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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 44/08   

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https://dejure.org/2010,15352
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 44/08 (https://dejure.org/2010,15352)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.04.2010 - L 1 AL 44/08 (https://dejure.org/2010,15352)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 2010 - L 1 AL 44/08 (https://dejure.org/2010,15352)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 57/83

    Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme für Beamte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 44/08
    Das LSG Berlin-Brandenburg bezieht sich auf die Vorgängerregelung des § 45 SGB III, d. h. § 53 AFG und die hierzu ergangene Rechtssprechung des BSG (Urteil vom 12.04.1984, 7 RAr 57/83).
  • LSG Berlin, 15.08.2003 - L 4 AL 22/02

    Reisekostenerstattung für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen für ein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 44/08
    Diese Auffassung wird auch vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 15.08.2003 (L 4 AL 22/02) geteilt.
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 44/08
    Dies ergebe sich schon aus der Bundestags-Drucksache 13/4941 S. 162, wonach die in § 45 SGB III geregelten Leistungen im Wesentlichen denen in § 53 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 AFG entsprechen sollten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - L 20 AS 1661/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Obwohl das SG in dem angefochtenen Beschluss fälschlicherweise auf die zum 31.12.2008 außer Kraft getretene Fassung des § 45 SGB III - damals konnten nach dieser Vorschrift nur Bewerbungs- und Reiskostenen erstattet werden - abgestellt hat, dürfte es im Ergebnis zutreffen, dass trotz der Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf der Grundlage dieser Vorschrift in der ab dem 1.1.2009 gültigen Fassung (dazu Thie in: LPK-SGB 11, 3. Auflage 2009, Anh. zu § 16 Rn. 11) ein Anspruch der Klägerin nicht in Betracht kommt, weil diese nur auf die Anbahnung oder Aufnahme versicherungspflichtiger Tätigkeiten gerichtet sein können (§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III in der ab dem 1.1.2009 gültigen Fassung; Bieback in: Gagel, SGB II/III, § 45 SGB III Rn. 27-31; vgl. zu § 45 SGB III a.F. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2010 - L 1 AL 44/08 - allerdings zugelassene Revision beim Bundessozialgericht anhängig unter B 11 AL 25/10 R), was hier unstreitig nicht der Fall ist.
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