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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12   

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https://dejure.org/2015,31034
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12 (https://dejure.org/2015,31034)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.08.2015 - L 5 KR 843/12 (https://dejure.org/2015,31034)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. August 2015 - L 5 KR 843/12 (https://dejure.org/2015,31034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenz; Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung; Zulässigkeit der Aufrechnung seitens der beklagten Insolvenzgläubigerin mit ihr als Einzugsstelle zustehenden Beitragsansprüchen; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenz

  • rechtsportal.de

    Insolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 297
  • NZI 2016, 42
  • NZI 2016, 818
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
    Dies ergebe sich insbesondere aus dem Beschluss des Großen Senates des BSG vom 31.08.2011 (GS 2/10), in dem das BSG lediglich anerkannt habe, dass Leistungsträger die Aufrechnung per Verwaltungsakt vornehmen könnten, aber nicht müssten.

    Denn aus der Rechtsprechung des BSG (Beschluss des Großen Senates vom 31.08.2011 - GS 2/10 -), der sich zur Verrechnung als - wie das BSG es ausdrückt - besonderer Form der Aufrechnung verhält, hat der Sozialversicherungsträger zwar die Möglichkeit, die Aufrechnung in Form eines Verwaltungsaktes zu erklären; er ist jedoch grundsätzlich nicht gezwungen, die Form eines Verwaltungsaktes zu wählen.

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
    Der BFH, der in seiner Entscheidung vom 16. November 2004 (BFHE 208, 296, 299 f.) noch angenommen hatte, dass die Umsatzsteuer nicht durch eine Rechtshandlung, sondern - wie jede Steuer - kraft Gesetzes durch Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen entstehe, hat in seiner Entscheidung vom 22.11.2010 (VII R 62/10) sich der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen und ebenfalls das Entstehen einer Steuerschuld als Rechtshandlung angesehen, da die Steuerschuld aufgrund zielgerichteten Handelns (z.B. Verkauf) entsteht.
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
    Der BGH (Urteil vom 22.10.2009 - IX ZR 147/06 -) hat angenommen, dass auch Handlungen des Schuldners, die zum Entstehen einer Umsatzsteuerschuld führen, eine anfechtbare Rechtshandlung, durch die das Schuldnervermögen belastet wird, darstellen.
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 62/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
    Der BFH, der in seiner Entscheidung vom 16. November 2004 (BFHE 208, 296, 299 f.) noch angenommen hatte, dass die Umsatzsteuer nicht durch eine Rechtshandlung, sondern - wie jede Steuer - kraft Gesetzes durch Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen entstehe, hat in seiner Entscheidung vom 22.11.2010 (VII R 62/10) sich der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen und ebenfalls das Entstehen einer Steuerschuld als Rechtshandlung angesehen, da die Steuerschuld aufgrund zielgerichteten Handelns (z.B. Verkauf) entsteht.
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - keine Aufrechnung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
    Das BSG (Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 R -) hat sich dieser Rechtsauffassung ebenfalls angeschlossen und ausgeführt, dass eine Kassenärztliche Vereinigung einen ihr gegen einen Vertragsarzt zustehenden Rückforderungsanspruch wegen Honorarberichtigungen aus zurückliegenden Quartalen nicht gegen laufende Honoraransprüche aufrechnen könne.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 115/15
    In den anderen Rechtsgebieten, für die der Gesetzgeber diese Sonderregelung nicht eingeführt hat, sind - entsprechend der o.g. Entscheidung des Großen Senates des BSG sowohl die Handlungsform des Verwaltungsakts als auch die der öffentlich-rechtlichen Willenserklärung zulässig (so auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2015 - L 5 KR 843/12 -, juris).
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