Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 KR 553/16 ZVW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33055
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 KR 553/16 ZVW (https://dejure.org/2018,33055)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.09.2018 - L 5 KR 553/16 ZVW (https://dejure.org/2018,33055)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. September 2018 - L 5 KR 553/16 ZVW (https://dejure.org/2018,33055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3
    Anspruch aufgrund des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 KR 553/16
    So ist eine mehrmonatige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen geeignet, eine Zahlungseinstellung nahe zu legen (BGH, Urt. vom 07.05.2015, IX ZR 95/14).
  • BSG, 31.05.2016 - B 1 KR 38/15 R

    Aufrechnung von Ausgleichsansprüchen des Arbeitgebers aufgrund des AufAG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 KR 553/16
    Eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne von § 131 InsO liegt - auch nach dem Vortrag der Beteiligten - bereits deshalb nicht vor, weil die allein maßgebliche Rechtshandlung die Entgeltfortzahlung für die Arbeitsunfähigkeit vom 01. - 10.06.2010 seitens der Insolvenzschuldnerin an einem der ersten drei Arbeitstage des Folgemonats, nämlich am 02.07.2010 ist (BSG, Urt. vom 31.05.2016, B 1 KR 38/15 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht