Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenz; Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung; Zulässigkeit der Aufrechnung seitens der beklagten Insolvenzgläubigerin mit ihr als Einzugsstelle zustehenden Beitragsansprüchen; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Insolvenz
- rechtsportal.de
Insolvenz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 23.11.2012 - S 7 KR 431/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
- BSG, 31.05.2016 - B 1 KR 38/15 R
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 KR 553/16
Papierfundstellen
- NZI 2016, 297
- NZI 2016, 42
- NZI 2016, 818
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 31.08.2011 - GS 2/10
Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
Dies ergebe sich insbesondere aus dem Beschluss des Großen Senates des BSG vom 31.08.2011 (GS 2/10), in dem das BSG lediglich anerkannt habe, dass Leistungsträger die Aufrechnung per Verwaltungsakt vornehmen könnten, aber nicht müssten.Denn aus der Rechtsprechung des BSG (Beschluss des Großen Senates vom 31.08.2011 - GS 2/10 -), der sich zur Verrechnung als - wie das BSG es ausdrückt - besonderer Form der Aufrechnung verhält, hat der Sozialversicherungsträger zwar die Möglichkeit, die Aufrechnung in Form eines Verwaltungsaktes zu erklären; er ist jedoch grundsätzlich nicht gezwungen, die Form eines Verwaltungsaktes zu wählen.
- BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
Der BFH, der in seiner Entscheidung vom 16. November 2004 (BFHE 208, 296, 299 f.) noch angenommen hatte, dass die Umsatzsteuer nicht durch eine Rechtshandlung, sondern - wie jede Steuer - kraft Gesetzes durch Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen entstehe, hat in seiner Entscheidung vom 22.11.2010 (VII R 62/10) sich der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen und ebenfalls das Entstehen einer Steuerschuld als Rechtshandlung angesehen, da die Steuerschuld aufgrund zielgerichteten Handelns (z.B. Verkauf) entsteht. - BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06
Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
Der BGH (Urteil vom 22.10.2009 - IX ZR 147/06 -) hat angenommen, dass auch Handlungen des Schuldners, die zum Entstehen einer Umsatzsteuerschuld führen, eine anfechtbare Rechtshandlung, durch die das Schuldnervermögen belastet wird, darstellen. - BFH, 02.11.2010 - VII R 62/10
Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen in kritischer Zeit vor Eröffnung eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
Der BFH, der in seiner Entscheidung vom 16. November 2004 (BFHE 208, 296, 299 f.) noch angenommen hatte, dass die Umsatzsteuer nicht durch eine Rechtshandlung, sondern - wie jede Steuer - kraft Gesetzes durch Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen entstehe, hat in seiner Entscheidung vom 22.11.2010 (VII R 62/10) sich der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen und ebenfalls das Entstehen einer Steuerschuld als Rechtshandlung angesehen, da die Steuerschuld aufgrund zielgerichteten Handelns (z.B. Verkauf) entsteht. - BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - keine Aufrechnung eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
Das BSG (Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 R -) hat sich dieser Rechtsauffassung ebenfalls angeschlossen und ausgeführt, dass eine Kassenärztliche Vereinigung einen ihr gegen einen Vertragsarzt zustehenden Rückforderungsanspruch wegen Honorarberichtigungen aus zurückliegenden Quartalen nicht gegen laufende Honoraransprüche aufrechnen könne.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 115/15 In den anderen Rechtsgebieten, für die der Gesetzgeber diese Sonderregelung nicht eingeführt hat, sind - entsprechend der o.g. Entscheidung des Großen Senates des BSG sowohl die Handlungsform des Verwaltungsakts als auch die der öffentlich-rechtlichen Willenserklärung zulässig (so auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2015 - L 5 KR 843/12 -, juris).