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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17 (https://dejure.org/2018,43235)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.09.2018 - L 5 P 97/17 (https://dejure.org/2018,43235)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 (https://dejure.org/2018,43235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XI § 36 ; SGB XI § 38a Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Pflegehilfe in der sozialen Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohngruppenzuschlag ist auch zu zahlen, wenn eigener Sanitärbereich und eigene Küchenzeile vorliegen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Spielraum für Wohngruppenzuschlag Pflegebedürftiger erweitert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Münster, 14.03.2014 - S 6 P 135/13

    Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in einer ambulant

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17
    Nichts anderes ergebe sich aus der Entscheidung des Sozialgerichts Münster (Urteil vom 14.3.2014 - S 6 P 135/13).

    Zum anderen gewährt die Ausstattung einem jeden dadurch nur das notwenige Mindestmaß an Privatheit (so auch SG Münster, Urteil vom 14.3.2014 - S 6 P 135/13).

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 P 5/15 B

    Entziehung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 18.2.2016 (B 3 P 5/15 R, Rn 20) bei der Definition der gemeinsamen Wohnung auf die Gesetzesbegründung verwiesen.

    Dies kann regelmäßig durch die gemeinschaftliche Beauftragung einer Präsenzkraft und Festlegung ihres konkreten Aufgabenkreises zur Erfüllung dieses Zwecks erfolgen (BSG, Urteil vom 18.2.2016, a.a.O.) Hiervon sind Gemeinschaften abzugrenzen, die eigentlich aus anderen Gründen zusammenleben (z.B. Familienverbund).

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17
    Eine gemeinsame Wohnung bestehe nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.2.2016 - B 3 P 5/14 R) nur dann, wenn der Sanitärbereich, die Küche und ggf. der Gemeinschaftsraum einer abgeschlossenen Wohneinheit von allen Bewohnern jederzeit allein oder gemeinsam genutzt werden könne.

    Das BSG (Urteil vom 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R Rn. 18) führt hierzu unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/9369 S. 41; BT-Drs. 17/1070 S. 16) aus, dass ambulant betreute Wohngruppen als selbst organisierte (selbstverantwortete Wohngruppe, Wohngruppe in Eigeninitiative) und fremd organisierte Wohngruppe (betreiberverantwortete/ anbieterorientierte Wohngruppe, trägerinitiiertes Modell) existieren können.

  • SG Saarbrücken, 12.03.2015 - S 19 P 65/14

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Abgrenzung ambulant betreuter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17
    Da sich der Gesetzgeber in seiner Gesetzesbegründung auf das "Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 18.12.2015" (fortan: gemeinsames Rundschreiben) bezogen hat, ist es bei der Auslegung des Begriffs der gemeinsamen Wohnung als eines von mehreren Kriterien heranzuziehen, ohne allerdings die Rechtsprechung zu binden (so auch Urteil des SG Saarland vom 12.3.2015 - S 19 P 65/14).
  • SG Stralsund, 21.09.2016 - S 12 P 22/15

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - keine gemeinschaftliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17
    Der Umstand, dass es sich nicht um einen durch alle Mieter unterzeichneten Vertrag handelt, steht der gemeinschaftlichen Beauftragung nicht entgegen (anders wohl SG Stralsund, Urteil vom 21.9.2016 - S 12 P 22/15).
  • SG Aurich, 15.08.2017 - S 12 P 16/16

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17
    Darüber hinaus wird der Charakter einer gemeinsame Wohnung auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Bewohner durch die Ausstattung der Zimmer in die Lage versetzt werden, weitgehend selbständig in ihren Zimmern zu leben (anders: SG Aurich, Urteil vom 15.08.2017 - S 12 P 16/16, Udsching/Schütze/Wahl, 5. Aufl. 2018, SGB XI, § 38a Rn. 6; Wiegand in Schlegel/Voelzke, Juris-PK Stand 4/2017, § 38 a. RZ 24, Leitherer in Kassler Kommentar Stand März 2018 § 38 a SGB XI, Rn 6, z.T. wird hier auch ein voll ausgestatteter eigener Sanitärbereich für anspruchsausschließend gehalten).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18

    Anspruch auf Gewährung eines anteiligen Wohngruppenzuschlags nach den

    Dieses Ergebnis steht auch mit der Absicht des Gesetzgebers, ambulante Wohngemeinschaften als sinnvolle Zwischenform zwischen einer Pflege in der häuslichen Umgebung und in der vollstationären Pflege zu schaffen, in Einklang (LSG NRW, Urteil vom 20.9.2018 - L 5 P 97/17).

    Dies kann regelmäßig durch die gemeinschaftliche Beauftragung einer Präsenzkraft und Festlegung ihres konkreten Aufgabenkreises zur Erfüllung dieses Zwecks erfolgen (BSG, Urteil vom 18.2.2016, a.a.O., LSG NRW, Urteil vom 20.9.2018 - L 5 P 97/17) Hiervon sind Gemeinschaften abzugrenzen, die eigentlich aus anderen Gründen zusammenleben (z.B. Familienverbund).

    An dieser bereits im Urteil vom 20.9.2018 (a.a.O.) zu § 38a Abs. 1 Nr. 3 SGB XI dargelegten Rechtsauffassung hält der Senat ausdrücklich fest.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.9.2018 (a.a.O.) aus dem Umstand, dass der Präsenzkraft eine der im Gesetz genannten Aufgabenkreise übertragen werden muss, geschlossen, dass es ausreichend sein kann, wenn die Person für die vereinbarte Aufgabe entsprechend deren Anforderungen zur Verfügung steht, wobei die heute zur Verfügung stehenden Kommunikationswege (Telefon, Fax, E-Mail, Skype, WhatsApp) nahezu eine ständige Erreichbarkeit sicherstellen könnten.

  • LSG Bayern, 20.08.2019 - L 5 KR 403/19

    Häusliche Krankenpflege in ambulanten Wohngruppen

    Gesetzlich ist zwar nicht definiert, was unter einer betreuten Wohnform zu verstehen ist (vgl. BSG, Urt. v. 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, Rz. 8 nach juris, BT-Drs- 17/9369 S. 41), anerkannt sind jedoch - unter Berücksichtigung fließender Übergänge und dynamischer Entwicklung - sinnvolle Zwischenformen zwischen Pflege in häuslicher Umgebung und vollstationärer Pflege (LSG NRW, Urt. v. 20.09.2018 - L 5 P 97/17).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2023 - 2 S 882/22

    Beihilfe in Form eines pauschalen Zuschlags für Pflegebedürftige in ambulant

    Hinzu kommt, dass ein eigenes Bad in unmittelbarer Nähe des Schlafzimmers den praktischen Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen entspricht und es kaum vorstellbar erscheint, dass zwölf Pflegebedürftige einer Wohngruppe in einem ausschließlich gemeinschaftlichen Sanitärbereich ausreichend versorgt werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.09.2018 - L 5 P 97/17 - juris Rn. 63).

    a) Nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, können mit Blick auf den Sinn und Zweck der Regelung des § 38a Abs. 1 SGB XI, ambulante Wohnformen - auch finanziell - zu fördern und weiterzuentwickeln, nicht nur einzelne, sondern auch mehrere natürliche Personen oder eine juristische Person gemeinschaftlich beauftragt werden (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 17 ff.; Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R - juris Rn. 26; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.09.2018 - L 5 P 97/17 - juris Rn. 75; Giesbert in Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, § 38a SGB XI Rn. 19).

    Die Annahme einer gemeinschaftlichen Beauftragung durch die von den Mitgliedern der Wohngemeinsacht separat abgeschlossenen, aber inhaltsgleichen Verträge über die Mitgliedschaft ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil diese Verträge zugleich auch den sonstigen Leistungsumfang, die Vergütung und weitere Abreden regeln (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.09.2018 - L 5 P 97/17 - juris Rn. 77).

  • LSG Bayern, 20.08.2019 - L 5 KR 402/19

    Leistungen, Krankenkasse, Eingliederungshilfe, Krankenpflege, Betreuung,

    Der Begriff der betreuten Wohnform ist zwar gesetzlich nicht definiert, (vgl. BSG, Urt. v. 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, Rz. 8 nach juris, BT-Drs- 17/9369 S. 41), anerkannt sind jedoch - unter Berücksichtigung fließender Übergänge und dynamischer Entwicklung - sinnvolle Zwischenformen zwischen Pflege in häuslicher Umgebung und vollstationärer Pflege (LSG NRW, Urt. v. 20.09.2018 - L 5 P 97/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17

    Wohngruppenzuschlag nach dem SGB XI; Begriff der gemeinsamen Wohnung; Gemeinsames

    18/2909, S.42 einerseits und SG Münster, Urteil vom 4. März 2014 - S 6 P 135/13 -, LSG NRW, Urteil vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 sowie LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2018 - L 30 P 71/16 - andererseits).

    Die weitergehende Auffassung in der Rechtsprechung (SG Münster, a.a.O) hält eine gemeinsame Wohnung auch für gegeben bei individuell genutzten, ca. 35 qm großen Wohnungen mit eigenem Sanitärbereich und eigener Pantryküche sowie Briefkasten und Klingel, wenn ein zusätzlicher gemeinsamer Hauswirtschaftsraum und Abstellräume sowie eine rollstuhlgerechte WC - Einheit vorhanden sind (ähnlich auch LSG NRW, Urteil vom 20.September 2018 - L 5 P 97/17 - für Zimmer mit eigenem Sanitärbereich und Küchenzeile sowie LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 11.Oktober 2018 - L 30 P 71/16 - für Zimmer mit Dusche und Toilette und gemeinschaftlich nutzbarer Wohnküche.) Diese Auffassung wird auch in der Literatur mit der Begründung geteilt (so Udsching, juris PR- SozR 6/2019 Anmerkung 4), dass es einer gemeinsamen Wohnung im Sinne des § 38a SGB XI nicht entgegenstehe, wenn die Ausstattung des dem Einzelnen zustehenden Apartments geeignet ist, die elementaren Bedürfnisse im Tagesablauf auch ohne Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen zu befriedigen.

    Das LSG NRW (Urteil vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 -, juris Rn. 72 ff., anhängig beim BSG zu B 3 P 2/19 R -) hat es ausreichen lassen, dass alle Bewohner gleichlautende Einzelverträge mit dem Träger - einer gGmbH - abschließen, der wiederum eine Präsenzkraft auswählt.

  • LSG Bayern, 20.08.2019 - L 5 KR 404/19

    Einfachste Maßnahmen der Behandlungspflege nicht vom Leistungsumfang einer

    Gesetzlich ist zwar nicht definiert, was unter einer betreuten Wohnform zu verstehen ist (vgl. BSG, Urt. v. 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, Rz. 8 nach juris, BT-Drs- 17/9369 S. 41), anerkannt sind jedoch - unter Berücksichtigung fließender Übergänge und dynamischer Entwicklung - sinnvolle Zwischenformen zwischen Pflege in häuslicher Umgebung und vollstationärer Pflege (LSG NRW, Urt. v. 20.09.2018 - L 5 P 97/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 57/16
    18/2909, S.42 einerseits und SG Münster, Urteil vom 4. März 2014 - S 6 P 135/13 -, LSG NRW, Urteil vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 sowie LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2018 - L 30 P 71/16 - andererseits).

    Das LSG NRW (Urteil vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 -, juris Rn. 72 ff., anhängig beim BSG zu B 3 P 2/19 R -) hat es ausreichen lassen, dass alle Bewohner gleichlautende Einzelverträge mit dem Träger - einer gGmbH - abschließen, der wiederum eine Präsenzkraft auswählt.

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