Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 20 AL 147/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34908
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 20 AL 147/16 (https://dejure.org/2017,34908)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.08.2017 - L 20 AL 147/16 (https://dejure.org/2017,34908)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. August 2017 - L 20 AL 147/16 (https://dejure.org/2017,34908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe; Zumutbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe; Zumutbarkeit

  • rechtsportal.de

    SGB III § 159 Abs. 1
    Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absehen von Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags aus wichtigem Grund

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19

    Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Aufhebungsvertrag; Entlassungsentschädigung;

    Eine, wie er mit dem Berufungsvorbringen bekräftigt, aus der seinerzeitigen Sicht (vgl zur maßgeblichen ex-ante-Sicht BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - juris - Rn 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. August 2017 - L 20 AL 147/16 - juris - Rn 38 mwN) aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Arbeitgeberin und des dadurch erzwungenen Personalabbaus abstrakt drohende Kündigung stellte keinen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis bereits zum 31. März 2014 zu beenden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - L 18 AL 8/19

    Voraussetzungen des Eintritts einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

    Die - aus der maßgeblichen seinerzeitigen Sicht (vgl zur maßgeblichen ex-ante-Sicht BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - juris - Rn 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. August 2017 - L 20 AL 147/16 - juris - Rn 38 mwN) - drohende betriebsbedingte Kündigung zum 30. April 2015 konnte keinen wichtigen Grund darstellen, das Arbeitsverhältnis bereits zum 1. Januar 2015 zu beenden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2020 - L 11 AL 7/17
    Ein wichtiger Grund liegt vielmehr nur vor, wenn ansonsten auch objektiv eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung aus nicht verhaltensbedingten Gründen (spätestens) zum gleichen Beendigungszeitpunkt droht (vgl BSG vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R - Urteil vom 02. Mai 2012, aaO; vgl auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. August 2017 - L 20 AL 147/16 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht