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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08 (https://dejure.org/2012,6191)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2012 - L 16 KR 81/08 (https://dejure.org/2012,6191)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 16 KR 81/08 (https://dejure.org/2012,6191)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 669
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 18.07.2005 (BVerfGE 113, 167) die Einführung von DMP in die gesetzliche Krankenversicherung nicht beanstandet habe, habe sich das Gericht nur knapp mit dem Programm auseinandergesetzt und abschließend darauf verwiesen, es bleibe abzuwarten, ob sich die Versorgungssituation chronisch kranker Menschen tatsächlich verbessern werde.

    Dieser Rüge ist bereits durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2005 (a.a.O.) der Boden entzogen.

    Der Gesetzgeber darf Konzepte erproben und muss lediglich bei Fehlprognosen nachbessern (vgl. BVerfGE 57, 139, 162; 113, 167, 234).

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Das BSG habe zwar in den Entscheidungen vom 24.01.2003 (u.a. BSG SozR 4-2500 § 266 Nr. 1) die Durchführung des RSA für die Jahre 1996 und 1997 als rechtmäßig gewertet.

    Die Klägerin ist der Auffassung, der vom BSG geforderte Standard der Datengrundlage werde nicht erreicht und bezieht sich insoweit auf Ausführungen des BSG im Urteil vom 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R (SozR 4 - 2500 § 266 Nr. 1).

    Insoweit ist schon darauf hinzuweisen, dass das BSG im Urteil vom 24.01.2003 (a.a.O.) es auch gebilligt hat, dass das BVA in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Spitzenverbände sich für eine bestimmte Methode der Korrektur der Verhältniswerte entschieden hatte, obwohl nach der nach § 267 Abs. 7 SGB V (in der damaligen Fassung) geschlossenen Vereinbarung der Spitzenverbände hierfür deren einstimmiges Votum erforderlich gewesen wäre (vgl. a.a.O., Randziffer 76).

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Da die Eignung eines Mittels schon gegeben ist, wenn nur die Möglichkeit der Zweckerreichung besteht (BVerfGE 67, 157, 173; 96, 10, 23) und der Gesetzgeber insoweit im Wege einer Prognose über die voraussichtliche Eignung zu bestimmen hat und es dabei ausreicht, wenn seine Prognose sachgerecht und vertretbar war (BVerfGE 30, 250, 263; 103, 293, 307), kann hier dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden, er habe sich für eine schlechterdings ungeeignete Maßnahme entschieden, wenn er einer in der Wissenschaft vertretenen Meinung gefolgt ist.
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Da die Eignung eines Mittels schon gegeben ist, wenn nur die Möglichkeit der Zweckerreichung besteht (BVerfGE 67, 157, 173; 96, 10, 23) und der Gesetzgeber insoweit im Wege einer Prognose über die voraussichtliche Eignung zu bestimmen hat und es dabei ausreicht, wenn seine Prognose sachgerecht und vertretbar war (BVerfGE 30, 250, 263; 103, 293, 307), kann hier dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden, er habe sich für eine schlechterdings ungeeignete Maßnahme entschieden, wenn er einer in der Wissenschaft vertretenen Meinung gefolgt ist.
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann sich die Klägerin mangels Grundrechtsfähigkeit (zuletzt wieder BVerfG SozR 4 - 2500 § 4 Nr. 1) nur auf das objektive Willkürverbot berufen, das nur verletzt ist, wenn sich für die gesetzliche Regelung kein sachlich rechtfertigender Grund findet (vgl. BVerfGE 89, 132, 142; 99, 367, 389).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Da die Eignung eines Mittels schon gegeben ist, wenn nur die Möglichkeit der Zweckerreichung besteht (BVerfGE 67, 157, 173; 96, 10, 23) und der Gesetzgeber insoweit im Wege einer Prognose über die voraussichtliche Eignung zu bestimmen hat und es dabei ausreicht, wenn seine Prognose sachgerecht und vertretbar war (BVerfGE 30, 250, 263; 103, 293, 307), kann hier dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden, er habe sich für eine schlechterdings ungeeignete Maßnahme entschieden, wenn er einer in der Wissenschaft vertretenen Meinung gefolgt ist.
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann sich die Klägerin mangels Grundrechtsfähigkeit (zuletzt wieder BVerfG SozR 4 - 2500 § 4 Nr. 1) nur auf das objektive Willkürverbot berufen, das nur verletzt ist, wenn sich für die gesetzliche Regelung kein sachlich rechtfertigender Grund findet (vgl. BVerfGE 89, 132, 142; 99, 367, 389).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Da die Eignung eines Mittels schon gegeben ist, wenn nur die Möglichkeit der Zweckerreichung besteht (BVerfGE 67, 157, 173; 96, 10, 23) und der Gesetzgeber insoweit im Wege einer Prognose über die voraussichtliche Eignung zu bestimmen hat und es dabei ausreicht, wenn seine Prognose sachgerecht und vertretbar war (BVerfGE 30, 250, 263; 103, 293, 307), kann hier dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden, er habe sich für eine schlechterdings ungeeignete Maßnahme entschieden, wenn er einer in der Wissenschaft vertretenen Meinung gefolgt ist.
  • BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 2156/02

    Mangelnde Beschwerdefähigkeit einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann sich die Klägerin mangels Grundrechtsfähigkeit (zuletzt wieder BVerfG SozR 4 - 2500 § 4 Nr. 1) nur auf das objektive Willkürverbot berufen, das nur verletzt ist, wenn sich für die gesetzliche Regelung kein sachlich rechtfertigender Grund findet (vgl. BVerfGE 89, 132, 142; 99, 367, 389).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
    Der Gesetzgeber darf Konzepte erproben und muss lediglich bei Fehlprognosen nachbessern (vgl. BVerfGE 57, 139, 162; 113, 167, 234).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 16 KR 24/09

    Sogenannter "Morbiditäts-Risikostrukturausgleich" zwischen den Krankenkassen

    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 23.02.2012 (L 16 KR 81/08 - unter II. 1.) ausgeführt hat, kann dem von der Klägerin zitierten Hinweis nichts dazu entnommen werden, welche Anforderungen insoweit an eine "gesicherte" Datengrundlage zu stellen wäre.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - L 16 KR 95/08

    Durchführung des Risikostrukturausgleichs (RSA)

    Dieser soll nicht wegen Mängeln in der Datengrundlage rechtswidrig sein, vielmehr ist er zunächst auf der Basis der von den Krankenkassen an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen gelieferten (vgl. § 267 Abs. 4 SGB V a.F.) Daten durchzuführen und erst anschließend hat eine Überprüfung zu erfolgen, nämlich die hier dem streitigen Bescheid zugrundeliegende nach § 15a RSAV a.F. (vgl. dazu Senat, Urteil vom 23.02.2012 - L 16 KR 81/08).
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