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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17 (https://dejure.org/2018,13803)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17 (https://dejure.org/2018,13803)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 7 AS 1512/17 (https://dejure.org/2018,13803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Erleichterung der Ausübung des Freizügigkeitsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FreizügG/EU § 3 Abs. 2 Nr. 2
    SGB-II -Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2016 - L 7 AS 955/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; EU-Ausländer; Gewährung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (L 7 AS 955/16 B ER) verpflichtete der Senat den Beklagten mit Beschluss vom 02.06.2016 vorläufig zur Bewilligung des Regelbedarfs für den Zeitraum vom 24.02.2016 bis zum 31.05.2016.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streit- und die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten sowie die Streitakte L 7 AS 955/16 B ER Bezug genommen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Vielmehr genügt auch eine nicht bedarfsdeckende Unterhaltszahlung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.06.2016 - L 7 AS 955/16 B ER, vom 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER und vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl, § 3 FreizügG Rn. 50).

    Im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung im Verfahren L 7 AS 955/16 B ER hat die Klägerin in einer Erklärung vom 23.02.2016 wiederum angegeben, sie habe für ein Zimmer einen Mietzins iHv monatlich 220 EUR zu entrichten.

  • EuGH, 09.01.2007 - C-1/05

    Jia - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Richtlinie 73/148/EWG -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    Der Unterhaltsbedarf muss im Herkunfts- oder Heimatland eines solchen Verwandten in dem Zeitpunkt bestehen, in dem er beantragt, dem Unionsbürger nachzuziehen" (in diesem Sinne auch EuGH Urteil vom 09.01.2007 - C-1/05 - Rechtssache Jia).

    Eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaats, in der bestätigt wird, dass der erforderliche Unterhalt gewährt wird, ist zwar zum Beleg des Freizügigkeitsrechts als Familienangehöriger besonders geeignet, aber auch nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zwingend erforderlich (EuGH Urteil vom 09.01.2007 - C-1/05 - Rechtssache Jia; Harms in Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, § 3 FreizügG/EU Rn. 7).

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist dabei in erster Linie der Mietvertrag, mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (BSG Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    Es muss ein rechtlicher Bindungswille der Beteiligten bestehen (BSG Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    Da der Klägerin im streitigen Zeitraum keine Unterkunftskosten entstanden sind, hat sie keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Zwar besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass die Klägerin verpflichtet war, zumindest die auf sie entfallenden laufenden Betriebs- und Verbrauchskosten (Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Strom, Abfallentsorgung etc.) zu tragen und ihr daher Kosten der Unterkunft in (anteiliger) Höhe der tatsächlich angefallenen Betriebs- und sonstigen Nebenkosten zustünden (in diesem Sinne auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.03.2017 - L 4 AS 818/13).
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    Die Klägerin verfügte im streitigen Zeitraum über einen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet iSd § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I, wonach der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in erster Linie nach den objektiv gegebenen tatsächlichen Verhältnissen im streitigen Zeitraum zu beurteilen ist (vgl. BSG Urteil vom 29.05.1991 - 4 RA 38/90).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 1.93

    Aufenthaltsrecht - Freizügigkeit des Verwandten - Mittel zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    Anders als im Falle des § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU, der für Familienangehörige nicht erwerbstätiger Unionsbürger im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU gilt, ist eine bedarfsdeckende Unterhaltsgewährung gerade nicht Voraussetzung für das Freizügigkeitsrecht (in diesem Sinne auch BVerwG vom 20.10.1993 - 11 C 1/93).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 5/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    Diese Vermutungsregelung findet auch im Verhältnis der Klägerin zu ihrem Stiefvater Anwendung, weil mit der Heirat der Mutter der Klägerin und des Herrn N gem. § 1590 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Schwägerschaft entstanden ist (vgl. BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 5/09 R).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    Ein zu dem gewöhnlichen Aufenthalt hinzutretendes Anspruchsmerkmal iS des Innehabens einer bestimmten Freizügigkeitsberechtigung nach dem FreizügG/EU bzw. eines bestimmten Aufenthaltstitels nach dem AufenthG ist für die Bejahung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht erforderlich (BSG EuGH-Vorlage vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R; Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
    Ein zu dem gewöhnlichen Aufenthalt hinzutretendes Anspruchsmerkmal iS des Innehabens einer bestimmten Freizügigkeitsberechtigung nach dem FreizügG/EU bzw. eines bestimmten Aufenthaltstitels nach dem AufenthG ist für die Bejahung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht erforderlich (BSG EuGH-Vorlage vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R; Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-423/12

    Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die

  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 9 B 37/14
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 7 AS 428/15

    Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen zur Sicherung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 7 AS 372/15
  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 31/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • SG Augsburg, 20.10.2017 - S 8 AS 1071/17

    Zur Familienangehörigkeit

  • LSG Bayern, 19.11.2018 - L 11 AS 912/18

    Leistungen, Einkommen, Aufenthaltsrecht, Lebensunterhalt, Anordnungsanspruch,

    Es werde zudem auf Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen (L 7 AS 1512/17) und des SG Augsburg (S 8 AS 1071/17) verwiesen.

    Das Freizügigkeitsrecht ist im Rahmen der Art. 3 ff der Richtlinie 2004/38/EG auch auf Familienangehörige erstreckt worden, womit sichergestellt werden soll, dass die Europäische Union ihrer Pflicht zur Achtung des Familienlebens iSv Art. 8 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nachkommt (vgl dazu auch Schlachter, ZESAR 2011, 156; vgl dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17 - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 2089/19
    Wenn - wie hier - die Miete seit Jahren gestundet werde, gebe es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung keine Mietzinsverpflichtung (unter Hinweis auf LSG NRW Urteile vom 09.04.2019, L 2 AS 1267/17 und vom 22.03.2018, L 7 AS 1512/17).

    Für ein Scheingeschäft und gegen eine ernsthaft vereinbarte Miete spricht bereits, dass der Kläger seit Mai 2016 und damit über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren keine Miete an den Zeugen T. entrichtet hat, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen geführt hat (vgl. LSG NRW Urteile vom 22.03.2018, L 7 AS 1512/17, Rn. 42, juris; vom 30.07.2013, L 2 AS 1021/12, Rn. 30, juris; und vom 16.04.2021, L 21 AS 1012/18, Rn. 51, juris; Senatsurteil vom 08.09.2021, L 12 AS 2009/19, Rn. 72, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 7 AS 2006/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Anders als im Falle des § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU, der für Familienangehörige nicht erwerbstätiger Unionsbürger im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU gilt, ist eine bedarfsdeckende Unterhaltsgewährung gerade nicht Voraussetzung für das Freizügigkeitsrecht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17, Beschlüsse vom 02.06.2016 - L 7 AS 955/16 B ER, vom 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER und vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER; zustimmend Bayerisches LSG Beschluss vom 19.11.2018 - L 11 AS 912/18 BER; in diesem Sinne auch BVerwG Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 1/93).
  • SG Nürnberg, 07.09.2018 - S 14 AS 845/18

    Unmittelbare und ausschließliche Unterhaltsgewährung als Voraussetzung für ein

    Sie verweist auf zwei vergleichbare Urteile (LSG Nordrhein-Westfalen, Az. L 7 AS 1512/17 vom 22.03.2018 und SG Augsburg, Az. S 8 AS 1071/17 vom 20.10.2017).
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