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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - L 3 R 49/14   

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https://dejure.org/2016,50588
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - L 3 R 49/14 (https://dejure.org/2016,50588)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.10.2016 - L 3 R 49/14 (https://dejure.org/2016,50588)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Oktober 2016 - L 3 R 49/14 (https://dejure.org/2016,50588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Syndikus; Fehlender Antrag auf rückwirkende Befreiung; Keine Erweiterung des von der Rückwirkung erfassten Personenkreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Syndikus; Fehlender Antrag auf rückwirkende Befreiung; Keine Erweiterung des von der Rückwirkung erfassten Personenkreises

  • rechtsportal.de

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befreiung von der Versicherungspflicht als Syndikusrechtsanwalt

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - L 3 R 49/14
    Eine anwaltliche Berufsausübung ist in der äußeren Form der Beschäftigung aber nicht möglich und kann dem Berufsfeld des Rechtsanwalts von vornherein nicht zugeordnet werden (BSG in seinen Urteilen vom 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 13/14 R).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - L 3 R 49/14
    Eine anwaltliche Berufsausübung ist in der äußeren Form der Beschäftigung aber nicht möglich und kann dem Berufsfeld des Rechtsanwalts von vornherein nicht zugeordnet werden (BSG in seinen Urteilen vom 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 13/14 R).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - L 3 R 49/14
    Eine anwaltliche Berufsausübung ist in der äußeren Form der Beschäftigung aber nicht möglich und kann dem Berufsfeld des Rechtsanwalts von vornherein nicht zugeordnet werden (BSG in seinen Urteilen vom 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 13/14 R).
  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - L 3 R 49/14
    Auch wenn es erklärtes Ziel der Gesetzesänderung war, den vor Verkündung der Urteile des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 bestehenden Rechtszustand aufrechtzuhalten bzw. wiederherzustellen - so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14 unter Bezugnahme auf BT-Drucksache 18/6915 S 1ff - ist der Kläger nicht so zu behandeln, als erfüllte er die Tatbestandsvoraussetzungen des § 231 Abs. 4 b SGB VI für eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17

    Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs 4b SGB 6

    Die Klägerin könne auch aus der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte keine für sie günstigere Rechtsposition herleiten (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.10.2016 - L 3 R 49/14 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2022 - L 3 R 744/19

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als

    Der Stichtag des 01.04.2016 ist bindend (Dankelmann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 231 SGB VI, Rn. 63.3; LSG NRW, Urteil vom 24.10.2016 - L 3 R 49/14, Rn. 27 zitiert nach juris).
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