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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - L 3 R 235/16   

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https://dejure.org/2018,39322
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - L 3 R 235/16 (https://dejure.org/2018,39322)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.08.2018 - L 3 R 235/16 (https://dejure.org/2018,39322)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. August 2018 - L 3 R 235/16 (https://dejure.org/2018,39322)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - L 3 R 235/16
    § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG fingiert jedoch das Fortbestehen der Versorgungsanwartschaft, "soweit die Regelungen der Versorgungssysteme einen Verlust der Anwartschaften bei Ausscheiden vor dem Leistungsfall" vorsahen; in diesem Fall gilt der Verlust als nicht eingetreten (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2002, Az.: B 4 RA 32/01 R, juris).

    Eine Anknüpfung an eine derartige Regelung verbietet sich bundesrechtlich, weil sie im Hinblick auf die eingeräumten Entscheidungsspielräume eine ggf. willkürliche, dh gleichheitswidrige Verwaltungspraxis der DDR fortsetzen würde (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2002, Az.: B 4 RA 32/01 R, juris).".

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - L 3 R 235/16
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Diplom-Physiker nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich der AVItech fallen (BSG a.a.O. m.w.N.; die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, siehe BVerfG Beschluss vom 26.07.2006 - 1 BvR 1687/06; siehe auch Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01 - in dem Fall einer Diplom-Chemikerin).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - L 3 R 235/16
    Alleine die Ausübung einer ingenieurtechnischen Tätigkeit reiche für die Einbeziehung nicht (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2002, Az.: B 4 RA 18/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 8 über juris).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - L 3 R 235/16
    Eine solche Berufspraxis berührt allein die Frage, ob die sachliche Voraussetzung für eine Einbeziehung gegeben ist, nicht jedoch die persönliche Voraussetzung (vgl. BSG Urteil vom 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R - Rn 35 nach juris).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Altersversorgung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - L 3 R 235/16
    a) Eine unmittelbare Zugehörigkeit zur AVIwiss scheitert schon daran, dass es sich bei dem Arbeitgeber des Klägers, dem VEB S T Werke - anders als bei dem vorherigen Arbeitgeber, der Betriebspoliklinik des VEB Kernkraftwerk T - nicht um einen Betrieb im Sinne des § 6 VO AVIwiss handelt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 01.08.2003 - L 14 RA 51/02 - unter Bezugnahme auf BSG Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - L 14 RA 51/02

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - L 3 R 235/16
    a) Eine unmittelbare Zugehörigkeit zur AVIwiss scheitert schon daran, dass es sich bei dem Arbeitgeber des Klägers, dem VEB S T Werke - anders als bei dem vorherigen Arbeitgeber, der Betriebspoliklinik des VEB Kernkraftwerk T - nicht um einen Betrieb im Sinne des § 6 VO AVIwiss handelt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 01.08.2003 - L 14 RA 51/02 - unter Bezugnahme auf BSG Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - L 3 R 235/16
    Sie schließt sich jedoch insoweit der Einschätzung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) an, die im Hinblick auf eine mögliche Ungleichbehandlung ausgeführt haben, dass der Einigungsvertragsgesetzgeber nicht gehalten war, solche in den Versorgungsordnungen möglicherweise bereits angelegten Ungleichbehandlungen zu korrigieren, da er im Rahmen der Rentenüberleitung an die insoweit vorgefundenen Versorgungsordnungen anknüpfen durfte und sich bei deren Auslegung strikt am Wortlaut zu orientieren hatte (BSG, aaO, mwN; zum insoweit herrschenden Analogieverbot BSG, Urteil vom 07.09.2006, Az.: B 4 RA 41/05 R, juris).
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