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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10 Verg   

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https://dejure.org/2010,2317
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10 Verg (https://dejure.org/2010,2317)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 21 SF 152/10 Verg (https://dejure.org/2010,2317)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 21 SF 152/10 Verg (https://dejure.org/2010,2317)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 1 SF 95/10

    Ausschreibung - Rahmenvereinbarung - Nachprüfungsantrag - Angebotskalkulation -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    Angesichts dessen ist bei weiter Auslegung in den ansonsten nicht statthaften Rügen der AS durchaus der auch vergaberechtlich relevante Einwand enthalten, das Auftragsvolumen sei zu unbestimmt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 07.05.2010 - L 1 SF 95/10 B Verg, juris Rdn. 50 ff.), da sich für einen Bieter bei der Kalkulation seines Angebots nicht hinreichend sicher abschätzen lasse, wie viele Versicherte von ihrem Apothekenwahlrecht tatsächlich Gebrauch machen werden.

    Eine zur Divergenzvorlage an das BSG verpflichtende Abweichung von der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg v. 07.05.2010 - L 1 SF 95/10 B Verg in den jeweils tragenden abstrakten Rechtssätzen ist nicht gegeben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 39/09

    Rabattverträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    b) Soweit die AS einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Behinderungsverbot nach § 21 Abs. 1 und 2 GWB im Hinblick auf Ärzte und Apotheker rügt, ist der Nachprüfungsantrag ebenfalls nicht zulässig, denn im Hinblick auf die behauptete Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet (vgl. Senat, Beschluss v. 08.10.2009 - L 21 KR 39/09 SFB, VergabeR 2010, 522).

    Mit der gleichen Argumentation könnte dann auch die zuletzt vom Senat mit Beschluss v. 08.10.2009 (L 21 KR 39/09 SFB) nochmals abgelehnte Überprüfung kartellrechtlicher Fragestellungen verlangt werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - L 21 KR 53/09

    Ausschreibungspflichtige Arzneimittelrabattverträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    Bei den streitigen Versorgungsverträgen handelt es sich auch um öffentliche Lieferaufträge i.S.d. § 99 Abs. 1 und 2 GWB, da die ausgeschriebenen Versorgungsverträge sog. parenterale Zubereitungen in der Onkologie zum Gegenstand haben und die Zuschlagsempfänger im jeweiligen Losgebiet exklusiv versorgungsberechtigt sein sollen (vgl. ausführlich Senat, Beschluss v. 10.09.2009 - L 21 KR 53/09 SFB, VergabeR 2010, 135 jeweils m.w.N.).

    Folge dieser Auswahlentscheidung ist die Exklusivität des oder der Ausschreibungsgewinner, die eine Sonderstellung im Wettbewerb vermittelt (vgl. Senat, Beschluss v. 10.09.2009 - L 21 KR 53/09 SFB, NZBau 2010, 458 m.w.N.).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    Denn das LSG Berlin-Brandenburg hat die Sache zur Klärung weiterer tatsächlicher Umstände an die VK des Landes Brandenburg zurückverwiesen, so dass aktuell nicht feststeht, ob eine Abweichung im Ergebnis gegeben sein wird (vgl. auch BSG, Urteil v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R juris Rdn. 18).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08

    Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    Denn das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt (vgl. nur Beschluss v. 27.02.2008 - 1 BvR 437/08, ZfBR 2008, 816).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - L 21 KR 69/09

    Hilfsmittelverträge dürfen ohne Vergabeverfahren abgeschlossen werden!

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    Konstitutives Merkmal eines öffentlichen Auftrages ist, dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung trifft (Senat, Beschluss v. 14.04.2010 - L 21 KR 69/09 SFB m.w.N.).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 271 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (vgl. nur EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07, ZfBR 2009, 601 - "Oymanns"; Senat Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB, VergabeR 2009, 922 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    Kommt es im Rahmen der Leistungserbringung zu Mängeln (und wird damit der Versorgungsauftrag der Krankenkassen gefährdet oder sogar i.S.e. "Systemversagens" nicht erfüllt), obliegt es den Krankenkassen - hier der AG - im Rahmen des ihnen obliegenden Sicherstellungsauftrages, bei den Leistungserbringern mit den dafür vorgesehenen Maßnahmen auf vollständige und fachgerechte Erfüllung der Verträge hinzuwirken oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen (vgl. auch Senat, Beschluss v. 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB).
  • VK Bund, 29.04.2010 - VK 2-20/10

    Vergabe von Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V zur Versorgung mit in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (Az.: VK 2-20/10) vom 29.04.2010 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, in dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren keine Zuschläge zu erteilen und das bisherige Vergabeverfahren aufzuheben.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
    Gleichwohl dürfen an die Darlegung der Antragsbefugnis angesichts des aus Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Gebots effektiven Rechtsschutzes keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • VK Brandenburg, 23.02.2010 - VK 8/10

    Vergabe: Submissionsverbot durch Eilantrag!

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Vielmehr sind die Kassen bei der Vergabe von Leistungen an Leistungserbringer europarechtlich zur Ausschreibung der Verträge verpflichtet, gerade um den Leistungserbringern gleichen Zugang zu den Verträgen zu gewähren, soweit den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt ist, Versorgungsverträge mit einzelnen Leistungserbringern, dh selektivvertraglich, zu schließen (vgl LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg - RdNr 71 ff Juris) .
  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Unabhängig von der Frage, ob sich die ASt überhaupt auf die Rechte Dritter berufen könnte (dagegen: LSG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2010, L 21 SF 152/10 Verg), gibt es eine Wahlfreiheit der Versicherten, wo sie ihren Bedarf an erstattungsfähigen Leistungen (hier: Verbandmitteln) decken, nur im Hinblick auf Apotheken, nicht aber hinsichtlich Sonstigen Leistungserbringern (vgl. § 31 Abs. 1 S. 5 SGB V).

    Etwaige Preisschwankungen können die Bieter zudem dadurch planungs- und kostensicher abmildern, indem sie mit den Verbandmittelherstellern und -großhändlern individuelle Preisvereinbarungen treffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11 m.w.N.; LSG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2010, L 21 SF 152/10).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Daran ist nichts zu bemängeln (ebenso: LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 65).

    Denn die Apotheken können, was die Beschaffung der für die Zubereitung von Zytostatika benötigten Fertigarzneimittel anbelangt, mit den Arzneimittelherstellern oder dem Großhandel individuelle Preisvereinbarungen treffen und dadurch eine befriedigende Planungs- und Kostensicherheit erreichen (vgl. auch VKB 17 sowie LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 70).

    Es ist, wie die Vergabekammer mit Recht entschieden hat (VKB 13), wegen der Besonderheiten beim Umgang mit den betreffenden Arzneimitteln (Zytostatika) und der ausgeschriebenen Anwendung in Arztpraxen faktisch nicht zu erwarten, dass davon in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht wird, Versicherte die Arzneimittel also persönlich beschaffen (so auch LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 64).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    (vgl. die Begründung des Fraktionsentwurfs zum Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung: BT-Drucksache. 16/3100 S. 142; den Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung: BT-Drucksache 16/4247 S. 46; so auch LSG NRW, Beschl. v. 22.07.2010, L 21 SF 152/10).

    Genauso hat auch bereits das LSG NRW entschieden (vgl. Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 64).

    Diese konnten freilich auch nicht gemacht werden, weil die vorliegende Ausschreibung die erste ihrer Art im Geschäftsbereich der Antragsgegnerin ist (siehe ergänzend: LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 65).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

    Diese konnten freilich auch nicht gemacht werden, weil die vorliegende Ausschreibung die erste ihrer Art im Geschäftsbereich der Antragsgegnerin ist (siehe ergänzend: LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 65).

    Insoweit ist auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses (BA 16 ff.) sowie des Beschlusses des LSG vom 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg (Rn. 70) zu verweisen, denen nichts hinzuzufügen ist.

    Genauso hat freilich auch bereits das LSG NRW entschieden (vgl. Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 64).

  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Die in Hessen untersuchte Versorgungsrealität zeigt jedoch, dass die Anzahl der Versicherten, die von ihrem Wahlrecht im Rahmen der Versorgung mit parenteralen Zubereitungen Gebrauch machen, eine zu vernachlässigende Größe darstellt und ein Wahlrecht der betroffenen Versicherten in der Regel nicht ausgeübt wird (vgl. etwa den Beschluss des LSG Essen vom 22.07.2010, L 21 SF 152/10).

    Auch die (vergaberechtliche) Rechtsprechung geht davon aus, dass sich aus dem Zusammenspiel des § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V mit § 11 Abs. 2 ApoG (als Ausnahme der Regel des Verbotes nach § 11 Abs. 1 ApoG) nicht ergibt, dass der normale Versorgungsweg (Patient-Apotheke) ausgeschlossen ist, (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss. vom 07.05.2010 - L 1 SF 95/10 B Verg; Beschluss vom 17.09.2010- L 1 SF 98/10 B Verg; offengelassen von LSG NRW, Urteil vom 22.07.2010 - L 21 SF 152/10).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11

    Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der

    Daran ist nichts zu bemängeln (ebenso: LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 65).

    Denn die Apotheken können, was die Beschaffung der für die Zubereitung von Zytostatika benötigten Fertigarzneimittel anbelangt, mit den Arzneimittelherstellern oder dem Großhandel individuelle Preisvereinbarungen treffen und dadurch eine befriedigende Planungs- und Kostensicherheit erreichen (vgl. Beschluss der Vergabekammer BA 16 ff.; LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 70).

    Es ist, wie die Vergabekammer mit Recht entschieden hat (VKB 14 f.), wegen der Besonderheiten beim Umgang mit Zytostatika praktisch nicht zu erwarten, dass davon in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht wird, Versicherte Zytostatika also selbst besorgen (so auch LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 64).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - L 21 SF 260/10

    Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

    Da das Vergabenachprüfungs- und Beschwerdeverfahren weder der Klärung abstrakter Rechtsfragen noch der Durchsetzung von Rechten Dritter dient, muss ein Bieter die Verletzung eigener Rechtspositionen rügen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.07.2010 - L 21 SF 152/10 Verg - Zytostatika m.w.N.).

    Demgegenüber besteht kein rechtlicher Ansatzpunkt dafür, dass Bieter in die Lage versetzt werden sollen, die Rechte anderer Anbieter von Gesundheitsleistungen quasi in Prozessstandschaft im Vergabenachprüfungsverfahren geltend zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.07.2010, a.a.O.; Beschluss vom 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB).

    Dies ist jedoch nicht Sinn und Zweck eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. Senat, Beschluss v. 22.07.2010, a.a.O.; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 07.10.2010 - Verg W 12/10, juris Rdn. 74 f.).

  • VK Bund, 16.01.2017 - VK 1-130/16

    Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus

    Im Gegenteil sind gerade solche Individualvereinbarungen spezieller als die Hilfstaxe, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) für allgemeine Fälle ausgehandelt wird (§ 129 Abs. 5 S. 1, Abs. 5c SGB V), und somit vorrangig (ebenso: BSG, Urteil vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R, Rz. 20 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2010, L 21 SF 152/10 Verg; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11 m.w.N.).

    Bietern aufgebürdete Kalkulationsrisiko liegt ebenfalls nicht über dem, was vertragstypischerweise ohnehin von ihm zu tragen ist (vgl. zu einer ähnlichen Ausschreibung auch 2. VK Bund, Beschluss vom 21. September 2016, VK 2-87/16, vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2010, L 21 SF 152/10 Verg, Rz. 79 f.).

    Daraus folgt, dass ein Vertrag wie er hier ausgeschrieben wurde grundsätzlich so durchzuführen ist wie er vereinbart wurde (pacta sunt servanda), ohne dass sich eine Vertragspartei darauf berufen kann, sie könne an den ursprünglichen Konditionen nicht festhalten (vgl. zu einer ähnlichen Ausschreibung auch 2. VK Bund, Beschluss vom 21. September 2016, VK 2-87/16; vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2010, L 21 SF 152/10 Verg, Rz. 79 f.).

  • VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11

    Lieferung von Arzneimitteln

    Vielmehr beschränkt sich der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V auf allgemeine Vorgaben u.a. zur Abgabe preisgünstiger Arzneimittel (§ 1 Nr. 1 und 2), die Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen (§ 1 Nr. 3) oder die Wiederabgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln (§ 1 Nr. 4; im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 22.7.2010, L 21 SF 152/10 Verg).

    Die Ag hat darüber hinaus ihrerseits in § 4 Abs. 4 VertragE Maßnahmen vorgesehen, welche eine "Scharfstellung" des Vertrags bewirken, indem die Abrechnung mit Nicht-Ausschreibungsgewinnern und die Erstattung an diese abgelehnt wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.7.2010, L 21 SF 152/10 Verg, zu einer vergleichbar ausgestalteten Ausschreibung einer anderen Kasse).

    Der Ausschluss der Aut-idem-Substitution wird demnach in der Praxis nur im Ausnahmefall erfolgen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.7.2010, L 21 SF 152/10 Verg).

  • SG Darmstadt, 29.08.2014 - S 13 KR 344/14

    Honoraranspruch eines Apothekers gegen Krankenkasse wegen Zubereitung und

  • VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 1 SF 191/10

    Zuschlagsgestattung - Rahmenvereinbarung - Rahmenvertrag - parenteralen

  • OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11

    Zulässiges Ziel eines Vergabenachprüfungsantrags; Abwendung der weiteren

  • VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-131/11

    Belieferung von Vertragsarztpraxen

  • VK Bund, 11.10.2011 - VK 3-122/11

    Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln an die

  • VK Bund, 08.11.2011 - VK 3-134/11

    Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln an die

  • VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11

    Informationspflicht nach § 101a GWB

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - L 1 SF 98/10

    Krankenversicherung - Ausschreibung selektiver Lieferverträge zwischen einzelnen

  • SG Frankfurt/Main, 19.04.2018 - S 34 KR 136/18

    Krankenversicherung

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

  • OLG Brandenburg, 08.11.2011 - Verg W 3/11

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens nach Erledigung der Hauptsache nach

  • SG Neuruppin, 03.09.2013 - S 20 KR 173/08
  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12

    Versorgung der Versicherten der Antragsgegnerin mit häuslichen Pflege- und

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12

    Vertrag über die Durchführung häuslicher Pflege- und Versorgungsleistungen gemäß

  • VK Brandenburg, 13.08.2010 - VK 19/10

    Gesetzliche Krankenkassen als staatlich kontrollierte Einrichtungen

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