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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09 KL   

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https://dejure.org/2012,46242
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09 KL (https://dejure.org/2012,46242)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.11.2012 - L 16 KR 249/09 KL (https://dejure.org/2012,46242)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. November 2012 - L 16 KR 249/09 KL (https://dejure.org/2012,46242)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09
    Über die Rechtmäßigkeit eines solchen Bescheides sei deshalb unabhängig von Verfahren zu Ausgleichsbescheiden für frühere Jahre zu befinden (BSG SozR 4 - 2500 § 266 Nr. 1 Rz. 32).

    Das BSG hat in den Urteilen vom 24.01.2003 zum "Alt-RSA" (u.a. SozR 4-2500 § 266 Nr. 1 Rn 33 ff) dargelegt, dass der Gesetzgeber zum RSA im SGB V bzw. der RSAV eigenständige Regelungen zur Durchführung des Ausgleichsverfahrens getroffen hat und insbesondere die Erhebung und Überprüfung der Daten in einem gestuften Verfahren geregelt hat.

    Eine individuelle Begründung kompliziere und verzögere nur das Verfahren, ohne zu einer Verbesserung der Rechtsstellung der Kassen zu führen (BSG SozR 4-2500 § 266 Nr. 1 Rz. 39 ff).In dem genannten Urteil hat das BSG einem entsprechenden Einwand der dort klagenden Kasse entgegengehalten, zwar könne nicht jede Kasse zur Überprüfung der ihr gegenüber ergangenen Bescheide die Vorlage und die Nachprüfung der konkreten Daten aller oder beliebiger anderer Krankenkasse verlangen.

    Angesichts des Umstandes, dass das BSG schon zum alten RSA die bestehenden Differenzierungen wegen des Aufwands kritisch beurteilt hatte (SozR 4-2500 § 266 Nr. 1 Rn. 84), durfte sich der Verordnungs-/Gesetzgeber auch unter diesem Gesichtspunkt gegen eine weitere Komplizierung des Verfahrens und für die in § 33b RSAV vorgesehene Art und Weise der Berechnung der Zuweisungen entscheiden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 88/09

    Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09
    Der Anpassungsbetrag nach § 272 SGB V für 2009 betrug danach unter Berücksichtigung der korrigierten Meldungen nunmehr 275.703,57 Euro (gegenüber 252.925,77 Euro gemäß Jahresausgleichsbescheid vom 16.11.2010 ( Gegenstand des Verfahrens L 16 KR 88/09 KL)).

    Im Übrigen macht die Klägerin wie in ihrem Klageverfahren gegen den Jahresausgleichsbescheids für das Ausgleichsjahr 2009 vom 16.11.2010 (L 16 KR 88/09 KL) geltend:.

    Aufgrund des gleichzeitigen Erlasses von Korrekturbescheid und Jahresausgleich war für die - sachkundigen - Bescheidempfänger aufgrund der Hinweise deutlich, dass mit dem Korrekturbescheid nicht der im Verfahren L 16 KR 88/09 KL angefochtene Jahresausgleichsbescheid 2009 geändert, sondern lediglich entsprechend § 266 Abs. 6 Satz 6 SGB V nachträglich festgestellte Fehler der Feststellung für 2009 im Jahresausgleich 2010 berichtigt werden sollten.

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09
    Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (vgl. m.w.N. BVerfGE 58, 257 (277 f.); 80, 1 (20 f.)).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09
    Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (vgl. m.w.N. BVerfGE 58, 257 (277 f.); 80, 1 (20 f.)).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09
    Das BVerfG hat im Beschluss vom 18.7.2005 (zu § 268 Abs. 2 SGB V) ausgeführt (SozR 4-2500 § 266 Nr. 8 Rn. 233): Nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen im Gesetz bestimmt werden.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - vorläufiger Jahresausgleich für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09
    Die Klägerin durfte ihre mit dem Aufhebungsantrag verbundene und letztlich auf höhere Konvergenzzuweisungen zielende Verpflichtungsklage (vgl. BSG SozR 4-2500 § 266 Nr. 2 Rz. 16 (unter Verweis auf § 54 Abs. 4 SGG)) auf die Verpflichtung zur Neubescheidung beschränken.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 16 KR 661/10

    AOK Bayern muss an Gesundheitsfonds 91 Millionen Euro zurückzahlen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09
    a) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.12.2010 (L 16 KR 661/10 ER) im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG zum "Alt-RSA" ausgeführt hat, finden die Vorschriften des SGB X über das Verwaltungsverfahren, insbesondere die §§ 20, 24, 35 SGB X im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich keine Anwendung, weil die §§ 266, 277, 268 SGB V bzw. die RSAV insoweit eigenständige Regelungen treffen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 88/09
    Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der genannte Bescheid, auch wenn er aus EDV-technischen Gründen selbständig erteilt worden sei, zu dem Jahresausgleich für 2010 gehört und damit zu dem Verfahren L 16 KR 249/09 KL.

    Die Beteiligten sind daher zutreffend davon ausgegangen, dass der Korrekturbescheid vom 16.11.2011 Gegenstand des den Jahresausgleich 2010 betreffenden Verfahrens L 16 KR 249/09 KL ist.

    Selbst wenn man annehmen würde, dass aufgrund dieses Votums des Beirats die Festlegungen für 2010 hätten insoweit geändert werden müssen (s. dazu aber Senat, Urteil vom 22.11.2012 - L 16 KR 249/09 KL), war die (rückwirkende) Berücksichtigung des Vorschlags im Rahmen des Jahresausgleichs 2009 weder rechtlich geboten noch bestand hierfür überhaupt eine rechtliche Möglichkeit.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - L 16 KR 646/12

    LSG NRW zu Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen -

    Selbst wenn man mit dem Urteil des Senats L 16 KR 249/09 KL den Zeitpunkt des Erlasses der Festlegungen für das folgende Ausgleichsjahr als maßgeblichen Zeitpunkt für den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und damit die Rechtmäßigkeit der Festlegung qualifizieren wolle, seien die Festlegungen für das Ausgleichjahr 2012 rechtswidrig.

    Sie sehe sich in ihrer damaligen Entscheidung nunmehr auch durch die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22.11.2012 für die Ausgleichsjahre 2009 und 2010 (Hinweis auf die Urteile des Senats vom 22.11.2012 (u.a. zu den Festlegungen 2009 und 2010) - L 16 KR 88/09 KL, L 16 KR 249/09 KL) bestätigt.

  • BSG, 20.05.2014 - B 1 KR 2/14 R

    Krankenversicherung - Ermittlung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds -

    Dem hat das LSG Rechnung getragen und über den einheitlichen Bescheid vom 16.11.2011 in dem Verfahren - L 16 KR 249/09 KL - (nachgehend BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 1 KR 3/14 R) entschieden (Urteil vom 22.11.2012) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 16 KR 17/14
    Selbst wenn man mit dem Urteil des Senats L 16 KR 249/09 KL den Zeitpunkt des Erlasses der Festlegungen für das folgende Ausgleichsjahr als maßgeblichen Zeitpunkt für den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und damit die Rechtmäßigkeit der Festlegung qualifizieren wolle, seien die Festlegungen für das Ausgleichjahr 2012 rechtswidrig.

    Sie sehe sich in ihrer damaligen Entscheidung nunmehr auch durch die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22.11.2012 für die Ausgleichsjahre 2009 und 2010 (Hinweis auf die Urteile des Senats vom 22.11.2012 (u.a. zu den Festlegungen 2009 und 2010) - L 16 KR 88/09 KL, L 16 KR 249/09 KL) bestätigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - L 16 KR 732/12

    Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen ist teilweise rechtswidrig

    Sachlich und rechtlich geboten sei sie ohnehin nicht gewesen (Hinweis auf die Urteile des erkennenden Senats vom 22.11.2012 (u.a. zu den Festlegungen 2009 und 2010) - L 16 KR 88/09 KL, L 16 KR 249/09 KL).

    Die Rechtmäßigkeit der Festlegungen nach § 31 Abs. 4 Satz 1 RSAV ist nach dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu beurteilen (Senat, Urteile vom 22.11.2012 - L 16 KR 88/09 KL und L 16 KR 249/09 KL).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - L 16 KR 756/12

    Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen ist teilweise rechtswidrig

    Sachlich und rechtlich geboten sei sie ohnehin nicht gewesen (Hinweis auf die Urteile des erkennenden Senats vom 22.11.2012 (u.a. zu den Festlegungen 2009 und 2010) - L 16 KR 88/09 KL, L 16 KR 249/09 KL).

    Die Rechtmäßigkeit der Festlegungen nach § 31 Abs. 4 Satz 1 RSAV ist nach dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu beurteilen (Senat, Urteile vom 22.11.2012 - L 16 KR 88/09 KL und L 16 KR 249/09 KL).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 16 KR 747/13
    Die Beklagte verweise zunächst auf die Rechtsprechung des LSG NRW, ausweislich derer die vom Bundessozialgericht zum RSA älterer Ausprägung entwickelten Maßstäbe auch für den heutigen RSA Anwendung fänden (LSG NRW, Urteil vom 06.06.2013, L 16 KR 249/09 KL).

    Nach den vom Bundessozialgericht zum RSA älterer Ausprägung entwickelten Maßstäben, die auch für den heutigen RSA Anwendung finden (LSG NRW, Urteil vom 06.06.2013, L 16 KR 249/09 KL), sind die Krankenkassen ausreichend über die Rechtsgrundlagen und die für seine Durchführung maßgeblichen Tatsachen informiert.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 16 KR 761/13
    Sie sehe sich in ihrer damaligen Entscheidung nunmehr auch durch die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22.11.2012 für die Ausgleichsjahre 2009 und 2010 (Hinweis auf die Urteile des Senats vom 22.11.2012 (u.a. zu den Festlegungen 2009 und 2010) - L 16 KR 88/09 KL, L 16 KR 249/09 KL) bestätigt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - L 16 KR 641/12

    Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen ist teilweise rechtswidrig

    Sie sehe sich in ihrer damaligen Entscheidung nunmehr auch durch die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22.11.2012 für die Ausgleichsjahre 2009 und 2010 (Hinweis auf die Urteile des Senats vom 22.11.2012 (u.a. zu den Festlegungen 2009 und 2010) - L 16 KR 88/09 KL, L 16 KR 249/09 KL) bestätigt.
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