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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19   

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https://dejure.org/2020,44689
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19 (https://dejure.org/2020,44689)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.2020 - L 20 AL 53/19 (https://dejure.org/2020,44689)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 2020 - L 20 AL 53/19 (https://dejure.org/2020,44689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Prüfungsprämie besteht bei mehrteiligen Abschlussprüfungen nur einmal

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Für Abschluss einer Weiterbildung gibt es keine doppelte Prämie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2019 - L 13 AL 142/19

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Prämienzahlung bei Bestehen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19
    Ein Teil einer Abschlussprüfung kann aber schon vom Wortsinn her keine Zwischenprüfung sein (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2019 - L 13 AL 142/19 Rn. 19).

    Die hier allein in Betracht kommende zweite Konstellation liegt jedoch nicht vor (so im Ergebnis auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2019 - L 13 AL 142/19 Rn. 20 ff.; Sozialgericht Berlin, Urteil vom 25.08.2020 - S 120 AL 573/19 Rn. 23 ff.).

  • SG Berlin, 25.08.2020 - S 120 AL 573/19

    Weiterbildungsmaßnahme, Weiterbildungsprämie, Zwischenprüfung, gestreckte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19
    Die hier allein in Betracht kommende zweite Konstellation liegt jedoch nicht vor (so im Ergebnis auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2019 - L 13 AL 142/19 Rn. 20 ff.; Sozialgericht Berlin, Urteil vom 25.08.2020 - S 120 AL 573/19 Rn. 23 ff.).

    (b) Ebenso wenig bedarf es noch einer besonderen Motivation, die Weiterbildung nach Ablegung des ersten Teils der Abschlussprüfung (zukünftig) fortzusetzen und abzuschließen, wenn - wie hier - weniger als zwei Monate zwischen Teil 1 der Abschlussprüfung (am 01.03.2018) und deren zweitem Teil ( schriftliche am 25.04.2018) bzw. nur annähernd vier Monate zwischen Teil 1 (am 01.03.2018) und der endgültigen (mündlichen) Abschlussprüfung (am 26.06.2018) liegen, während die Ausbildungsverordnung für die hier in Rede stehende Ausbildung einen Zeitraum von ca. anderthalb Jahren zwischen Ablegung der Zwischenprüfung/des ersten Teils der Abschlussprüfung und der Abschlussprüfung bzw. deren zweitem Teil vorsieht (vgl. § 4 Abs. 1 BüroMKfAusbVErpV; vgl. zu dieser Argumentation auch Sozialgericht Berlin, Urteil vom 25.08.2020 - S 120 AL 573/19 Rn. 24 und 25).

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19
    b) Einer erweiternden Auslegung in dem von der Klägerin gewünschten Sinn, dass § 131a Abs. 3 Ziffer 1 SGB III auch den ersten Teil einer Abschlussprüfung erfasst, ist die Vorschrift nicht zugänglich; denn der (eindeutige) Wortlaut einer Vorschrift ist Grenze jeder Auslegung (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R Rn. 16).

    Von einer vom Gericht auszufüllenden Regelungslücke ist nur in folgenden Konstellationen auszugehen: (1.) Der Gesetzgeber wollte es der Rechtsprechung überlassen, das Recht in Detailfragen zu finden; (2.) das Schweigen in der gesetzlichen Regelung beruht auf einem Versehen oder Übersehen eines Tatbestandes oder (3.) die Lebensverhältnisse haben sich nach Erlass des Gesetzes verändert, so dass der Gesetzgeber diese noch nicht berücksichtigen konnte (BSG, Urteil vom 07.10.2009, a.a.O., Rn. 19).

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19
    Denn nach den objektiven Kriterien sowie dem Charakter der Maßnahme (vgl. zur Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung BSG, Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R Rn. 10 ff. und Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R Rn. 23 f.) baute der Vorbereitungslehrgang auf dem bereits vorhandenem beruflichen Wissen auf, das die Klägerin aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Buchhändlerin sowie ihrer Bürotätigkeit im Unternehmen des Ehemannes (von 2003 bis 2005 sowie von 2010 bis 2017) erworben hatte (vgl. zur mindestens 4, 5jährigen einschlägigen Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung der Externenprüfung in einem kaufmännischen Beruf die homepage der L Wirtschaftsfachschule unter www.X.de).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R

    Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19
    Selbst wenn dies uneingeschränkt auch für nur kurze Weiterbildungsmaßnahmen gelten sollte, sind norminterpretierende Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Gesetzen, in denen - wie hier - das Recht nach Meinung der Verwaltung ausgelegt wird, jedenfalls nicht geeignet, die gesetzlichen Regelungen außer Kraft zu setzen; sie binden die Gerichte nicht (vgl. zu alledem und zur Abgrenzung von ermessensleitenden Verwaltungsvorschriften, die - in § 131a Abs. 3 SGB III nicht eingeräumte - Beurteilungs- oder Ermessensspielräume ausfüllen, BSG, Urteil vom 30.0.2009 - B 9 VS 3/09 R Rn. 34 m.w.N.).
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19
    a) Ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist vom Standpunkt des Gesetzes selbst, der ihm zu Grunde liegenden Regelungsabsicht, der mit ihm verfolgten Zwecke, also des gesetzgeberischen "Plans" im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu beurteilen (BSG, Urteil vom 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R Rn. 17).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19
    Denn nach den objektiven Kriterien sowie dem Charakter der Maßnahme (vgl. zur Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung BSG, Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R Rn. 10 ff. und Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R Rn. 23 f.) baute der Vorbereitungslehrgang auf dem bereits vorhandenem beruflichen Wissen auf, das die Klägerin aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Buchhändlerin sowie ihrer Bürotätigkeit im Unternehmen des Ehemannes (von 2003 bis 2005 sowie von 2010 bis 2017) erworben hatte (vgl. zur mindestens 4, 5jährigen einschlägigen Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung der Externenprüfung in einem kaufmännischen Beruf die homepage der L Wirtschaftsfachschule unter www.X.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 19 AS 466/20

    Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg

    Nach Auffassung des Senats ist § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III aber analog auf die Ablegung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung im Sinne des BBiG zumindest bei mehrjährigen Ausbildungen anzuwenden, also die Ablegung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung im Sinne des BBiG mit einer Zwischenprüfung gleichzusetzen (siehe auch Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III, Stand 08.02.2021, Rdz. 81.69; zweifelnd LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2019 - L 13 AL 142/19 ; LSG NRW, Urteil vom 23.11.2020 - L 20 AL 53/19, Revision anhängig unter B 11 AL 2/21 R; verneinend: SG Berlin, Urteil vom 25.08.2020 - S 120 AL 573/19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - L 14 AL 103/20

    Zwischenprüfung - gestreckte Abschlussprüfung - Analogie - Gesetzesauslegung -

    Ein Teil einer Abschlussprüfung kann daher vom Wortsinn her keine Zwischenprüfung sein (vgl. Landessozialgericht [LSG], Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. November 2020 - L 20 AL 53/19 -, juris Rn. 30; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2019 - L 13 AL 142/19 -, juris Rn. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.09.2021 - L 12 AL 603/20

    Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten

    Eine erweiternde Auslegung des § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III dahingehend, dass unter Zwischenprüfung auch der 1. Teil einer Abschlussprüfung zu verstehen ist, scheidet aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2019, L 13 AL 142/19; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.04.2021, L 14 AL 103/20; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2020, L 20 AL 53/19 und Urteil vom 11.03.2021, a.a.O.; alle juris, auch zum Nachfolgenden).
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