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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13 NZB   

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https://dejure.org/2013,37756
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13 NZB (https://dejure.org/2013,37756)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.12.2013 - L 3 R 707/13 NZB (https://dejure.org/2013,37756)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - L 3 R 707/13 NZB (https://dejure.org/2013,37756)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13
    Entsprechendes gilt für das Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R -.

    Ob der Ersatzanspruch für gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur nach Maßgabe des § 335 Abs. 2 S 1 Teils 2 SGB III besteht (vgl. BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R, Rn 49), spielt für die Entscheidung der Nichtzulassungsbeschwerde keine Rolle.

  • BSG, 06.03.2000 - B 11 AL 243/99 B

    Keine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Arbeitslosengeldanspruchs wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13
    Die hier vertretene Rechtsauffassung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass für die rückwirkende Aufhebung des Bewilligungsbescheides dann kein Raum ist, wenn der Kläger gegenüber einem vorrangigen Leistungsträger einen Erstattungsanspruch im Sinne von § 104 SGB X hat (vgl. BSG Beschluss vom 06.03.2000 - B 11 AL 243/99 B; Geiger in Info also 2013, 110 m.w.N.).
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R

    Asylbewerberleistung - Verpflichtung zum Verbrauch von Einkommen und Vermögen vor

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R, Rn 17 m.w.N.) regelt § 104 SGB X die Erstattungsverpflichtung bei Leistungen unterschiedlicher Gründe.
  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 11/96

    Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X und § 104 SGB X , Anwendung bei der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 28.08.1997 - 14/10 RKg 11/96 - ausdrücklich zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Sozialleistungsträger seine Verpflichtung im Sinne des § 104 Abs. 1 S 1 SGB X rechtzeitig erfüllt hat.
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13
    Dem steht nicht das Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R - entgegen.
  • BSG, 15.09.1997 - 9 BVg 6/97

    Anspruch auf Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13
    Die Rechtsfrage darf sich nicht unmittelbar und ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (vgl. BSG Beschluss vom 15.05.1997 - 9 BVg 6/97 - zum gleichlautenden § 160 SGG).
  • LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X

    So hat das LSG NRW in einem Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde (vom 23.12.2013, Az. L 3 R 707/13 NZB - nach juris) die vom SG Detmold erstinstanzlich vertretene Auffassung eines Erstattungsanspruchs für Doppelleistungen in einem Fall mit unterschiedlichen Zahlungszeitpunkten aber verspäteter Bewilligung als der obergerichtlich geklärten Rechtsauffassung entsprechend angesehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

    Dementsprechend hat auch das BSG ausgeführt, dass es für die Rechtzeitigkeit der Leistung im Sinne des § 104 Abs. 1 S. 2 SGB X nicht auf die Fälligkeit der Leistung oder den Verzug der Behörde ankomme, sondern lediglich auf die Anspruchs- bzw. Bezugszeiträume, weil nur so dem gesetzlichen Zweck, der Vermeidung zweckidentischer Doppelleistungen, entsprochen werden könne (BSG, Urteil vom 28.08.1997 - 14/10 RKg 11/96, juris Rn. 16; ebenso LSG NRW, Beschluss vom 23.12.2013 - L 3 R 707/13 NZB, Rn. 25).
  • LSG Hessen, 24.04.2023 - L 5 R 168/22

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Nach Auffassung des erkennenden Senats hat die Beklagte die Rentenzahlung für Mai 2017 "nicht rechtzeitig geleistet" im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Denn insoweit hängt die Rechtzeitigkeit der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung nicht von der Fälligkeit der Leistung oder dem Verzug der Behörde ab, sondern entscheidend ist allein die Übereinstimmung der Anspruchs- und Bezugszeiträume (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 1997, 14/10 RKg 11/96 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 2; so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Dezember 2013, L 3 R 707/13 NZB - juris Rdnr. 25).
  • SG Fulda, 08.06.2022 - S 13 R 52/19
    Die Berufung war gemäß § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, da zu der Frage, ob die rechtzeitige Zahlung einer beginnenden Rentenleistung nach § 118 Abs. 1 SGB VI den Erstattungsanspruch nach § 40a SGB II in Verbindung mit § 104 SGB X entfallen lässt, sowohl unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht a.a.O. sowie Bayerisches Landessozialgericht a.a.O. einerseits und Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.12.2013 - L 3 R 707/13 NZB (juris) andererseits) vertreten werden und daneben die Frage der Auslegung des § 104 Abs. 1 S. 2 SGB X auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht geklärt ist (Bundessozialgericht, Urteile vom 19.03.1992 - 7 Rar 26/91 (juris) sowie vom 25.01.1994 - 7 Rar 42/93 (juris) einerseits und Urteil vom 28.08.1997 - 14/10 RKG 11/96 (juris) andererseits).
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