Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 9 SO 132/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42612
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 9 SO 132/16 B (https://dejure.org/2016,42612)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.2016 - L 9 SO 132/16 B (https://dejure.org/2016,42612)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 2016 - L 9 SO 132/16 B (https://dejure.org/2016,42612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,42612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Prozesskostenhilfe für ein erledigtes Verfahren; Erneuter Antrag nach Eintritt der Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtskraft von Beschlüssen über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren; Vollstreckbarkeit vorläufig zugesprochener Leistungen

  • rechtsportal.de

    Rechtskraft von Beschlüssen über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2016 - L 19 AS 289/16
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 9 SO 132/16
    Soweit die Antragstellerin der Auffassung ist, zum Zeitpunkt des am 10.02.2016 beim Sozialgericht Duisburg eingereichten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung habe keine anderweitige Rechtshängigkeit vorgelegen, weil die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.02.2016 zum Verfahren S 35 AS 234/16 ER bei dem Landessozialgericht (LSG) NRW zum Verfahren L 19 AS 289/16 B ER erst am 15.02.2016 eingelegt worden sei, vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.

    Da gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.02.2016 das Rechtsmittel der Beschwerde i.S.d. §§ 172 ff. SGG statthaft war und diese fristgerecht von der Antragsgegnerin eingelegt wurde, endete die Rechtshängigkeit damit erst mit Zustellung des Beschlusses des 19. Senats des LSG NRW vom 24.03.2016 in dem Verfahren L 19 AS 289/16 B ER an die Beteiligten, da gegen diesen Beschluss gemäß § 177 SGG kein Rechtsmittel mehr möglich und damit formelle Rechtskraft eingetreten ist.

    Wie das Sozialgericht in dem hier angegriffenen Beschluss zutreffend ausgeführt hat, steht der Zulässigkeit eines erneuten Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die einen identischen Streitgegenstand aufweist - in beiden Verfahren ging es um die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII in Form des Regelbedarfs für die Zeit vom 18.01.2016 bis zum 17.04.2016 - , das bereits zuvor geführte einstweilige Rechtsschutzverfahren (Az.: S 35 AS 234/16 ER SG Duisburg, Az.: L 19 AS 289/16 B ER LSG NRW) entgegen.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2014 - L 9 SO 20/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 9 SO 132/16
    Sofern die Antragstellerin vorträgt, der Beschluss des Sozialgerichts enthalte keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, so ist dem entgegenzuhalten, dass die Antragsgegnerin als Behörde nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes an Recht und Gesetz gebunden ist und auch einen nicht vollstreckungsfähigen Inhalt einer einstweiligen Anordnung umzusetzen hat (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.01.2014, L 9 SO 20/13 B ER, juris Rn. 51).
  • LSG Bayern, 27.04.2009 - L 8 SO 29/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Anordnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 9 SO 132/16
    Für die Vollstreckung gelten § 200 SGG und § 201 SGG entsprechend (siehe Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86b Rn. 46, Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.04.2009, L 8 SO 29/09 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2020 - L 8 BA 54/19
    Aus der materiellen Rechtskraft des Beschlusses des SG folgt auch die Unzulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. LSG NRW Beschl. v. 23.11.2016 - L 9 SO 132/16 B - juris Rn. 6 m.w.N.; LSG Thüringen Beschl. v. 28.2.2014 - L 6 KR 145/14 ER - juris Rn. 20 m.w.N.; Keller, a.a.O., § 86b Rn. 19a).
  • SG Köln, 06.01.2020 - S 4 BA 257/19
    Aus der materiellen Rechtskraft folgt für den auch hier gegebenen Fall, dass das angerufene Gericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebende Wirkung des Widerspruchs rechtskräftig abgelehnt hatte, die Unzulässigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach Erlass des Widerspruchsbescheides (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt-Keller, SGG, 12. Auflage 2017, § 86b Rn. 19a; juris-PK- Burkiczak, § 86b SGG Rn. 222; Breitkreuz/Fichte-Wehrhahn, SGG, 2. Auflage 2014, § 86b Rn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2016 - L 9 SO 132/16 B, Rn. 6 bei juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 28.02.2014 - L 6 KR 145/14 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 8 SO 118/20
    Auch Beschlüsse über Anträge auf einstweilige Anordnung erwachsen in formelle und materielle Rechtskraft, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist oder ein solches nicht eingelegt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.11.2016 - L 9 SO 132/16 B - juris Rn. 6 und vom 3.4.2014 - L 2 AS 572/14 B ER - juris Rn. 2; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 44a).
  • SG Magdeburg, 17.11.2022 - S 31 SO 122/22

    Versagung von Leistungen der Sozialhilfe im Wege des einstweiligen Rechtschutzes

    Ein erneuter Antrag ist unzulässig, wenn ein Antrag bei unveränderter Sach- und Rechtslage lediglich wiederholt wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. November 2016, Az.: L 9 SO 132/16 B, RN: 6; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., § 86b Rn. 45a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht