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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99 (https://dejure.org/2000,11542)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.05.2000 - L 9 AL 196/99 (https://dejure.org/2000,11542)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - L 9 AL 196/99 (https://dejure.org/2000,11542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis für einen thailändischen Staatsangehörigen; Härteregelung hinsichtlich einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer; Befristete und auf den Wirtschaftszweig des Hotelgewerbes und Gaststättengewes beschränkte ...

  • lsvd.de

    § 1 Abs. 2 ArGV
    Binationale gleichgeschlechtliche Paare - Heiratshindernis - besondere Härte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen, 03.04.1997 - L 3 Al 45/96

    Erteilung einer besonderen Arbeitserlaubnis; Qualifizierung der Versagung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99
    Mit dem binnen Monatsfrist eingelegten Widerspruch machte der Kläger geltend, die Beklagte berücksichtige nicht die bisherige sozialgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere die Urteile des Sozialgerichts Stade vom 28.10.1993 - S 6 Ar 66/93 - und des Landessozialgerichts Sachsen vom 03.04.1997 - L 3 AL 45/96 -= InfAuslR 1997, 414, 415. Die Beklagte wies den Widerspruch mit Bescheid vom 12.02.1998 zurück: Die vom Kläger angesprochenen gerichtlichen Entscheidungen könnten auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, weil sie auf den jeweiligen Einzelfall abzielten.

    Die in Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK zum Ausdruck kommende Schutzfunktion ist jedenfalls bei der Prüfung der Frage, ob die Versagung der Arbeitserlaubnis nach den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles eine besondere Härte bedeutet, zu berücksichtigen (so auch unter Ablehnung eines unmittelbaren Anspruchs auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis gemäß § 2 Abs. 7 AEVO: Sächsisches Landessozialgericht InfAuslR 1997, 414, 415).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1991 - 8 E 1307/91

    Sozialhilfe; Hilfe; Lebensunterhalt; Barleistung; Regelform ; Sachleistung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99
    Von der Gesetzessystematik her ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass Angehörige anderer Lebensgemeinschaften als die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 ArGV genannten familiären und ehelichen Lebensgemeinschaften in die Härtefallprüfung einbezogen werden, zumal die Vorschrift des § 1 Abs. 2 ArGV - anders als die früheren Härteregelungen (zuletzt § 2 Abs. 7 AEVO) - und anders als die nach § 2 ArGV zu erteilende Arbeitsberechtigung keinen umfassenden Zugang zum Arbeitsmarkt mehr eröffnet (s. aber auch den Beschluss des BSG vom 23.01.1992 in InfAuslR 1992, 106, der sich jedoch auf den Ablauf der Sechsjahresfrist des § 2 Abs. 1 Nr. 6 AEVO bezieht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1996 - 17 A 1093/95

    Anspruch auf Erteilung eines Visums; Führung einer gleichgeschlechtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99
    Zu Recht ist auch darauf hingewiesen worden, dass diese rechtlich zulässige Form des Zusammenlebens unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG sowie des Art. 8 Abs. 1 EMRK (Achtung des Privatlebens) steht (vgl. BVerwG DVBl 1996, 1253 ff.; OVG NRW NVwZ 1997, 512 ff.) und grundrechtsrelevante Benachteiligungen zu vermeiden sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 3058).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99
    Zu Recht ist auch darauf hingewiesen worden, dass diese rechtlich zulässige Form des Zusammenlebens unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG sowie des Art. 8 Abs. 1 EMRK (Achtung des Privatlebens) steht (vgl. BVerwG DVBl 1996, 1253 ff.; OVG NRW NVwZ 1997, 512 ff.) und grundrechtsrelevante Benachteiligungen zu vermeiden sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 3058).
  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99
    Zu Recht ist auch darauf hingewiesen worden, dass diese rechtlich zulässige Form des Zusammenlebens unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG sowie des Art. 8 Abs. 1 EMRK (Achtung des Privatlebens) steht (vgl. BVerwG DVBl 1996, 1253 ff.; OVG NRW NVwZ 1997, 512 ff.) und grundrechtsrelevante Benachteiligungen zu vermeiden sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 3058).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99
    Unter Einbeziehung von Sachgesichtspunkten besteht kein Anlass zu einer anderen Beurteilung, weil sich aus der Übergangsvorschrift des § 432 SGB III ergibt, dass nur erteilte und damit bestandskräftig gewordene Arbeitserlaubnisse weiter gelten sollen und kein abgeschlossener, in der Vergangenheit liegender Sachverhalt betroffen ist, sondern ein Rechtsverhältnis, das über den Zeitpunkt des dieses regelnden Verwaltungsaktes hinaus bedeutsam ist (vgl. BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7).
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