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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 673/19   

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https://dejure.org/2021,14115
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 673/19 (https://dejure.org/2021,14115)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.04.2021 - L 18 R 673/19 (https://dejure.org/2021,14115)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. April 2021 - L 18 R 673/19 (https://dejure.org/2021,14115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des aktuellen Rentenwerts Ost für nach dem FRG berücksichtigte Zeiten nach der Verlegung des Wohnsitzes in die neuen Bundesländer in der gesetzlichen Rentenversicherung; Kein Anspruch auf Wiederanhebung einer Regelaltersrente nach einem Rückumzug

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung des aktuellen Rentenwerts Ost für nach dem FRG berücksichtigte Zeiten nach der Verlegung des Wohnsitzes in die neuen Bundesländer in der gesetzlichen Rentenversicherung; Kein Anspruch auf Wiederanhebung einer Regelaltersrente nach einem Rückumzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Ost-Rente" trotz Rückumzug in die alten Länder

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Ost-Rente" trotz Rückumzug in die alten Länder

  • haufe.de (Kurzinformation)

    "Ost-Rente" trotz Rückumzug in die alten Länder

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Weiterhin niedrigere "Ost-Rente" - trotz Rückumzug in die alten Bundesländer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R

    Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 673/19
    Nach Auffassung des Senats gelten für den vorliegenden Sachverhalt die gleichen Erwägungen, die das BSG im Urteil vom 12.4.2017 zur Verringerung der Altersrente bei der erstmaligen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Beitrittsgebiet für maßgeblich gehalten hat ( BSG, Urt v 12.04.2017, Aktenzeichen B 13 R 12/15 R = BSGE 123, 98ff = SozR 4-5060 Art. 6 § 4 Nr. 4) .

    Art. 11 Abs. 1 GG schützt nicht vor jedem auf staatliche Maßnahmen zurückgehenden mittelbaren Nachteil, den ein Ortswechsel nach sich ziehen kann und auch nicht dagegen, dass der Aufenthalt an einem bestimmten Ort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit Konsequenzen verbunden ist, die zu dem Schluss veranlassen können, von einem Aufenthalt abzusehen (BSG, Urt v 12.04.2017, aaO, juris Rnrn 49f).

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 R 12/17 R

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 307d SGB 6

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 673/19
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist erst dann gegeben, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BSG, Urt v 28.6.2018, Az B 5 R 12/17 R, juris Rn 17 mwN = BSGE 126, 118ff = SozR 4-2600 § 307d Nr. 3).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 673/19
    Die rentenrechtliche Bewertung der FRG-Zeiten ist allein darin begründet, dass die FRG-Berechtigten ihre Versicherungsbiografie in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt haben ( vgl. BVerfGE 116, 96 ff) .
  • SG Hamburg, 12.06.2017 - S 10 R 58/12

    Anwendung des Art 6 § 4 Abs 6 S 1 Buchst b FANG auf einen Berechtigten nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 673/19
    Schließlich gilt der Sinn und Zweck der Norm, FRG-Auslandszeiten deutscher Versicherter (Vertriebener) nicht besser als Zeiten Versicherter in der früheren DDR zu bewerten, gleichermaßen weiter ( s. dazu auch SG Hamburg, Urt v 12.6.2017, Az S 10 R 58/12, juris Rnrn 42f ).
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