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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 9 AL 68/02 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - L 9 AL 68/02 (https://dejure.org/2003,16311)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld ; Soziale Sicherung ; Absolventen beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen ; Unterhaltsgeld trotz fehlender Vorversicherungszeiten; Personenkreis der politisch Verfolgten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 27.02.2002 - S 16 AL 232/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 9 AL 68/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 9 AL 68/02
Ungeachtet des Umstandes, dass demnach schon nach dem Wortlaut der Gleichstellungsregelung des § 107 Satz 1 Nr. 5 Buchst d AFG der Bezug von Unterhaltsgeld nach dem BerRehaG einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht begründen konnte (vgl BSG, Urteil vom 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 -), hatte der Gesetzgeber leistungsrechtliche Folgewirkungen aus dem Unterhaltsgeldbezug in entsprechender Anwendung des § 44a Abs. 2a AFG nach § 6 BerRehaG in der Fassung der Bekanntmachung somit ausdrücklich ausgeschlossen. - BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 9 AL 68/02
Sie war "im Anschluss" ( vgl. BSG, Urteil vom 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R - SozR 3-4300 § 156 SGB III Nr. 1) an die Beendigung ihrer Fortbildung am 01.12.2000 (Freitag) ab 04.12.2000 (Montag) arbeitslos, hat sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und kann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten geltend machen.