Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,597
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20 B ER (https://dejure.org/2021,597)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20 B ER (https://dejure.org/2021,597)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - L 7 AS 1874/20 B ER (https://dejure.org/2021,597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Volle Unterkunftskosten für Barbetreiber, wenn die Wohnung auch als Büro genutzt ...

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Grundsicherung: Jobcenter muss Unterkunftskosten trotz teilweiser Büronutzung übernehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    SGB II: Volle Unterkunftskosten für Barbetreiber

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss volle Unterkunftskosten für Barbetreiber übernehmen - Anspruch gemäß § 22 SGB II

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20
    Können ohne Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).

    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.09.2017 - L 7 AS 1419/17 B ER und vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 7 AS 2132/17

    SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Einstweiliger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20
    Einer zusprechenden Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz steht nicht entgegen, dass einstweilige Anordnungen zur Übernahme von Unterkunftskosten mangels Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) nicht erfolgen, wenn die vorläufige Verpflichtung zur Zahlung der Kosten nur dazu dienen kann, Forderungen des Vermieters zu begleichen, ohne dass dadurch die Wohnung gesichert werden kann (Senatsbeschluss vom 06.12.2017 - L 7 AS 2132/17 B ER), weil der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nur darin besteht, durch eine vorläufige Regelung nicht wiedergutzumachende Nachteile zu vermeiden, hier also den Verlust der Wohnung zu verhindern.
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

    Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20
    Die nachträgliche Zahlung ist jedoch bei der Prüfung, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB), zu berücksichtigen (BGH Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20
    Wenn ein Leistungsberechtigter in der Wohnung zugleich arbeitet, wird die Qualifizierung der gesamten Unterkunft als Wohnung nicht in Frage gestellt, solange dies Räume sind, die im Übrigen den Wohnungsbegriff erfüllen (hierzu nur Luik in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Aufl. § 22 Rn. 35 mwN; davon unabhängig ist die vom BSG verneinte Frage, ob die Wohnfläche wegen gleichzeitiger beruflicher Nutzung erhöht werden kann, hierzu BSG Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20
    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.09.2017 - L 7 AS 1419/17 B ER und vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - L 7 AS 1419/17

    Leistungen nach dem SGB II während der Inhaftierung in einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20
    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.09.2017 - L 7 AS 1419/17 B ER und vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).
  • BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 307/21

    Auswirkungen einer Schonfristzahlung eines Mieters auf das Kündigungsrecht eines

    Dem dortigen (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 2021 - VIII ZR 91/20, aaO Rn. 82) sowie dem hiesigen Verfahren liegen jeweils Fallgestaltungen zu Grunde, in denen der Mieter nicht aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit, sondern unter Berufung auf Mängel der Mietsache die Miete nicht in der geschuldeten Höhe entrichtet hat, so dass insbesondere die Voraussetzungen für ein (rechtzeitiges) Einschreiten der Sozialbehörden nicht vorliegen (vgl. zur diesbezüglichen Pflicht auch im Falle einer Schonfristzahlung LSG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2021 - L 7 AS 1874/20 B ER, juris Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2023 - L 12 AS 914/23
    Auch unter Zugrundelegung dieses Untermietvertrages ist der Antragsteller dem Vermieter gegenüber berechtigt, die gesamte Wohnung für sich zu nutzen, und im Gegenzug verpflichtet, die gesamte Miete zu zahlen (vergleiche zum gleichen Sachverhalt LSG NRW Beschluss vom 13.01.2021, L 7 AS 1874/20 B ER, Rn. 16, juris).

    Die Qualifizierung der Unterkunft als Wohnung des Antragstellers wird auch nicht durch die gleichzeitige Arbeit in diesen Räumen infrage gestellt, solange es sich um Räume handelt, die im Übrigen den Wohnungsbegriff erfüllen (LSG NRW Beschluss vom 13.01.2021, L 7 AS 1874/20 B ER, Rn. 16, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht