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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17   

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https://dejure.org/2018,18866
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17 (https://dejure.org/2018,18866)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 16 KR 520/17 (https://dejure.org/2018,18866)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 16 KR 520/17 (https://dejure.org/2018,18866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung; Auskehr einer Beitragszahlung an den Insolvenzverwalter infolge Anfechtung; Insolvenzrechtliches Risiko des freiwillig versicherten Beschäftigten; Wiederaufleben der Beitragforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 22/12

    Insolvenz des Leistungsmittlers: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17
    Der BGH habe in einem Urteil vom 22.11.2012 (IX ZR 22/12, juris) entschieden, dass bei einer erfolgreichen Anfechtung der Beitragszahlung die Forderung gegen das Mitglied unmittelbar wieder auflebe.

    Zwar sind die Krankenversicherungsbeiträge für den Monat März 2011 zunächst mit Erfüllungswirkung (§§ 362, 267 BGB bzw. - vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2012 - IX ZR 22/12, Rn. 12, juris) von der Arbeitgeberin des Klägers (und Insolvenzschuldnerin) an die Beklagte gezahlt worden (vgl. zur Anwendbarkeit von § 362 BGB im Sozialrecht etwa BSG, Urteil vom 23.05.2017 a.a.O. Rn. 17).

    Der Beitragsanspruch ist jedoch, wovon das Sozialgericht ebenfalls zu Recht ausgegangen ist, nach Auskehrung der Beitragszahlung an den Insolvenzverwalter infolge dessen Anfechtung mit Schreiben vom 15.12.2014 wieder aufgelebt (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 22.11.2012 a.a.O. Rn. 14).

    Der Senat teilt vielmehr die Auffassung des BGH, dass durch ein und dieselbe Rechtshandlung der Insolvenzschuldnerin sowohl die Beitragsschuld ihrer freiwillig versicherten Beschäftigten erfüllt worden ist als auch die Verpflichtung im Deckungsverhältnis zu diesem (BGH, Urteil vom 22.11.2012 a.a.O. Rn. 9).

    Der freiwillig versicherte Arbeitnehmer geht insoweit in der Tat (wenn auch zumeist nicht bewusst) ein vermeidbares insolvenzrechtliches Risiko ein, wenn er die Abführung der von ihm geschuldeten Beiträge als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung den Rechtshandlungen des Arbeitgebers überlässt (BGH, Urteil vom 22.11.2012 a.a.O. Rn. 14).

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 2/15 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsschuldner -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17
    Insbesondere ist Letztere nicht anstelle des Klägers in die Schuldnerstellung eingetreten (BSG, Urteil vom 23.05.2017 - B 12 KR 2/15 R = SozR 4-2500 § 252 Nr. 1, Rn. 16).

    Zwar sind die Krankenversicherungsbeiträge für den Monat März 2011 zunächst mit Erfüllungswirkung (§§ 362, 267 BGB bzw. - vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2012 - IX ZR 22/12, Rn. 12, juris) von der Arbeitgeberin des Klägers (und Insolvenzschuldnerin) an die Beklagte gezahlt worden (vgl. zur Anwendbarkeit von § 362 BGB im Sozialrecht etwa BSG, Urteil vom 23.05.2017 a.a.O. Rn. 17).

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15

    Insolvenz - Aussonderungsrecht - Pensionskassenbeiträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17
    Eine (Vorab-)Aussonderung (vgl. § 47 InsO; insoweit wäre erforderlich, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung ein "fremder" Vermögensgegenstand in der Insolvenzmasse vorliegt, in Bezug auf den dingliche oder schuldrechtliche Herausgabeansprüche bestehen; allein ein schuldrechtlicher Anspruch reicht nicht aus; BAG, Urteil vom 21.03.2017 - 3 AZR 718/15 = BAGE 158, 244-255, Rn. 37) aus dem Vermögen der Insolvenzschuldnerin in Höhe der für den Kläger zu zahlenden Beiträge ist gerade nicht erfolgt; die Zahlung erfolgte zweifelsfrei aus dem Vermögen der Insolvenzschuldnerin mit der Folge dessen unmittelbarer Minderung zum Nachteil der Insolvenzgläubiger.
  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17
    Die Rückgabe von Lastschriften stelle ein erhebliches Beweisanzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit dar (Hinweis auf Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08, juris).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17
    Die Nichtbegleichung von Sozialversicherungsbeiträgen begründet infolge ihrer Strafbewehrtheit (§ 266a StGB) ein Beweisanzeichen, das den Schluss auf eine Zahlungseinstellung gestatten kann (BGH, Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 15 m.w.N.; BGH vom 25.10.2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 30).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung nach Gläubigerbefriedigung und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17
    Die Nichtbegleichung von Sozialversicherungsbeiträgen begründet infolge ihrer Strafbewehrtheit (§ 266a StGB) ein Beweisanzeichen, das den Schluss auf eine Zahlungseinstellung gestatten kann (BGH, Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 15 m.w.N.; BGH vom 25.10.2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 30).
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17
    Die Anzahl der erfolgten Rückbuchungen, der Zeitraum fortlaufender Probleme bei der Zahlungsabwicklung und die Höhe der jeweils betroffenen Beitragszahlungen rechtfertigt im Rahmen der gebotenen einzelfallbezogenen Gewichtung aller Beweisanzeichen (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.2014 - 6 AZR 345/12, BAGE 147, 172ff. Rn. 75, das im Übrigen - hier nicht einschlägige - Lohnzahlungen im Rahmen eines Bargeschäfts oder in bargeschäftsähnlicher Lage betrifft) nicht nur die Annahme der Kenntnis von der Zahlungsfähigkeit, sondern darauf beruhend auch auf den notwendigen Benachteiligungsvorsatz.
  • SG Dresden, 12.02.2014 - S 25 KR 485/12

    Anfechtbarkeit von durch einen Arbeitgeber gezahlten Beiträgen zur freiwilligen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17
    Unter Hinweis auf ein Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 12.02.2014 (S 25 KR 485/12, juris) vertrat er die Ansicht, dass die Beitragsschuld für den Zeitraum von März bis Mai 2011 als erfüllt gelte.
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