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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - L 3 RJ 3/02   

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https://dejure.org/2003,15294
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - L 3 RJ 3/02 (https://dejure.org/2003,15294)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2003 - L 3 RJ 3/02 (https://dejure.org/2003,15294)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - L 3 RJ 3/02 (https://dejure.org/2003,15294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Übergangsgeld eines in Luxemburg Tätigen; Letzter abgerechneter Engeltabrechnungszeitraum von mindestens vierwöchiger Dauer vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit als Bemessungszeitraum für die Berechnung vonÜbergangsgeld; Zusammenrechnung aller nach den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 38/94

    Zuständigkeit für Rehabilitationsmaßnahmen für EG-Grenzgänger, Berechnung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - L 3 RJ 3/02
    Zu einer solchen Diskriminierung eines Wanderarbeitnehmers käme es jedoch, wenn das Übergangsgeld des Klägers nach den (niedrigeren innerstaatlichen) Tarifbestimmungen berechnet und die Berücksichtigung seines Verdienstes in Luxemburg mit der Begründung verweigert würde, er hätte dieses Entgelt nicht nach innerstaatlichen Vorschriften erhalten (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995, Az.: 5 RJ 38/94, SozR 3-2200 § 1241 Nr. 3).

    Trotz der zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21. Juni 1995, Az.: 5 RJ 38/94) und des EuGH (Urteil vom 9. August 1994, Rechtssache C - 406/93) sieht die Beklagte offenbar vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Wanderarbeitnehmern grundsätzlichen Klärungsbedarf durch das Bundessozialgericht.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-406/93

    Reichling / INAMI

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - L 3 RJ 3/02
    Demnach ist sicherzustellen, dass Wanderarbeitnehmern weder ein Verlust von Ansprüchen auf Leistungen der sozialen Sicherheit noch eine Verminderung der Höhe dieser Leistungen entsteht (EuGH, Urteil vom 9. August 1994, Rechtssache C - 406/93, Slg. 1994 I S. 4061 = SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 8).

    Trotz der zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21. Juni 1995, Az.: 5 RJ 38/94) und des EuGH (Urteil vom 9. August 1994, Rechtssache C - 406/93) sieht die Beklagte offenbar vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Wanderarbeitnehmern grundsätzlichen Klärungsbedarf durch das Bundessozialgericht.

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - L 3 RJ 3/02
    Rechtfertigt dieser Grundgedanke die Einbeziehung und steht der neue Verwaltungsakt mit dem bisherigen Streitstoff in Zusammenhang, so ist 96 SGG nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zumindest entsprechend anwendbar (Urteil vom 24. November 1978, Az.: 11 RA 9/78, BSGE 47, 168, 170; Meyer-Ladewig, a.a.O.).
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