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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 5 KR 333/15   

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https://dejure.org/2016,1382
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 5 KR 333/15 (https://dejure.org/2016,1382)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2016 - L 5 KR 333/15 (https://dejure.org/2016,1382)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - L 5 KR 333/15 (https://dejure.org/2016,1382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Abfindungszahlungen in monatlichen Teilbeträgen; Streit um die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus einer monatlich geleisteten Abfindungszahlung; Zahlung zur Absicherung der Zeit vor dem Eintritt in das Rentenalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Abfindungszahlungen in monatlichen Teilbeträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 26/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 5 KR 333/15
    Abzugrenzen sind solche Versorgungsbezüge von "anderweitigen Zuwendungen" des Arbeitgebers ohne versicherungsrechtliche Zwecksetzung, wie etwa zur Vermögensbildung, zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit oder als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (BSG, Urteil vom 29.7.2015 -B 12 KR 4/14 R; Urteil vom 25.4.2012 -B 12 KR 26/10 R-).

    Eine Leistung ist i.S. von § 1 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) liegt dann vor, wenn mit ihr ein Versorgungszweck verfolgt wird, der Versorgungsanspruch durch ein biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst wird und diese Leistung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt wird (BSG, Urteil vom 26.3.1996 - 12 RK 44/94 - und vom 25.4.2012 - B 12 KR 26/10-).

    Das BSG hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Frage, welcher Beitragssatz bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder bei Übergangsbezügen zu Grunde zu legen ist (Urteil vom 29.7.2015 -B 12 KR 4/14 KR-), zu § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ausgeführt, dass - neben dem institutionellen Rahmen - wesentliches Merkmal der betrieblichen Altersvorsorge ist, ob ein Zusammenhang zum Erwerbsleben besteht und ob die Leistung ihrem objektiven Inhalt nach die Versorgung des Arbeitsnehmers im Alter bezweckt (so schon BSG, Urteil vom 30.3.2011 -B 12 KR 16/10 R-; vom 25.5.2011 -B 12 P 1/09 R- und vom 25.4.2012 -B 12 KR 26/10 R-).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 5 KR 333/15
    Abzugrenzen sind solche Versorgungsbezüge von "anderweitigen Zuwendungen" des Arbeitgebers ohne versicherungsrechtliche Zwecksetzung, wie etwa zur Vermögensbildung, zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit oder als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (BSG, Urteil vom 29.7.2015 -B 12 KR 4/14 R; Urteil vom 25.4.2012 -B 12 KR 26/10 R-).

    Das BSG hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Frage, welcher Beitragssatz bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder bei Übergangsbezügen zu Grunde zu legen ist (Urteil vom 29.7.2015 -B 12 KR 4/14 KR-), zu § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ausgeführt, dass - neben dem institutionellen Rahmen - wesentliches Merkmal der betrieblichen Altersvorsorge ist, ob ein Zusammenhang zum Erwerbsleben besteht und ob die Leistung ihrem objektiven Inhalt nach die Versorgung des Arbeitsnehmers im Alter bezweckt (so schon BSG, Urteil vom 30.3.2011 -B 12 KR 16/10 R-; vom 25.5.2011 -B 12 P 1/09 R- und vom 25.4.2012 -B 12 KR 26/10 R-).

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 5 KR 333/15
    Das BSG hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Frage, welcher Beitragssatz bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder bei Übergangsbezügen zu Grunde zu legen ist (Urteil vom 29.7.2015 -B 12 KR 4/14 KR-), zu § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ausgeführt, dass - neben dem institutionellen Rahmen - wesentliches Merkmal der betrieblichen Altersvorsorge ist, ob ein Zusammenhang zum Erwerbsleben besteht und ob die Leistung ihrem objektiven Inhalt nach die Versorgung des Arbeitsnehmers im Alter bezweckt (so schon BSG, Urteil vom 30.3.2011 -B 12 KR 16/10 R-; vom 25.5.2011 -B 12 P 1/09 R- und vom 25.4.2012 -B 12 KR 26/10 R-).
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 P 1/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von "Altersrenten" einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 5 KR 333/15
    Das BSG hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Frage, welcher Beitragssatz bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder bei Übergangsbezügen zu Grunde zu legen ist (Urteil vom 29.7.2015 -B 12 KR 4/14 KR-), zu § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ausgeführt, dass - neben dem institutionellen Rahmen - wesentliches Merkmal der betrieblichen Altersvorsorge ist, ob ein Zusammenhang zum Erwerbsleben besteht und ob die Leistung ihrem objektiven Inhalt nach die Versorgung des Arbeitsnehmers im Alter bezweckt (so schon BSG, Urteil vom 30.3.2011 -B 12 KR 16/10 R-; vom 25.5.2011 -B 12 P 1/09 R- und vom 25.4.2012 -B 12 KR 26/10 R-).
  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 44/94

    Rente - Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsbezug - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 5 KR 333/15
    Eine Leistung ist i.S. von § 1 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) liegt dann vor, wenn mit ihr ein Versorgungszweck verfolgt wird, der Versorgungsanspruch durch ein biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst wird und diese Leistung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt wird (BSG, Urteil vom 26.3.1996 - 12 RK 44/94 - und vom 25.4.2012 - B 12 KR 26/10-).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 5 KR 333/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des BAG (zuletzt BAGE 128, 199 Rdnr. 24) misst es bei der Abgrenzung dem vereinbarten Leistungsbeginn maßgebliche Bedeutung zu.
  • SG Berlin, 15.12.2017 - S 166 KR 569/17

    Beitragspflicht betrieblicher Zahlungen

    Allerdings lässt sich kein fester Zeitpunkt ermitteln, von dem an eine betriebliche Altersversorgung überhaupt nur in Betracht kommt, weil die Wahl einer niedrigeren Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe auch auf sachlichen Gründen beruhen kann (BSG, aaO, jeweils unter Hinweis auf Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2003, L 9 KR 410/01 (Zusage einer befristeten "Firmenrente" für Flugbegleiter ab dem 55. Lebensjahr; SG Hannover, Urteil vom 20. Juli 1999, S 11 KR 114/98 (Seeleute) sowie BAG, Urteil vom 10. März 1992, 3 AZR 153/91 (Verkehrsflugzeugführer); siehe auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Januar 2016 - L 5 KR 333/15 -, juris).
  • SG Nürnberg, 21.02.2019 - S 7 KR 2016/18

    Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Allerdings lässt sich kein fester Zeitpunkt ermitteln, von dem an eine betriebliche Altersversorgung überhaupt nur in Betracht kommt, weil die Wahl einer niedrigeren Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe auch auf sachlichen Gründen beruhen kann (BSG, aaO, jeweils unter Hinweis auf Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2003, L 9 KR 410/01 (Zusage einer befristeten "Firmenrente" für Flugbegleiter ab dem 55. Lebensjahr; SG Hannover, Urteil vom 20. Juli 1999, S 11 KR 114/98 (Seeleute) sowie BAG, Urteil vom 10. März 1992, 3 AZR 153/91 (Verkehrsflugzeugführer); siehe auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Januar 2016 - L 5 KR 333/15 -, juris).
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