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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 11 KR 427/16 NZB   

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https://dejure.org/2018,19339
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 11 KR 427/16 NZB (https://dejure.org/2018,19339)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.06.2018 - L 11 KR 427/16 NZB (https://dejure.org/2018,19339)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - L 11 KR 427/16 NZB (https://dejure.org/2018,19339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 144 Abs. 2
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.04.2008 - V B 205/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 11 KR 427/16
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt nur dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.04.2008 - V B 205/07 - m.w.N.).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 43/85

    Krankenhausträger - Kostenübernahmeanspruch - Verzugs-oder Prozesszinsen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 11 KR 427/16
    Diese stellen keine Leistungen i.S. von § 144 Abs. 1 SGG dar (BSG, Urteile vom 11.03.1987 - 8 RK 43/85 - und vom 13.12.1984 - 11 RA 30/84 -).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 30/84

    Zulässigkeit der Berufung bei Ansprüchen auf einmalige Leistungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 11 KR 427/16
    Diese stellen keine Leistungen i.S. von § 144 Abs. 1 SGG dar (BSG, Urteile vom 11.03.1987 - 8 RK 43/85 - und vom 13.12.1984 - 11 RA 30/84 -).
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 11 KR 427/16
    Abgesehen davon, dass es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz gibt, der das Gericht verpflichtete, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG, Beschlüsse vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B -), wäre die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur dargetan, wenn aufgezeigt würde, dass das Gericht seiner Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist.
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 11 KR 427/16
    Abgesehen davon, dass es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz gibt, der das Gericht verpflichtete, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG, Beschlüsse vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B -), wäre die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur dargetan, wenn aufgezeigt würde, dass das Gericht seiner Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist.
  • BSG, 09.02.2011 - B 11 AL 71/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 11 KR 427/16
    Eine (angebliche) inhaltliche Unrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung durch fehlerhafte Rechtsanwendung betrifft nicht das Verfahren und ist nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (BSG, Beschluss vom 09.02.2011 - B 11 AL 71/10 B -) bzw. stellt keinen Verfahrensmangel dar (vgl. Leitherer a.a.O., § 144 Rn. 4a).
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