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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06 (https://dejure.org/2006,9516)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.08.2006 - L 1 AS 5/06 (https://dejure.org/2006,9516)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. August 2006 - L 1 AS 5/06 (https://dejure.org/2006,9516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) II nach dem Sozialgesetzbuche Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II); Passivlegitimation des materiell verpflichteten Rechtsträgers; Unterscheidung zwischen Delegation und Mandat; Der im eigenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2005 - L 9 B 87/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
    Hat danach der Kreis Borken entsprechend der gesetzlichen Ermächtigung die Aufgaben zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen, handelt es sich um eine Delegation (s.a. Beschluss des 9. Senates des erkennenden Gerichts vom 24.11.2005 - L 9 B 87/05 AS ER -, sozialgerichtsbarkeit.de).

    Die zum Teil unterschiedlich entschiedene Rechtsfrage, ob ein Kreis im Rahmen der Satzung befugt ist, seine Zuständigkeit für das gerichtliche Hauptsacheverfahren zu regeln (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 22.11.2005 - L 12 B 38/05 AS ER - und vom 24.11.2005 - L 9 B 87/05 AS ER -;SG Detmold, a.a.O.), bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung, denn die vorliegende Satzung des Kreises Borken enthält eine derartige Regelung nicht.

  • SG Berlin, 25.10.2004 - S 77 AL 1761/04

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
    Der Kläger hat am 15.12.2005 beim Sozialgericht (SG) Münster Klage erhoben und sein Begehren unter Hinweis auf ein Urteil des SG Berlin vom 25.10.2004 - S 77 AL 1761/04 - weiterverfolgt, wonach der erhöhte Freibetrag nach dem Wortlaut der Vorschrift für beide Ehepartner zugrunde zulegen sei, soweit eine der Personen vor dem 01.01.1948 geboren sei.

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf ein Urteil des SG Berlin vom 25.10.2004 (a.a.O.) die Auffassung vertritt, auch zugunsten seiner am 00.00.1949 geborenen Ehefrau sei dieser erhöhte Freibetrag zugrundezulegen, teilt der Senat diese Auffassung nicht.

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
    Ungeachtet gewisser struktureller Unterschiede hält der Senat es für geboten, die Anspruchsgrundlagen bei der Ablehnung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Rechtsprechung zum Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (vgl. BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 3 m.w.N.) - fortlaufend zu prüfen.

    Dass der Gesetzgeber nicht gehindert ist, nur noch bestimmte Altersvorsorgebestandteile zu privilegieren, entspricht bereits der Rechtsprechung zur Arbeitslosenhilfe (vgl. BSG, SozR 4-4300 § 193 Nr. 3 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1988 - 8 A 825/86
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
    Damit ist auch der im eigenen Namen entscheidende Delegationsnehmer Beklagter (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.05.1988 - 8 A 825/86 -, FEVS 38, 203 ff.; Schmidt-Jortzig/ Wolffgang, a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 12 B 38/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
    Die zum Teil unterschiedlich entschiedene Rechtsfrage, ob ein Kreis im Rahmen der Satzung befugt ist, seine Zuständigkeit für das gerichtliche Hauptsacheverfahren zu regeln (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 22.11.2005 - L 12 B 38/05 AS ER - und vom 24.11.2005 - L 9 B 87/05 AS ER -;SG Detmold, a.a.O.), bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung, denn die vorliegende Satzung des Kreises Borken enthält eine derartige Regelung nicht.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
    Auch könnte sich die angesprochene besondere Schutzbedürftigkeit der gelebten Ehe gleichermaßen stellen in den Fällen, in denen beide Ehepartner kurz nach dem 01.01.1948 geboren sind.Schließlich darf der Gesetzgeber im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung typisierend unterstellen, dass die Ehegatten ihrer bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht gemäß § 1360 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nachkommen (grundlegend BVerfGE 75, 382, 392 ff.; 87, 234, 255 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 18/05

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
    Nach alledem kann vorliegend der höhere Freibetrag nur bezogen auf den Kläger berücksichtigt werden, für die Ehefrau gilt der Grundfreibetrag in Höhe von 200, 00 Euro je vollendetem Lebensjahr nach neuem Recht (so auch Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 206 Rdn. 39h; Winkler, info also 2003, S. 7; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 24.02.2006 - L 3 AL 18/05 - sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
    Danach trägt das mit der Sparform der Kapitallebensversicherung verbundene Risiko, bei vorzeitiger Lösung des Vertrages größere Einbußen hinnehmen zu müssen, in Fällen der vorliegenden Art der Kläger bzw. seine Ehefrau (vgl. zur Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
    Auch könnte sich die angesprochene besondere Schutzbedürftigkeit der gelebten Ehe gleichermaßen stellen in den Fällen, in denen beide Ehepartner kurz nach dem 01.01.1948 geboren sind.Schließlich darf der Gesetzgeber im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung typisierend unterstellen, dass die Ehegatten ihrer bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht gemäß § 1360 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nachkommen (grundlegend BVerfGE 75, 382, 392 ff.; 87, 234, 255 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2021 - L 12 AS 1269/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren - hier in einem

    Dadurch wird sie jedoch nicht zum Leistungsträger (der Kosten der Unterkunft und Heizung), sondern erhält delegationsähnlich allein die Aufgabe der Leistungsgewährung übertragen (LSG NRW Urteil vom 22.08.2006, L 1 AS 5/06, juris Rn. 16; Herbst in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage 2020, § 6a Rn. 49).

    Hält man die (partielle - vgl. § 1 Abs. 1 der Kommunalen Satzung) Aufgabenwahrnehmung durch die Beklagte in eigenem Namen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften für mit Bundesrecht vereinbar (so LSG NRW Urteil vom 23.05.2019, L 7 AS 1440/18, juris Rn. 25; LSG NRW Urteil vom 22.08.2006, L 1 AS 5/06, juris Rn. 16ff.; zum Problemkreis: BSG Urteil vom 03.09.2020, B 14 AS 24/17 R, juris Rn. 29ff., insb.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2006 - L 12 AL 257/05

    Arbeitslosenversicherung

    Nach alledem kann vorliegend der höhere Freibetrag nur bezogen auf den Kläger berücksichtigt werden, für die Ehefrau gilt der Grundfreibetrag in Höhe von 200, 00 Euro je vollendetem Lebensjahr nach neuem Recht (so auch Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 206 Rdn. 39h; Winkler, info also 2003, S. 7; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 24.02.2006 - L 3 AL 18/05 - und zuletzt LSG Essen, Urteil vom 22.08.2006 - L 1 AS 5/06 -).

    Der Senat hat die Revision im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Senates des LSG vom 22.08.2006 - L 1 AS 5/06 - gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Danach trägt das mit der Sparform der Kapitallebensversicherung verbundene Risiko, bei vorzeitiger Lösung des Vertrages größere Einbußen hinnehmen zu müssen, in Fällen der vorliegenden Art der Kläger zu 1) bzw. seine Ehefrau, die Klägerin zu 2) (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.2006, L 1 AS 5/06 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).
  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 59/06 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Dem LSG ist auch darin zuzustimmen, dass hinsichtlich des für die Ehefrau des Klägers zu berücksichtigenden Freibetrags auf die genannte Vorschrift nicht zugegriffen werden kann, denn die Übergangsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 AlhiV ist nur bei dem Ehegatten zu berücksichtigen, der vor dem 1. Januar 1948 geboren ist (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2006 - L 1 AS 5/06, Revision anhängig unter B 14/7b AS 56/06 R; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2006 - L 3 AL 18/05; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, § 206 RdNr 39i; Winkler, info also 2003, 3, 7; aA SG Berlin, Urteil vom 25. Oktober 2004 - S 77 AL 1761/04, info also 2005, 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 19 AS 1845/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Damit ist die Stadt N gegenüber den Klägern im Außenverhältnis materiell zur Aufhebung von Bewilligungsbescheiden betreffend die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nach den Vorschriften des SGB X sowie zur Geltendmachung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach § 50 SGB X berechtigt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R - LSG NW, Urteil vom 22.08.2006 - L 1 AS 5/06 - und vom 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach § 5 der Durchführungssatzung SGB II umfasst die Übertragung der Aufgaben nach § 1 die Rücknahme, den Widerruf und die Aufhebung von Verwaltungsakten nach den Vorschriften des SGB X sowie die Geltungmachung und Durchsetzung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen im Sinne des SGB X. Damit ist die Stadt Porta Westfalica gegenüber dem Kläger im Außenverhältnis materiell zur Aufhebung von Bewilligungsbescheiden betreffend die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nach den Vorschriften des SGB X sowie zur Geltendmachung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach § 50 SGB X berechtigt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R - LSG NW, Urteil vom 22.08.2006 - L 1 AS 5/06).
  • SG Duisburg, 29.06.2007 - S 7 AS 56/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und dem Inhalt einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 22.08.2006, Az.: L 1 AS 5/06) hält die Kammer in der vorliegenden Fallgestaltung die Rechtsprechung des BSG zu der Frage der Verwertbarkeit von Kapitallebensversicherungen vor Inanspruchnahme von Arbeitslosenhilfe in der Arbeitslosenversicherung (vgl. dazu Urteil vom 14.09.2005, Az.: B 11 a /11 AL 71/04 R), wonach eine atypische Berufs-/Erwerbsbiografie die Annahme eines (allgemeinen) Härtefalles rechtfertigen kann, wenn hierdurch außergewöhnliche Lücken im Versicherungsverlauf betreffend die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, im vorliegenden Fall für anwendbar (vgl. hierzu auch Hauck/Haines-Hengelhaupt, SGB II, K § 12, Rz. 266 m.w.N.; Brühl in LPK SGB 11, 2. Auflage 2007, § 12 Rz. 54 f.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.11.2006, Az.: L 9 AS 1/05, Rz. 16 - zitiert nach juris - dort im konkreten Fall jedoch verneinend, anhängig unter BSG, Az.: B 7 b AS 68/06 R).

    Gegen die Rechtsauffassung der Kammer kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, der Gesetzgeber habe die Eigenvorsorge für das Alter bereits in § 12 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB II abschließend berücksichtigt, so dass die Verwertbarkeit von Alterssicherungsvermögen oberhalb dieser Freibeträge keine besondere Härte darstellen kann (so aber Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.08.2006, Az.: L 1 AS 5/06).

  • SG Aachen, 07.11.2006 - S 11 AS 34/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Als Vermögen zu berücksichtigen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände, § 12 Abs. 1 SGB II. Bei den Lebensversicherungen handelt es sich auch nicht um sog. Schonvermögen nach § 12 Abs. 3 SGB II. Der Schonvermögenstatbestand einer unwirtschaftlichen Verwertung (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 1. Alt SGB II) ist nicht erfüllt, denn die Rückkaufswerte lagen - wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist - über den eingezahlten Beträgen (zu dieser Konkretisierung des Ausnahmetatbestandes der Unwirtschaftlichkeit LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.08.2006, L 1 AS 5/06).
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