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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03   

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https://dejure.org/2004,17581
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03 (https://dejure.org/2004,17581)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03 (https://dejure.org/2004,17581)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. September 2004 - L 4 (2) U 6/03 (https://dejure.org/2004,17581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Unternehmens in das Unternehmerverzeichnis einer Berufsgenossenschaft; Sachliche Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung - Überweisung - Monostrukturelles Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01

    Eigenständige Regelung hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit der gewerblichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    In diesem Sinne ist die Beklagte der zuständige Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (vergleiche LSG NRW, Urteil vom 11.05.2004 - L 15 U 40/01 - mit weiteren Nachweisen).

    Der RAM-Erlass vom 16.03.1942 und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des RVA sind damit bei der Prüfung der Frage, welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmen nach "Art und Gegenstand nahesteht", zu beachten (vergleiche LSG NRW, Urteil vom 11.05.2004 - L 15 U 40/01 - mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit handelt es sich um eine die Zuständigkeit der Beklagten begründende überwiegend büromäßige Tätigkeit (vergleiche LSG NRW, Urteile vom 11.05.2004 - L 15 U 40/01 - und vom 16.09.2003 - L 15 U 16/01 - mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58

    Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    Die Überweisung an eine andere Berufsgenossenschaft allein aufgrund einer anderen Beitragsbelastung sei nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht zulässig (BSGE 15, 282, 291).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist in einer - unterstellt - höheren Beitragsbelastung eines Unternehmens keine schwerwiegende Unzuträglichkeit im Sinne von § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB VII zu sehen (vergleiche BSG, Urteil vom 28.11.1961 - 2 RU 36/58 - und Urteil vom 12.12.1985 - 2 RU 57/84 -, jeweils zu § 664 Abs. 3 RVO; Ricke in Kasseler Kommentar, § 136 Randnummer 19; Bereiter-Hahn/Mertens, § 136 Randnummer 5).

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 57/84

    Gewerbliche Berufsgenossenschaft - Anspruch eines Mitglieds-Betrieb - Zuordnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    Diese Regelung übernimmt die zu § 664 Abs. 3 RVO ergangene Rechtssprechung, wonach die Berichtigung der Eintragung eines Unternehmens in das Unternehmerverzeichnis einer Berufsgenossenschaft nur dann zulässig war, wenn sie seinerzeit aufgrund eines so gröblichen Irrtums erfolgt war, dass die weitere Belassung des Betriebes bei der formal zuständig gewordenen Berufsgenossenschaft der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung eindeutig widerlaufen würde oder wenn schwerwiegende Unzuträglichkeiten nachweisbar wären, welche die Belassung des Betriebes bei der Berufsgenossenschaft als unbillige Härte erscheinen ließe (vergleiche BSG, Urteil vom 12.12.1985 - 2 RU 57/84 -).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist in einer - unterstellt - höheren Beitragsbelastung eines Unternehmens keine schwerwiegende Unzuträglichkeit im Sinne von § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB VII zu sehen (vergleiche BSG, Urteil vom 28.11.1961 - 2 RU 36/58 - und Urteil vom 12.12.1985 - 2 RU 57/84 -, jeweils zu § 664 Abs. 3 RVO; Ricke in Kasseler Kommentar, § 136 Randnummer 19; Bereiter-Hahn/Mertens, § 136 Randnummer 5).

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    Mit der am 14.01.2003 eingelegten Berufung trägt die Klägerin unter Wiederholung ihres Vorbringens aus dem ersten Rechtszug gestützt auf das Gutachten von Prof. Dr. T und Urteile des Bundessozialgerichts (BSGE 39, 112, 113; 71, 85, 86) weiterhin vor, es fehle an einer Zuweisung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber für die Zeitarbeitsunternehmen.

    Maßgeblich kommt es darauf an, bei welcher Berufsgenossenschaft die für das betreffende Unternehmen zweckmäßigste Unfall- und Krankheitsverhütung gewährleistet ist (BSG, Urteil vom 04.08.1992 - 2 RU 5/91 -).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 23/92

    Anforderungen an die berufsgenossenschaftliche Zuordnung - Auswirkung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    Der die sachliche Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften regelnde Bundesratsbeschluss vom 22.05.1885 (AN 1885, 143) gilt als vorkonstitutionelles Recht weiter (ständige Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, vergleiche Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 23/92).
  • LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen 48 und 49; Unternehmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Berufsgenossenschaft unter ihrer alten Bezeichnung neu organisiert und erhielt 1954 den von ihr heute geführten Namen (vergleiche LSG Sachsen, Urteil vom 07.03.2001 - L 2 U 151/99 - und LSG NRW, Urteil vom 16.09.2003 - L 15 U 16/01 - mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    Diese Forderung hatte das BSG unter Berücksichtigung des seit jeher im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsatzes der Katasterstetigkeit für notwendig gehalten (vergleiche BSG, Urteil vom 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R -).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    Dies ergibt sich - insoweit folgt der Senat dem Urteil des BSG vom 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R - zum einen daraus, dass die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung eine besondere Art von Unternehmen mit einem besonderen Unternehmensgegenstand darstellen, weil sie im Unterschied zu anderen Unternehmen keine Waren herstellen oder vertreiben bzw. Dienstleistungen erbringen, sondern Arbeitskräfte gegen Entgelt "verleihen", mit denen andere Unternehmen solchen Zwecken dienen.
  • LSG Bayern, 17.09.2003 - L 17 U 159/01

    Vorliegen eines Arbeitsunfalles; Voraussetzungen für den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    Das Gericht hat die Akten der Beklagten sowie die Streitakten des SG Gelsenkirchen zu den Aktenzeichen S 13 U 90/99, S 10 U 206/99 und S 13 U 45/01 sowie des LSG NRW zum Aktenzeichen L 17 U 159/01 einschließlich der Beiakten beigezogen.
  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03
    Mit der am 14.01.2003 eingelegten Berufung trägt die Klägerin unter Wiederholung ihres Vorbringens aus dem ersten Rechtszug gestützt auf das Gutachten von Prof. Dr. T und Urteile des Bundessozialgerichts (BSGE 39, 112, 113; 71, 85, 86) weiterhin vor, es fehle an einer Zuweisung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber für die Zeitarbeitsunternehmen.
  • OLG Hamm, 31.01.2000 - 13 U 90/99

    Berücksichtigung einer gesundheitlichen Vorschädigung bei Schmerzensgeldanspruch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02

    Anspruch auf Überweisung an eine Berufsgenossenschaft; Zuständigkeit eines

    Diese ergeben sich aus den Arbeitsvorgängen, Betriebseinrichtungen und Werkstoffen der Entleihbetriebe (s auch Sächs LSG aaO, 794; Lauterbach-Watermann, aaO; Bertram, SGb 1999, 679, 681 f - aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile 11. Mai vom 24. September 2004 - L 15 U 40/01 und L 4 (2) U 6/03; Noack, SozVers 1973, 41).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - Überweisung - Auffangzuständigkeit -

    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die BG unter ihrer alten Bezeichnung neu organisiert und erhielt 1954 den von ihr heute geführten Namen "Verwaltungs-BG" (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. September 2004 - L 4 (2) U 6/03 - zitiert nach Juris m.w.N.).
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