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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 13 RA 21/03   

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https://dejure.org/2004,14743
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 13 RA 21/03 (https://dejure.org/2004,14743)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.05.2004 - L 13 RA 21/03 (https://dejure.org/2004,14743)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - L 13 RA 21/03 (https://dejure.org/2004,14743)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 16/02 R

    Familienversicherung - Ausschluss - Gesamteinkommen - Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 13 RA 21/03
    Des Weiteren hat der Kläger auf ein Urteil des BSG vom 30.07.2003 (B 12 KR 16/02 R - in SozR 4 - 2500 § 10 Nr. 3) hingewiesen.

    Dies macht es nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 29.07.2003 (B 12 KR 16/02 R) erforderlich, Leistungen, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, generell unberücksichtigt zu lassen.

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 13 RA 21/03
    Zwar verlangt die Feststellung des Überschreitens einer bestimmten Hinzuverdienstgrenze nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 06.03.2003, B 4 RA 8/02 R und B 4 RA 35/02 R - SozR 4 - 2600 § 313 Nr. 1 u. 2) eine monatliche Gegenüberstellung des für den jeweiligen Monat erzielten Hinzuverdienstes mit den in § 313 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI ausgestalteten drei Gruppen von individuellen Hinzuverdienstgrenzen.

    Zweck der BU-Rente ist es, bei dauerhaftem Verlust eines versicherungspflichtig betätigten beruflichen Leistungsvermögens, das auf gesundheitlichen Einschränkungen beruht, die sich daraus ergebenden Nachteile für das Einkommensniveau des Versicherten und seine Alterssicherung zumindest teilweise auszugleichen (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 06.03.2003, B 4 RA 35/02 R).

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 8/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 13 RA 21/03
    Zwar verlangt die Feststellung des Überschreitens einer bestimmten Hinzuverdienstgrenze nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 06.03.2003, B 4 RA 8/02 R und B 4 RA 35/02 R - SozR 4 - 2600 § 313 Nr. 1 u. 2) eine monatliche Gegenüberstellung des für den jeweiligen Monat erzielten Hinzuverdienstes mit den in § 313 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI ausgestalteten drei Gruppen von individuellen Hinzuverdienstgrenzen.
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 13 RA 21/03
    Er weist insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.04.2001 (1 BvR 1629/94 in BVerfGE 103, 242 ff.) hin.
  • LSG Thüringen, 08.11.2004 - L 6 RJ 518/02

    Voraussetzungen einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Anspruch auf eine Rente

    Demnach ergibt sich für den gesamten Zeitraum auf jeweiliger Monatsbasis eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Berufsunfähigkeit in voller Höhe (§ 313 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) mit der Folge, dass die Rente wegen Berufsunfähigkeit seit dem Januar 2001 bis zum Termin der mündlichen Verhandlung durch den Senat (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Mai 2004 - Az.: L 13 RA 21/03, Revision beim BSG unter Az.: B 4 RA 29/04 R anhängig) nicht ausgezahlt wird.
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