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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 107/03   

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https://dejure.org/2004,19963
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 107/03 (https://dejure.org/2004,19963)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.09.2004 - L 1 AL 107/03 (https://dejure.org/2004,19963)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. September 2004 - L 1 AL 107/03 (https://dejure.org/2004,19963)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 107/03
    Die Vorschrift ist bei der Rechtsfindung zu beachten und keinesfalls als Leerformel zu werten (vgl. BSG Urteil vom 22.09.1988, 2/9b RU 36/87, SozR 2200 § 545 Nr. 8; Urteil vom 17.12.1980, 12 RK 34/80, SozR 2000 § 381 Nr. 44).
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 107/03
    Die Vorschrift ist bei der Rechtsfindung zu beachten und keinesfalls als Leerformel zu werten (vgl. BSG Urteil vom 22.09.1988, 2/9b RU 36/87, SozR 2200 § 545 Nr. 8; Urteil vom 17.12.1980, 12 RK 34/80, SozR 2000 § 381 Nr. 44).
  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 107/03
    Es darf daher nicht auf Tatbestände abgestellt werden, die bereits für einen früheren Anspruch auf Arbeitslosengeld bestimmend waren; vielmehr soll eine zeitliche Nähe zum Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit bestehen (vgl. BSG Urteil vom 01.04.1993, 7 RAr 68/92, SozR 3-4100 § 112 Nr. 13; Söhngen in Hennig, Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - § 124 Rdn. 1, 2.; Valgolio in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 10 Rdn. 6).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 107/03
    Mit dem Teilarbeitslosengeld soll der Teilzeitarbeitnehmer vor einem wesentlichen Einkommensausfall geschützt werden, den er nach längerer paralleler Ausübung von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen infolge des Wegfalls einer Beschäftigung erleidet (Begründung des Gesetzgebers, Bundestag-Drucks. 13/4941 S. 146 und 181).
  • SG Nürnberg, 26.02.2020 - S 22 AL 195/18

    Teilarbeitslosengeld nach Verlust einer von drei Teilzeitbeschäftigungen

    Denn die Ansprüche auf Teilarbeitslosengeld beruhen auf unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen bzw. unterschiedlichen "Beschäftigungssträngen" (so eindeutig LSG Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 21.09.2004 - L 1 AL 107/03, bestätigt durch BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 1/05 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2007 - L 11 AL 195/06
    Für diese Auffassung hat er sich auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 21. September 2004, L 1 AL 107/03 bezogen; bestätigt durch BSG, Urteil vom 17. November 2005, B 11a AL 1 /05 R, SGb 2006, 42.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2018 - L 11 AL 49/17
    Dabei soll die Anwendung des § 143 Abs. 2 SGB III beim Teil-Alg lediglich sicherstellen, dass nicht auf Tatbestände abgestellt wird, die bereits für einen früheren Anspruch auf Arbeitslosengeld bestimmend waren (Verbot der mehrmaligen Heranziehung von Beschäftigungszeiten; vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17. November 2005 - B 11a AL 1/05 R, Rn 17 ff; vorgehend: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2004 - L 1 AL 107/03, Rn 25).
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