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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06   

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https://dejure.org/2006,8361
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06 (https://dejure.org/2006,8361)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.11.2006 - L 20 AS 89/06 (https://dejure.org/2006,8361)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. November 2006 - L 20 AS 89/06 (https://dejure.org/2006,8361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGG II) bei Vorhandensein einer Lebensversicherung; Voraussetzungen für einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch; Fehlende Kenntnis einer möglichen Vereinbarung eines ...

  • RA Kotz

    Sozialhilfe und Pflicht zur Verwertung einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist grundsätzlich und soweit notwendig sowie rechtlich und tatsächlich möglich der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 , Az: B 4 RA 13/03 R; vgl. zuletzt etwa auch BSG, Urteil vom 31.01.2006, B 11a AL 15/05 R; BSG, Beschluss vom 05.07.2005, B 1 KR 7/04 R).

    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kommt die Ersetzung von tatsächlichen Umständen - wie dem Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung - denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zu Grunde liegen, nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 31.01.2006, B 11a AL 15/05 R m.w.N. "in Abgrenzung zum Amtshaftungsanspruch").

  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist grundsätzlich und soweit notwendig sowie rechtlich und tatsächlich möglich der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 , Az: B 4 RA 13/03 R; vgl. zuletzt etwa auch BSG, Urteil vom 31.01.2006, B 11a AL 15/05 R; BSG, Beschluss vom 05.07.2005, B 1 KR 7/04 R).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist grundsätzlich und soweit notwendig sowie rechtlich und tatsächlich möglich der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 , Az: B 4 RA 13/03 R; vgl. zuletzt etwa auch BSG, Urteil vom 31.01.2006, B 11a AL 15/05 R; BSG, Beschluss vom 05.07.2005, B 1 KR 7/04 R).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Diese Beratungspflicht kann auch ohne ein konkretes Beratungsbegehren bestehen, wenn dem Leistungsträger ein Beratungsbedarf insbesondere hinsichtlich einer Gestaltungsmöglichkeit durch den Leistungsempfänger aufgrund eines konkreten Anlasses erkennbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 17. März 1986 - Az.: 7 RAr 81/84 = BSGE 60, 79, 85 m.w.N.).
  • BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Danach trägt das mit der Sparform der Kapitallebensversicherung verbundene Risiko, bei vorzeitiger Lösung des Vertrages größere Einbußen hinnehmen zu müssen, in Fällen der vorliegenden Art der Kläger zu 1) bzw. seine Ehefrau, die Klägerin zu 2) (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.2006, L 1 AS 5/06 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Die Kausalität muss beim Herstellungsanspruch nach der im Sozialrecht herrschenden Kausaltheorie der wesentlichen Bedingung unter Abwägung der vom Sozialleistungsträger und vom Versicherten selbst gesetzten Ursachen geprüft werden (BSG, Urteil vom 05.06.1988 - 12 RK 44/86 und vom 6. März 2003 - B 4 RA 38/02 R - BSGE 91, 1 = SozR 4-2600 § 115 Nr. 1).
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Die zum 01.01.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I 2954) geschaffene Regelung des § 165 Abs. 3 VVG mit der bis dahin nicht vorgesehenen Möglichkeit zur Vereinbarung eines solchen Verwertungsausschlusses unter Beachtung der in § 12 Abs. 2 Nummer 3 SGB II vorgesehenen Freibetragsregelung sollte, wie das Bundessozialgericht (vgl. mit ausführlicher Darstellung u.a. zur Entstehungsgeschichte der Regelung BSG, Urteil vom 17.3.2005, B 7a/7 AL 68/04 R) ausgeführt hat, ersichtlich einen Gleichklang zwischen § 165 VVG und § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II schaffen wollte, "bei dem die Verwertbarkeit aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 12 RdNr. 151) durch eine unwiderrufliche Vereinbarung darüber ausgeschlossen sein muss, dass das Vermögen vor dem Erreichen des Ruhestands weder ausgezahlt, übertragen, verpfändet oder sonstwie genutzt werden kann (BT-Drucks 15/1749 S 31 zu Art. 1 § 12 Abs. 2)".
  • BSG, 05.05.1988 - 12 RK 44/86
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Die Kausalität muss beim Herstellungsanspruch nach der im Sozialrecht herrschenden Kausaltheorie der wesentlichen Bedingung unter Abwägung der vom Sozialleistungsträger und vom Versicherten selbst gesetzten Ursachen geprüft werden (BSG, Urteil vom 05.06.1988 - 12 RK 44/86 und vom 6. März 2003 - B 4 RA 38/02 R - BSGE 91, 1 = SozR 4-2600 § 115 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Danach trägt das mit der Sparform der Kapitallebensversicherung verbundene Risiko, bei vorzeitiger Lösung des Vertrages größere Einbußen hinnehmen zu müssen, in Fällen der vorliegenden Art der Kläger zu 1) bzw. seine Ehefrau, die Klägerin zu 2) (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.2006, L 1 AS 5/06 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 38/01 R

    Entstehen, Fälligkeit und Berechnung des Nachversicherungsbeitragsanspruchs des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06
    Dem dürfte nicht entgegenstehen, dass ein Sozialleistungsträger im Rahmen seiner Beratungstätigkeit ausschließlich auf sozialrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, nicht aber auf zivil- oder arbeitsrechtliche hinweisen darf (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2001, B 4 RA 38/01 R).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Obwohl das BSG in seiner Rechtsprechung zur Alhi diese Verlustgrenze von 10 % explizit nicht gezogen hat, bietet es sich an, auch im Rahmen des § 12 SGB II, der nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers dem Recht der Alhi folgen will, eine entsprechende Grenzziehung vorzunehmen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 2006 - L 20 AS 89/06; SG Dresden, Urteil vom 31. März 2006 S 35 AS 66/05; Brühl in LPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 12 RdNr 51; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 12 RdNr 255, Stand 2/2007).
  • SG Lüneburg, 12.02.2007 - S 24 AS 344/06

    Anforderungen an das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung eines

    Die Beklagte war nicht verpflichtet, den Kläger auf die Möglichkeit eines Verwertungsausschlusses hinzuweisen (letztlich offen gelassen LSG für NRW, Urteil vom 20.11.2006 - L 20 AS 89/06).

    Die Beklagte selbst ist nicht in der Lage, die für den Verwertungsausschluss erforderliche Willenserklärung abzugeben (LSG für NRW Urteil vom 20.11.2006 - L 20 AS 89/06).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2007 - L 32 B 723/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Verwertung einer

    Gegen die Annahme einer besonderen Härte sprechen gute Gründe (vgl. beispielsweise LSG Nordrhein-Westfalen, U. v. 20.11.2006 -L 20 AS 89/06- Juris Rdnr. 48; SG Reutlingen, B. v. 20.2.2007 -S 2 AS 564/07ER Juris Rdnr. 37ff; ).
  • SG Lüneburg, 03.09.2009 - S 28 AS 956/08

    Vorzeitige Verwendungsmöglichkeit von Vermögen in Form einer Lebensversicherung;

    Im Rahmen einer Kapitallebensversicherung ist grundsätzlich der Rückkaufswert mit den eingezahlten Beiträgen bzw. Prämien zu vergleichen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 15. August 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2006 - L 20 AS 89/06 - Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes vom 10. August 2006 - L 7 AS 50/06 ER -).
  • SG Duisburg, 04.09.2007 - S 10 AS 146/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die bloße Erwartung, es werde bei weiterem Zeitablauf ein höherer Zahlbetrag fällig, ist im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verwertung nicht geschützt (vgl. LSG NRW Urteil v. 20.11.06 Az. L 20 AS 89/06; BSG SozR 4-4300 § 193 SGB III Nr. 9 zur offensichtlich unwirtschaftlichen Verwertung im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002).
  • SG Oldenburg, 01.06.2007 - S 49 AS 862/07
    Des Weiteren weist die Kammer rein informativ darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 20.11.2006 - Az.: L 20 AS 89/06 - NJOZ, Seite 131 ff) die Vereinbarung eines nachträglichen und rückwirkenden Verwertungsausschlusses nicht dazu führt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Verwertbarkeit einer Lebensversicherung unmöglich gewesen wäre.
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