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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15   

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https://dejure.org/2017,46848
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 (https://dejure.org/2017,46848)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 (https://dejure.org/2017,46848)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. August 2017 - L 11 KA 71/15 (https://dejure.org/2017,46848)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsarztrecht; Genehmigung des Zulassungsausschusses für die Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen medizinischen Versorgungszentrum; Zulassungsbeschränkungen; Moratorium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztrecht; Genehmigung des Zulassungsausschusses für die Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen medizinischen Versorgungszentrum; Zulassungsbeschränkungen; Moratorium

  • rechtsportal.de

    Vertragsarztrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) | Anstellung einer Ärztin in MVZ als Eigenbetrieb/Zulassungsmoratorium

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - fristwahrende Wirkung des Zulassungsantrags -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15
    Vielmehr habe das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - klargestellt, dass die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit im Falle der Anordnung neuer Zulassungssperren verfassungskonform auszulegen sei.

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des BSG vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -.

    a) In bestimmten Konstellationen ist nach der Rechtsprechung des BSG § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V verfassungskonform dahin einschränkend auszulegen, dass der Nachweis des Registereintrags auch noch nach der Beantragung der Zulassung erfolgen kann (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -).

    Dieser Aspekt ist besonders wichtig in Fällen der Bewerberkonkurrenz bei Nachfolgezulassungen oder bei kurzfristiger Entsperrung eines Planungsbereichs (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    Das BSG hat im Jahr 2003 entschieden, dass während eines noch schwebenden Verfahrens auf Erteilung einer Approbation bzw. auf Rücknahme der Approbation die begehrte Zulassung nicht wegen Nichtvorliegens der Approbation versagt werden darf, sondern der Ausgang des Rechtsstreits um die Approbation abzuwarten ist (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    In diese Reihe verfassungskonform-einschränkender Auslegungen von Zulassungsbeschränkungen fügt sich das Urteil des BSG vom 12.09.2001 ein: Dort modifizierte das BSG die mit Vollendung des 55. Lebensjahres eintretende Zulassungssperre dahin, dass es ausreiche, wenn der Arzt bis zu diesem Zeitpunkt seine Zulassung beantragte und materiellrechtlich alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllte, die Nachweise hierfür aber nachreiche (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    Diese verfassungskonforme Einschränkung der Altersgrenzen-Regelung hat das BSG ausdrücklich auf Art. 12 Abs. 1 GG gestützt, woraus das Verbot resultiere, dem Zulassungsbewerber das Risiko des zeitlichen Ablaufs des Zulassungsverfahrens aufzubürden, und das Gebot, dass er die Alterszugangsgrenze bis zum letzten Tag ausschöpfen könne (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    Eine solche erweiternde Auslegung unter anderem des § 95 Abs. 2 Satz 1 und 5 SGB V ist aber nur geboten, wenn der Arzt seinerseits alles in seiner Macht Stehende tut, um die fehlenden Nachweise zu erhalten (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    Das hat das BSG ausdrücklich in seinem Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - festgestellt.

    Dies war auch sachgerecht (vgl. zu diesem Kriterium: BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -), denn so hätte der vorliegende Rechtsstreit vermieden werden können.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 11 KA 79/15

    Vertragsarztrecht; Eintragung in das Arztregister; Zulassung; Bewerberkonkurrenz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15
    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - und Beschluss 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER - vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) zur Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993).

    Das gilt nach § 48 Abs. 2 Satz 4 Bedarfsplanungsrichtlinie vom 06.09.2012 auch für die beantragte Anstellungsgenehmigung in einem MVZ (BSG, Urteil 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R - Senat, Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).

    Anlagen können auf Aufforderung oder eigeninitiativ nachgereicht werden (Senat, Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - und Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

    Letztere ergeben sich hier aus § 95 Abs. 2 Sätze 5, 7 und 8 SGB V (Senat, Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2013 - L 11 KA 123/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15
    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - und Beschluss 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER - vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) zur Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993).

    Anlagen können auf Aufforderung oder eigeninitiativ nachgereicht werden (Senat, Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - und Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15
    Das gilt nach § 48 Abs. 2 Satz 4 Bedarfsplanungsrichtlinie vom 06.09.2012 auch für die beantragte Anstellungsgenehmigung in einem MVZ (BSG, Urteil 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R - Senat, Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).
  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R

    Asylbewerberleistung - Grundleistung oder Analogleistung - Einkommenseinsatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15
    Das Gericht ist an den Wortlaut der gestellten Anträge jedoch nicht gebunden, sondern hat den wahren Willen der Beteiligten zu erforschen (vgl. zur Auslegung von Klageanträgen und zu dem insoweit zu beachtenden Grundsatz der Meistbegünstigung: Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, 2017, § 92 Rn. 12; BSG, Urteil vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 11 KA 17/13

    Umfassende Betreuung von Diabetespatienten unter Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15
    Die Klägerin verfolgt den Anspruch zutreffend mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (zur Abgrenzung von Neubescheidungs-, von kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen bei Zulassungsstreitverfahren: Senat, Urteil vom 26.02.2014 - L 11 KA 17/13 -).
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15
    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - und Beschluss 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER - vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) zur Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993).
  • SG Marburg, 25.10.2007 - S 12 KA 404/07

    Medizinisches Versorgungszentrum als Teil eines kommunalen Eigenbetriebes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15
    Vielmehr sollten sich MVZ "aller zulässigen Organisationsformen" bedienen können (§ 95 Abs. 1 Satz 6 SGB V in der bis zum 31.12.2011 gültigen Form; Wigge/Linnemann, Das Krankenhaus, 2008, S. 1177, 1181; Müller in Ratzel/Luxenburger, Handbuch Medizinrecht, 2. Auflage, 2011, § 9 Rn. 73; Hencke in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II - SGB V, 19. Auflage, 72. Lfg., 2009, § 95 Rn. 10d; a.A. SG Marburg, Beschluss vom 25.10.2007 - S 12 KA 404/07 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15

    Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen Medizinischen

    Die Klägerin verfolgt den Anspruch zutreffend mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (zur Abgrenzung einer Neubescheidungsklage von einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage bei Zulassungsstreitverfahren: Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 26.02.2014 - L 11 KA 17/13 -).

    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

    Das gilt nach § 48 Abs. 2 Satz 4 Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte auch für den vorliegenden Fall einer begehrten Anstellungsgenehmigung in einem MVZ (BSG, Urteil 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).

    Weitergehende (Wirksamkeits-) Vorgaben enthält die Richtlinie nicht (Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).

    Anlagen können auf Aufforderung oder eigeninitiativ nachgereicht werden (Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

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