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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B (https://dejure.org/2012,62)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B (https://dejure.org/2012,62)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - L 20 SO 565/11 B (https://dejure.org/2012,62)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Überleitung eines Vermächtnisanspruchs durch Sozialhilfeträger alleine zum Zweck der Ausschlagung des Vermächtnisses ist rechtlich zweifelhaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 223/03

    Sozialhilferegress - Sozialhilfeträger können Pflichtteilsansprüche auf sich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Zwar handelt es sich bei dem (lediglich vorsorglich) übergeleiteten Pflichtteilsanspruch in diesem Sinne um einen grundsätzlich überleitbaren, nicht höchstpersönlichen Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2004 - IV ZR 223/03 sowie vom 19.10.2005 - IV ZR 235/03); denn der Pflichtteilsanspruch ist gemäß § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar und als solcher im Übrigen auch nach § 851 BGB pfändbar.

    Es ist aber zweifelhaft und in Rechtsprechung und Literatur bislang nicht geklärt, ob der Sozialhilfeträger einen - grundsätzlich überleitungsfähigen - Vermächtnisanspruch auch dann nach § 93 SGB XII auf sich überleiten kann, wenn dieser Anspruch - wie hier ausweislich des unmissverständlichen Wortlauts des Bescheides vom 14.04.2010 - lediglich zu dem Zweck übergeleitet wird, das Vermächtnis auszuschlagen und nachfolgend Pflichtteilsansprüche geltend zu machen; denn das Recht auf Ausschlagung eines Vermächtnisses kann nach - soweit ersichtlich - einhelliger Rechtsprechung und Literatur jedenfalls nicht isoliert auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden, weil es sich hierbei um ein höchstpersönliches Recht bzw. ein Gestaltungsrecht und damit nicht um einen nach § 93 SGB XII überleitungsfähigen Anspruch handelt (so im Ergebnis OLG Frankfurt, ZEV 2004, 24, 25; OLG Stuttgart, ZEV 2002, 367, 369; LG Konstanz, MittBayNot 2003, 398, 399, Anm. Muscheles, ZEV 2005, 119; Litzenburger RNotZ 2005, 162, 164 m.w.N.; Anm. Langenfeld, BGH-Report 2005, 505; vgl. auch Mayer, MietBayNot 2005, 286, 289; sämtlich zitiert nach van de Loo, "Möglichkeiten und Grenzen eines Übergangs des Rechts zur Erbausschlagung durch Abtretung bzw. Überleitung", in: ZEV 11/2006, 473 ff.).

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Nach der im Prozesskostenhilfeverfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 2745; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 55. Auflage, § 114 Rn. 80) ist die Rechtsverfolgung des Klägers, der die Kosten der Prozessführung ausweislich der am 22.10.2010 bei dem Sozialgericht eingegangenen Unterlagen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mit eigenen Mitteln bestreiten kann, nicht mutwillig und entgegen der Auffassung des Sozialgerichts auch nicht ohne Erfolgsaussicht.
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Davon ist u.a. dann auszugehen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347; ferner BVerfG, Beschluss vom 14.06.2004 - 2 BvR 626/06; LSG NRW, Beschluss vom 01.06.2011 - L 19 AS 48/11 B; Leitherer, a.a.O., § 73a Rn. 7b m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - L 19 AS 48/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Davon ist u.a. dann auszugehen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347; ferner BVerfG, Beschluss vom 14.06.2004 - 2 BvR 626/06; LSG NRW, Beschluss vom 01.06.2011 - L 19 AS 48/11 B; Leitherer, a.a.O., § 73a Rn. 7b m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97

    Beurteilungszeitpunkt für die Erfolgsaussichten eines Prozeßkostenhilfeantrages -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (VGH BW NVwZ 98, 1098; OVG RP NVwZ 91, 595; OVG MV NVwZ-RR 96, 621; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 7a).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (VGH BW NVwZ 98, 1098; OVG RP NVwZ 91, 595; OVG MV NVwZ-RR 96, 621; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 7a).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Insofern mag offen bleiben, ob der von dem Beklagten übergeleitete Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch des Klägers gegenüber seiner Mutter nach §§ 1939, 2147 BGB bzw. § 2303 BGB im Sinne des § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII nach materiellem Recht tatsächlich besteht, wobei es nach der zu der inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 90 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ergangenen Entscheidung des BVerwG (Urteil vom 27.05.1993 - 5 C 7/91 -, ferner Urteil vom 05.08.1996 - 5 B 33/86 - FEVS 36, 309, 316, sowie Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 57.88 - FEVS 43, 99, 101) und nach seither ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil des BayLSG vom 14.02.2008 - L 11 SO 20/07 m.w.N.) für die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige ausreicht, dass das Bestehen des übergeleiteten Anspruchs nicht offensichtlich ausgeschlossen und damit die Überleitungsanzeige selbst erkennbar sinnlos ist (BVerwG vom 27.05.1993 - 5 C 7/91; vgl. ferner u.a. BVerwGE 49, 311, 315 ff., 56, 300, 302; 87, 217, 225); denn die hier streitbefangene Überleitung des Vermächtnisanspruchs ist möglicherweise deshalb rechtswidrig, weil mit ihr ein gesetzeswidriger Zweck, nämlich die Ausschlagung des Vermächtnisses und damit die Ausübung eines nicht nach § 93 SGB XII auf den Sozialhilfeträger überleitbaren Rechts, verfolgt wird.
  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 235/03

    Überleitung von Pflichtteilsansprüchen des Hilfeempfängers auf den Träger der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Zwar handelt es sich bei dem (lediglich vorsorglich) übergeleiteten Pflichtteilsanspruch in diesem Sinne um einen grundsätzlich überleitbaren, nicht höchstpersönlichen Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2004 - IV ZR 223/03 sowie vom 19.10.2005 - IV ZR 235/03); denn der Pflichtteilsanspruch ist gemäß § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar und als solcher im Übrigen auch nach § 851 BGB pfändbar.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95

    Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (VGH BW NVwZ 98, 1098; OVG RP NVwZ 91, 595; OVG MV NVwZ-RR 96, 621; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 7a).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
    Insofern mag offen bleiben, ob der von dem Beklagten übergeleitete Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch des Klägers gegenüber seiner Mutter nach §§ 1939, 2147 BGB bzw. § 2303 BGB im Sinne des § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII nach materiellem Recht tatsächlich besteht, wobei es nach der zu der inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 90 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ergangenen Entscheidung des BVerwG (Urteil vom 27.05.1993 - 5 C 7/91 -, ferner Urteil vom 05.08.1996 - 5 B 33/86 - FEVS 36, 309, 316, sowie Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 57.88 - FEVS 43, 99, 101) und nach seither ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil des BayLSG vom 14.02.2008 - L 11 SO 20/07 m.w.N.) für die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige ausreicht, dass das Bestehen des übergeleiteten Anspruchs nicht offensichtlich ausgeschlossen und damit die Überleitungsanzeige selbst erkennbar sinnlos ist (BVerwG vom 27.05.1993 - 5 C 7/91; vgl. ferner u.a. BVerwGE 49, 311, 315 ff., 56, 300, 302; 87, 217, 225); denn die hier streitbefangene Überleitung des Vermächtnisanspruchs ist möglicherweise deshalb rechtswidrig, weil mit ihr ein gesetzeswidriger Zweck, nämlich die Ausschlagung des Vermächtnisses und damit die Ausübung eines nicht nach § 93 SGB XII auf den Sozialhilfeträger überleitbaren Rechts, verfolgt wird.
  • LSG Bayern, 14.02.2008 - L 11 SO 20/07

    Sozialhilfe - Überleitungsanspruch gem § 93 Abs 1 SGB 12 - Rechtmäßigkeit der

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 14 U 233/02

    Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger

  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • LG Konstanz, 26.02.2003 - 5 O 329/02

    Zu den Wirkungen einer Pflichtteilsstrafklausel beim gemeinschaftlichen

  • BVerwG, 05.08.1986 - 5 B 33.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hilfe zum

  • BVerwG, 05.06.1986 - 5 B 33.86

    Sozialhilfe - Überleitung - Unterhaltsanspruch - Schenkungsrückforderung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens gegen

    Nur wenn offensichtlich ist, dass dieses Ziel nicht verwirklicht werden kann, ist der Erlass einer Überleitungsverfügung sinnlos und trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (BSG, Beschl. v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B -, juris Rn. 9; BSG, Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf die st. Rspr. des BVerwG zur inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 90 BSHG, die unter der Geltung des § 93 SGB XII unverändert fort gilt; s. auch Senat, Urt. v. 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 -, juris Rn. 31; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 19).

    Bei einem Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen grundsätzlich überleitungsfähigen, nicht höchstpersönlichen - d.h. insbesondere nicht von der Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten oder seines Betreuers hinsichtlich dessen Geltendmachung abhängigen - Anspruch; dieser ist gemäß § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar und als solcher im Übrigen auch nach § 851 ZPO pfändbar (vgl. hierzu näher BGH, Urt. v. 08.12.2004 - IV ZR 223/03 -, juris Rn. 11 ff., 14 ff.; BGH, Urt. v. 19.10.2005 - IV ZR 235/03 -, juris Rn. 15 ff.; s. auch ; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 21).

  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

    Überleitungsfähig sind grundsätzlich - im Gegensatz etwa zu § 94 SGB XII - sämtliche Ansprüche im Sinne der Legaldefinition des § 195 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB (vgl. Armbrüster, in: Coseriu/Eicher, jurisPK SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 93 Rn. 50), unabhängig davon, ob sie öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2012 - L 20 SO 565/11 B - juris).
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