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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09   

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https://dejure.org/2010,7086
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09 (https://dejure.org/2010,7086)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 7 AS 60/09 (https://dejure.org/2010,7086)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 7 AS 60/09 (https://dejure.org/2010,7086)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV-Empfängerin will ihre Wohnung renovieren - Sozialbehörde übernimmt die Kosten nur, wenn die Mieterin renovieren muss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Übernahme der Kosten nach SGB II bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel! (IMR 2010, 464)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 517
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2017 - L 19 AS 1023/17

    SGB-II -Leistungen; Kosten für eine Wohnungsrenovierung; Mietvertragliche

    Denn der in § 18 des vom Kläger abgeschlossenen Mietvertrages vorgesehene Fristenplan sieht Ausnahmen nach konkretem Renovierungsbedarf und Dauer der Wohnungsnutzung vor, enthält also einen nach der Rechtsprechung des BGH zulässigen "flexiblen/weichen" Fristenplan (Urteil des BGH vom 30.03.2012 - VIII ZR 192/11 zum gegenteiligen Fall eines "starren" Fristenplanes; zum Ganzen LSG NRW, Urteil vom 22.087.2010 - L 7 AS 60/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 2379/14

    (Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Kosten für

    Daraus folgt, dass es bei der gesetzlichen Regelung bleibt, weil diese nicht wirksam abbedungen wurde (vgl. auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 7 AS 60/09 -, juris Rn. 35 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 8 SO 274/19
    Voraussetzung ist, dass sie zivilrechtlich rechtmäßig und wirksam dem Mieter auferlegt wurden (§ 556 Abs. 1 S.1 BGB; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.7.2010 - L 7 AS 60/09 - juris Rn. 43, 44; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.2.2009 - L 7 SO 1131/07 - juris Rn. 23-25).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - L 23 SO 8/08
    Aus der mangelnden Verpflichtung der Klägerin zur Ausführung dieser Schönheitsreparaturen folgt zugleich, dass sie die Übernahme dieser Kosten nicht von einem Sozialleistungsträger verlangen kann (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom: 16. Juli 2007 - Az: L 13 SO 26/07 ER - Juris; zur gleichlautenden Vorschrift § 22 SGB II ausführlich: Landessozialge-richt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2010 - Az: L 7 AS 60/09 - Juris), denn diese Kosten sind dem Grunde nach nicht notwendig und damit nicht angemessen im Sinne von § 29 SGB XII.
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