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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.05.2005 - L 12 AL 214/03 (https://dejure.org/2005,9234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - L 12 AL 214/03 (https://dejure.org/2005,9234)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Führerscheinentzug auf Grund einer verkehrsrechtlichen Straftat als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten eines LKW-Fahrers; Anspruch eines LKW-Fahrers auf Arbeitslosengeld bei Kündigung durch den Arbeitgeber wegen einer erteilten Führerscheinsperre; Feststellung ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sperrzeit bei Arbeitslosengeld aufgrund von arbeitsvertragswidrigem Verhalten - Führerscheinverlust
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- finkeldei-online.de (Kurzinformation)
Führerscheinentzug rechtfertigt keine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Sperrzeit wegen Kündigung nach Führerscheinentzug
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 30.06.2003 - S 29 AL 264/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03
- BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
Wird zitiert von ...
- SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung, …
Vielmehr wurden dieser dann in der Person des Arbeitnehmers liegende Umstände zugrunde gelegt (so auch LSG Nordrhein-Westfalen v. 25.05.2005 - L 12 AL 214/03), so dass die Kündigung im Wesentlichen auf personenbedingte und nicht auf verhaltensbedingte Gründe gestützt wird.