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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 7/09   

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https://dejure.org/2010,25274
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 7/09 (https://dejure.org/2010,25274)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.03.2010 - L 9 SO 7/09 (https://dejure.org/2010,25274)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. März 2010 - L 9 SO 7/09 (https://dejure.org/2010,25274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweise kann von der Bestellung eines besonderen Vertreters für einen prozessunfähigen Beteiligten bis zum Eintritt eines Vormunds, Betreuers oder Pflegers abgesehen werden; Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters für einen prozessunfähigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.04.1983 - VI R 209/79

    Lohnsteuer - Anfechtung - Antrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 7/09
    Sie wird auch nicht mit Bekanntgabe zulässig (Bundesfinanzhof, Urteil vom 8.4.1983, Az.: VI R 209/79).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 7/09
    Entsprechend dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.07.2003 (Az.: B 7 AL 216/02 B), dem der Senat folgt, gilt eine Ausnahme von der Notwendigkeit einer Bestellung eines besonderen Vertreters, wenn das gerichtliche Verfahren eines Prozessunfähigen derart offensichtlich haltlos ist, dass eine Genehmigung der Prozessführung durch den gesetzlichen oder besonderen Vertreter von vornherein ausgeschlossen erscheint.
  • LSG Hamburg, 10.12.2009 - L 5 AS 6/09

    Prozessfähigkeit des Klägers als Prozessvoraussetzung für die Zulässigkeit einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 7/09
    Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, einen Prozess selbst oder durch einen selbst bestellten Prozessbevollmächtigten zu führen sowie die Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbst bestellten Vertreter wirksam vorzunehmen und entgegenzunehmen (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 10.12.2009, Az.: L 5 AS 6/09; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 71, Rdnr. 1a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2021 - L 21 R 237/20

    Unzulässigkeit der Anfechtungs- und Leistungsklage im sozialgerichtlichen

    Denn selbst nach der (erfolgten) Durchführung eines Vorverfahrens bleibt die verfrüht erhobene Klage unzulässig (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.02.2017, L 15 U 229/17; LSG NRW, Urteil vom 25.03.2010, L 9 SO 7/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - 9 B 411/20

    Streit um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Zwangsräumung; Anforderungen an

    b) Auch wenn der Antragsteller, wofür derzeit alles spricht, weiterhin prozessunfähig ist, vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2010 - 8 B 1000/10 - unter Hinweis auf das auf Veranlassung des Sozialgerichts Köln erstattete nervenärztliche Gutachten des Dr. W. vom 21. Juni 2009 und das Urteil des LSG NRW vom 25. März 2010 - L 9 SO 7/09 -, ist dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht zu entsprechen.
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