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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2021 - L 9 AL 185/20 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2021 - L 9 AL 185/20 B (https://dejure.org/2021,1698)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.01.2021 - L 9 AL 185/20 B (https://dejure.org/2021,1698)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - L 9 AL 185/20 B (https://dejure.org/2021,1698)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen, 04.09.2019 - L 3 AL 201/16

    Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2021 - L 9 AL 185/20
    Damit verbleibt es bei der Anwendbarkeit der allgemeinen sozialgerichtlichen Beschwerdevorschrift des § 172 Abs. 1 SGG, zumal auch kein Ausschlusstatbestand nach § 172 Abs. 2 oder 3 SGG vorliegt; insbesondere zählt eine Streitwertfestsetzung nicht zu den in § 172 Abs. 2 SGG abschließend aufgeführten Entscheidungen (s. zum Vorstehenden ausführlich SächsLSG, Beschl. v. 04.09.2019 - L 3 AL 201/16 B -, juris Rn. 11 ff., jeweils m.w.N.).

    Arbeitgeber oder Betriebsvertretung sind nämlich in Streitigkeiten über Kurzarbeitergeld nur Prozessstandschafter der Arbeitnehmer, was aber nichts am Charakter des Kurzarbeitergeldes als Sozialleistung ändert (BSG, Urt. v. 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R -, juris Rn. 22; vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 21.06.2018 - B 11 AL 4/17 R -, juris Rn. 23; ferner auch SächsLSG, Beschl. v. 04.09.2019 - L 3 AL 201/16 B -, juris Rn. 27; aus der Lit. nur BeckOKG/Krauss SGG § 183 SGG, Rn. 51 m.w.N.).

    Dies betrifft zum Beispiel auch Streitigkeiten um die Aufhebung oder Abänderung von Feststellungen, die Höhe oder die Rückforderung von Leistungen sowie deren Verzinsung (s. SächsLSG, Beschl. v. 04.09.2019 - L 3 AL 201/16 B -, juris Rn. 32 m.w.N.; H. Lange, in: jurisPK-SGG, § 183 Rn. 44; Breitkreuz, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 183 Rn. 10).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2021 - L 9 AL 185/20
    Arbeitgeber oder Betriebsvertretung sind nämlich in Streitigkeiten über Kurzarbeitergeld nur Prozessstandschafter der Arbeitnehmer, was aber nichts am Charakter des Kurzarbeitergeldes als Sozialleistung ändert (BSG, Urt. v. 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R -, juris Rn. 22; vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 21.06.2018 - B 11 AL 4/17 R -, juris Rn. 23; ferner auch SächsLSG, Beschl. v. 04.09.2019 - L 3 AL 201/16 B -, juris Rn. 27; aus der Lit. nur BeckOKG/Krauss SGG § 183 SGG, Rn. 51 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2006 - L 9 AL 76/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2021 - L 9 AL 185/20
    Der erkennende Senat folgt in ständiger Rechtsprechung dieser Auffassung (siehe bereits Beschl. vom 02.02.2006, L 9 AL 76/05, BeckRS 2006, 40721) und sieht auch in Ansehung der Beschwerdebegründung keinerlei Veranlassung, hiervon abzuweichen.
  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 4/17 R

    Kurzarbeitergeld - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2021 - L 9 AL 185/20
    Arbeitgeber oder Betriebsvertretung sind nämlich in Streitigkeiten über Kurzarbeitergeld nur Prozessstandschafter der Arbeitnehmer, was aber nichts am Charakter des Kurzarbeitergeldes als Sozialleistung ändert (BSG, Urt. v. 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R -, juris Rn. 22; vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 21.06.2018 - B 11 AL 4/17 R -, juris Rn. 23; ferner auch SächsLSG, Beschl. v. 04.09.2019 - L 3 AL 201/16 B -, juris Rn. 27; aus der Lit. nur BeckOKG/Krauss SGG § 183 SGG, Rn. 51 m.w.N.).
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