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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12 (https://dejure.org/2014,1014)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12 (https://dejure.org/2014,1014)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - L 7 AS 2169/12 (https://dejure.org/2014,1014)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Erbschaft als zur Verfügung stehendes Einkommen nach Zufluss; Sofortige Verrechnung nach Gutschrift wegen Kontoüberziehung schließt Anrechnung als Einkommen und damit als bereites Mittel bei fortbestehendem Dispo-Anspruch nicht aus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Erbschaft als zur Verfügung stehendes Einkommen nach Zufluss; Sofortige Verrechnung nach Gutschrift wegen Kontoüberziehung schließt Anrechnung als Einkommen und damit als bereites Mittel bei fortbestehendem Dispo-Anspruch nicht aus

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer Erbschaft als zur Verfügung stehendes Einkommen nach Zufluss

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Dem Grundsatz folgend, dass die staatlichen Fürsorgeleistungen als letztes Mittel den Lebensbedarf des Betroffenen sichern sollen, ist der Hilfebedürftige grundsätzlich verpflichtet, das Einkommen für sich zu verwenden und zwar auch dann, wenn er dadurch außer Stande gesetzt wird, andere Verbindlichkeiten zu erfüllen (BSG Urteil vom 29.11.2012, Az. B 14 AS 33/12 R).

    Die Verweigerung existenzsichernder Leistungen aufgrund der unwiderleglichen Annahme, dass die Hilfebedürftigkeit bei einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten abzuwenden gewesen wäre, ist mit Art. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 20 Grundgesetz nicht vereinbar (BSG Urteil vom 29.11.2012, a.a.O.).

    Es ist vielmehr zu prüfen, ob das Einkommen tatsächlich geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen (BSG Urteil vom 29.11.2012, a.a.O.).

    Maßgeblich ist, ob das Einkommen als bereites Mittel geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken (BSG Urteil vom 29.11.2012, a.a.O.).

    Es ist demnach zu überprüfen, ob die auf diesen Zeitraum bezogene Durchschnittsbetrachtung die tatsächliche Einnahmensituation im Bedarfszeitraum zutreffend widerspiegelt (BSG Urteil vom 29.11.2012, a.a.O.).

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Ergänzend führten die Kläger aus, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 10.05.2011 (Az. B 4 KG 1/10 R) eine Fallkonstellation entschieden, bei der die Anrechnungsfähigkeit gepfändeten Einkommens streitgegenständlich gewesen sei.

    Soweit Einkommen gepfändet (oder aufgrund anderer vergleichbarer Situationen wie beispielsweise Aufrechnung/Verrechnung) dem Konto des Betroffenen nicht gutgeschrieben wird, ist einzelfallbezogen zu prüfen, ob es dem Betroffenen im Rahmen der Selbsthilfeobliegenheit nach § 2 SGB II zuzumuten war, auf die Rückgängigmachung der Pfändung hinzuwirken (BSG Urteil vom 10.05.2011, Az. B 4 KG 1/10 R).

    Bei der Obliegenheit zur Verwirklichung von Forderungen gilt, dass eine Forderung nur dann als Einkommen angerechnet werden kann, wenn sie in angemessener Zeit durchsetzbar ist (BSG Urteil vom 10.05.2011, a.a.O.).

    Auch die Entscheidung des BSG vom 10.05.2011, Az. B 4 KG 1/10 R steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Ereignet sich der Erbfall während des laufenden Leistungsbezuges, handelt es sich bei der Einnahme um Einkommen im Sinne von § 11 SGB II, ereignet sich der Erbfall außerhalb des Zeitraums des Leistungsbezuges von Grundsicherungsleistungen, handelte sich bei der Einnahme um Vermögen Sinne von § 12 SGB II (BSG Urteil vom 25.01.2012, Az. B 14 AS 101/11 R).

    Gemäß der in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anzuwendenden Zuflusstheorie ist eine Erbschaft jedoch erst dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sich der wertmäßige Zufluss bei dem Betroffenen realisiert, und die Erbschaft somit als bereites Mittel zur Verfügung steht (BSG Urteil vom 25.01.2012, a.a.O.).

    Der Berücksichtigung des am 27.06.2011 zugeflossenen Betrages i.H.v. 8.000,- EUR steht somit nicht die Überziehung des Kontos mit rund 2.985,- EUR entgegen, denn maßgeblich für die Anrechnung eines Betrages als Einkommen ist nach Maßgabe der vorgenannten Voraussetzungen nur, in welcher Höhe der Betroffene einen wertmäßigen Zufluss hatte, und ob das Geld sodann auch als bereites Mittel zur Verfügung stand (BSG Urteil vom 25.01.2012, Az. B 14 AS 101/11 R).

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Ein in diesem Sinne bereites Mittel liegt dann vor, wenn die Einnahme geeignet ist den konkreten Bedarf im aktuellen Monat zu decken (BSG Urteil vom 12.06.2013, Az. B 14 AS 73/12 R).

    Bei unwirtschaftlichen Verhalten ist gegebenenfalls ein Ersatzanspruch nach § 34 SGB II möglich (BSG Urteil vom 12.06.2013, a.a.O.).

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76

    Krankenversicherung - Gesetzliche - Freiwillige - Beitrag - Besoldungsgruppe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Denn die Beteiligten haben in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend erklärt, dass sie von einer Einbeziehung des Klägers in das Widerspruchs- und Klageverfahren ausgehen (BSG Urteil vom 24.10.1978, Az. 12 RK 53/76; vom 21.09.1967, Az. 6 Rka 27/65).
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Denn die Beteiligten haben in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend erklärt, dass sie von einer Einbeziehung des Klägers in das Widerspruchs- und Klageverfahren ausgehen (BSG Urteil vom 24.10.1978, Az. 12 RK 53/76; vom 21.09.1967, Az. 6 Rka 27/65).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Dem Individualleistungsprinzip folgend hat daher die Aufhebung der Leistungen für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gesondert nach den ihm konkret bewilligten Leistungen zu erfolgen (BSG Urteil vom 10.09.2013, Az. B 4 AS 89/12 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 13 AS 628/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Der Senat kann offen lassen, ob eine Änderung des Dispositionsrahmens für die Frage der Realisierbarkeit der Kontogutschrift maßgeblich ist (entgegen: Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg Beschluss vom 25.02.2011, Az. L 13 AS 628/11 ER-B), denn der Dispositionsrahmen i.H.v. 2.900,- EUR bestand jedenfalls bei der Gutschrift des Geldes am 27.06.2011 in unveränderter Form fort, so dass es den Klägern im Zuflusszeitpunkt auch möglich gewesen wäre, das Geld in nahezu voller Höhe von 8.000,- EUR zu realisieren.
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Wenn sich Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Berechnungsfaktoren für einen nach der letzten Verwaltungsentscheidung liegenden Zeitraum der Aufhebungsentscheidung ergeben, so ist dieser Sachverhalt unter Berücksichtigung des § 44 SGB X noch im gerichtlichen Verfahren einzubeziehen (BSG Urteil vom 16.05.2012, Az. B 4 AS 132/11 R).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12
    Das BSG habe mit Urteil vom 30.09.2008 (Az. B 4 AS 29/07 R) klargestellt, dass im Zeitpunkt der Auszahlung offene Schulden nicht abzugsfähig seien.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - L 20 SO 103/13

    Übernahme ungedeckter Heimpflege- und Unterkunftskosten als Hilfe zur stationären

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 20.08.2012 - L 20 SO 302/11 Rn. 33 m.w.N.), dass eine Verrechnung des Einkommens mit Schulden des Kontoinhabers nicht stattfindet (siehe dazu auch BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R; Schmidt in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 82 Rn. 25.1; Berlit in LPK-SGB XII, 10 Auflage 2015, § 82 Rn. 40 m.w.N.; LSG NRW, Urteil vom 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12 Rn. 41 ff.; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage 2014, § 82 Rn. 32 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - L 7 AS 101/14
    Sofern die Einnahme nämlich für den Betroffenen konkret gar nicht mehr realisierbar ist, wäre eine weitere "fiktive" Anrechnung der Einnahme unzulässig (vgl. LSG, Urteil vom 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12).
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