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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15 B (https://dejure.org/2016,3389)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2016 - L 8 R 29/15 B (https://dejure.org/2016,3389)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - L 8 R 29/15 B (https://dejure.org/2016,3389)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.06.2014 - B 10 ÜG 29/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    Grundsätzlich darf das SG im Rahmen der verständigen Würdigung eines Antrags (§ 123 SGG) bei einem - wie im vorliegenden Fall - rechtskundig vertretenen Antragsteller davon ausgehen, dass das Rechtsschutzziel durch den ausdrücklich gestellten und im Rahmen des sozialgerichtlichen Verfahrens nicht geänderten Klageantrag zutreffend angegeben worden ist (BSG, Beschluss v. 5.6.2014, B 10 ÜG 29/13 B, juris).
  • OVG Sachsen, 08.05.2015 - 5 B 12/15

    Einseitige Erledigungserklärung; Zuständigkeit des Senats; Feststellung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    a) Soweit es bei der einseitigen Erledigungserklärung des Antragstellers verbleibt, dürfte das SG im Hinblick darauf, dass die Grundsätze zum Umgang mit einseitigen Erledigungserklärungen auch im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gelten (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss v. 8.5.2015, 5 B 12/15, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 20.6.2011, 3 S 375/11, NVwZ-RR 2011, 932 ff.; jeweils m.w.N.), im Wege des (nicht vom Beschwerdeausschluss des § 158 Abs. 2 VwGO erfassten) Beschlusses zu entscheiden haben, ob sich das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers erledigt hat (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2010, L 5 KA 352/09, juris).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 18/95

    Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    (1) Der unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG v. 20.12.1995 (6 RKa 18/95, juris) vertretenen Auffassung des 11. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen, auch im gerichtskostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren sei eine (einseitige) Erledigungserklärung als Rücknahme des Rechtsbehelfs auszulegen (Beschluss v. 31.10.2011, L 11 KA 61/11 B ER), folgt der erkennende Senat nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    a) Soweit es bei der einseitigen Erledigungserklärung des Antragstellers verbleibt, dürfte das SG im Hinblick darauf, dass die Grundsätze zum Umgang mit einseitigen Erledigungserklärungen auch im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gelten (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss v. 8.5.2015, 5 B 12/15, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 20.6.2011, 3 S 375/11, NVwZ-RR 2011, 932 ff.; jeweils m.w.N.), im Wege des (nicht vom Beschwerdeausschluss des § 158 Abs. 2 VwGO erfassten) Beschlusses zu entscheiden haben, ob sich das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers erledigt hat (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2010, L 5 KA 352/09, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 8 R 442/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (vgl. Senat, Beschluss v. 3.3.2009, L 8 B 12/09 R; Senat, Beschluss v. 5.9.2011, L 8 R 442/11 B, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    (1) Der unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG v. 20.12.1995 (6 RKa 18/95, juris) vertretenen Auffassung des 11. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen, auch im gerichtskostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren sei eine (einseitige) Erledigungserklärung als Rücknahme des Rechtsbehelfs auszulegen (Beschluss v. 31.10.2011, L 11 KA 61/11 B ER), folgt der erkennende Senat nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - L 8 R 368/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    Zweitens führt die Stundung (weil regelmäßig nur verzinslich gewährt, vgl. § 76 Abs. 2 Satz 2 SGG) nicht zur Erledigung des Rechtsschutzbegehrens auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen eine Nachforderungsbescheid (Senat, Beschluss v. 8.10.2010, L 8 R 368/10 B ER, juris).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    Ob die Rechtsauffassung der Antragsgegnerin zutrifft, ist demgegenüber im Rahmen der Zulässigkeit der Beschwerde nicht zu entscheiden (Lehre von den sog. doppelrelevanten Tatsachen; vgl. BGH, Urteil v. 25.3.2015, VIII ZR 125/14, NJW 2015, 2584; Urteil v. 9.7.2014, VIII ZR 376/13, NJW 2014, 2864; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B

    Erledigungserklärung und Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    Gerade weil sich an die Antragsrücknahme unter Umständen eine andere Kostenfolge knüpft als an die Erledigungserklärung, verbietet es sich vielmehr grundsätzlich, eine eindeutige Erledigungserklärung als Rücknahme auszulegen (vgl. auch BSG, Beschluss v. 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 352/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einseitige Erledigungserklärung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    a) Soweit es bei der einseitigen Erledigungserklärung des Antragstellers verbleibt, dürfte das SG im Hinblick darauf, dass die Grundsätze zum Umgang mit einseitigen Erledigungserklärungen auch im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gelten (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss v. 8.5.2015, 5 B 12/15, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 20.6.2011, 3 S 375/11, NVwZ-RR 2011, 932 ff.; jeweils m.w.N.), im Wege des (nicht vom Beschwerdeausschluss des § 158 Abs. 2 VwGO erfassten) Beschlusses zu entscheiden haben, ob sich das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers erledigt hat (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2010, L 5 KA 352/09, juris).
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 8 B 12/09

    Sozialversicherung - Säumniszuschläge sind bei Streitwert zu berücksichtigen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - L 7 AS 1021/20

    Zivilrecht, Sozialrecht

    Es ist in einem Fall der Doppelrelevanz rechtlich bedeutsamer Umstände sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit eines Rechtsbehelfs gerechtfertigt, das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen anzunehmen, um eine Sachentscheidung über diese doppelrelevante Tatsache zu ermöglichen (vgl. BGH Urteil vom 20.12.2017 - XII ZB 333/17; BAG Beschluss vom 19.09.2006 - 1 ABR 53/05; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.02.2016 - L 8 R 29/15 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2018 - L 7 BA 1871/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung durch den

    Anders als in den gerichtskostenfreien Verfahren führt in den nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG gerichtskostenpflichtigen Verfahren eine einseitige Erledigungserklärung allerdings nicht zur Beendigung des Rechtsstreites (LSG Bayern, Beschluss vom 9. Januar 2017 - L 1 SV 19/16 B - juris Rdnr. 14; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - L 8 R 29/15 B - juris Rdnr. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2022 - L 8 BA 30/22

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im

    Die gegenteilige Rechtsansicht des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 23.6.2016 - L 8 R 29/15 B - juris Rn. 15 m.w.N.; Beschl. v. 25.11.2019 - L 8 BA 117/19 B; s.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2021 - L 9 KR 175/21 B; Sommer , in: Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, § 155 Rn. 16) wird hiermit aufgegeben.
  • LSG Bayern, 19.04.2021 - L 7 BA 25/21

    Kostenrecht: Streitwertfestsetzung nach Erledigungserklärung

    Anders als in den gerichtskostenfreien Verfahren führt in den nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG gerichtskostenpflichtigen Verfahren eine einseitige Erledigungserklärung allerdings nicht zur Beendigung des Rechtsstreites (LSG Bayern, Beschluss vom 9. Januar 2017 - L 1 SV 19/16 B Rz 14; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - L 8 R 29/15 B Rz 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2018 - L 9 BA 14/18

    Ausschluss einer Streitwertfestsetzung in einem kostenpflichtigen Verfahren bei

    In gerichtskostenpflichtigen Verfahren - wie dem vorliegenden - ist die Umdeutung einer einseitigen Erledigungserklärung durch die Klägerseite in eine Rücknahme schon wegen der mit einer Rücknahme zwingend verbundenen Kostentragungspflicht (§ 197a Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz SGG i.V.m. § 155 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ) grundsätzlich ausgeschlossen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - L 8 R 29/15 B - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09. Januar 2017 - L 1 SV 19/16 B -, juris; Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2.A., § 102, Rn. 2; Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 102 SGG, Rn. 31).
  • LG Stuttgart, 17.08.2018 - 19 T 180/18

    Streitwertbeschwerde im Unterlassungsklageverfahren wegen einer

    Dass er sich möglicherweise eine höhere Kostenbelastung der unterlegenen Partei wünscht, um deren finanzielle Risiko an der Prozessführung zu steigern oder ihn im Nachgang weiter zu schädigen, führt nicht zum Vorliegen einer Beschwer (BGH, Beschluss vom 29.10.2009, III ZB 40/09; Beschluss vom 20.12.2011, VIII ZB 59/11; Beschluss vom 20.12.2016, II ZR 249/14).Eine Ausnahme ist lediglich dann gegeben, wenn durch den Beteiligten geltend gemacht wird, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, weswegen noch eine andere Kostenentscheidung ergehen könne (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2016, L 8 R 29/15 B).
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