des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzen (vgl. Urteile vom 08.06.2007, aaO.; vom 20.06.2007, L 8 R 244/05; vom 04.07.2007, L 8 R 74/05; vom 21.11.2007, L 8 R 98/07; jeweils www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 8 R 257/05

    Rentenversicherung

    Der Senat folgt insoweit der in vollem Umfang glaubhaften Darstellung des Klägers im Rahmen seiner persönlichen Anhörung durch den Berichterstatter, die in vollem Umfang prozessual verwertbar ist (zur Zulässigkeit einer entsprechenden Anhörung vgl. Urteile des Senates v. 06.06.2007, L 8 R 54/05; v. 20.06.2007, L 8 R 244/05 sowie v. 04.07.2007, L 8 R 74/05 (rkr.); jeweils sozialgerichtsbarkeit.de).
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