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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14 E   

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https://dejure.org/2014,24491
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14 E (https://dejure.org/2014,24491)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.08.2014 - L 11 SF 229/14 E (https://dejure.org/2014,24491)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. August 2014 - L 11 SF 229/14 E (https://dejure.org/2014,24491)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Gleichzeitige Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage; Entstehung der Verfahrensgebühr; Unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse i.S.v. § 21 Abs. 1 S. 3 GKG im Falle eines unvertretenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Gleichzeitige Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage; Entstehung der Verfahrensgebühr; Unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse i.S.v. § 21 Abs. 1 S. 3 GKG im Falle eines unvertretenen ...

  • rechtsportal.de

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 41 AS 61/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14 E
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08

    Rechtshängigkeit bei bedingt durch PKH-Bewilligung erhobener Klage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14
    Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage wird neben dem Prozesskostenhilfe-Verfahren auch der Rechtsstreit als solcher anhängig und entsteht damit die Verfahrensgebühr (u.v.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.1952 - III ZR 196/50 - Oberlandesgericht (OLG) Rostock, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 W 22/08 - Hartmann, Kostengesetze, 4 Auflage, § 6 GKG Rdn. 6 jeweils m.w.N.).

    Stellt die Partei klar, dass sie die Klage nur bedingt für den Fall der Prozesskostenhilfebewilligung erheben will, so ist die Klage auch dann nicht beim Gericht anhängig geworden, wenn der Schriftsatz inhaltlich den Anforderungen einer Klageschrift entspricht (u.v.a. OLG Rostock, Beschluss vom 31.03.2008 a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14
    Dementsprechend zieht der Senat in seine Abwägungen u.v.a. ein, das kein Fall der wegen der sog. Publizitätswirkung unbeachtlichen Unkenntnis formeller Gesetze (s. dazu Senat, Beschluss vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -), sondern ein - wie die tägliche Praxis selbst in Verfahren anwaltlich vertretener Kläger zeigt - schwieriger, vor allem nicht immer fehlerfrei gelöster Fall der Rechtsanwendung vorliegt, dass der unvertretene, nach Aktenlage nahezu mittellose Kläger mit Ausnahme seiner Verfahren wegen der Höhe der Grundsicherung über keine Prozesserfahrung und insbesondere keine Kenntnisse der Abwicklung gerichtskostenpflichtiger Verfahren verfügt und dass schließlich sein Gesamtverhalten auf ein durchaus auch am Gemeinwohl ausgerichtetes Kostenbewusstsein hinweist.
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14
    Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage wird neben dem Prozesskostenhilfe-Verfahren auch der Rechtsstreit als solcher anhängig und entsteht damit die Verfahrensgebühr (u.v.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.1952 - III ZR 196/50 - Oberlandesgericht (OLG) Rostock, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 W 22/08 - Hartmann, Kostengesetze, 4 Auflage, § 6 GKG Rdn. 6 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2013 - X E 1/13

    Erinnerung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14
    Die Entscheidung über die Nichterhebung der Kosten, die nach § 21 Abs. 2 Satz 1 GKG das Gericht trifft, ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG (Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 25.03.2013 - X E 1/13 - m.w.N.) und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung.
  • BFH, 08.09.1993 - II E 1/93

    Kostenerhebung bei Kostenentstehung aufgrund unrichtiger Sachbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14
    Die "Sache" i.S.d. Vorschrift ist das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden (BFH, Beschluss vom 08.09.1993 - II E 1/93 -).
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