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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99 (https://dejure.org/1999,9589)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99 (https://dejure.org/1999,9589)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - L 3 RJ 39/99 (https://dejure.org/1999,9589)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99
    Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. u.a. SozR 1200 § 14 Nr. 9, SozR 1300 § 44 Nr. 13, SozR 3-1200 § 14 Nr. 22).

    Nur der in der konkreten Situation dem Versicherten gegenüberstehende Leistungsträger ist in der Lage, die notwendigen Hinweise in bezug auf solche Veränderungen zu geben, die Reaktionen des Betroffenen auf einem anderen Rechtsgebiet gegenüber einem anderen Leistungsträger erforderlich machen (BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22).

    Denn ebenso wie § 16 SGB I sich an Leistungsträger wendet, kann bei der Verwirklichung von Rechten nach dem Sozialgesetzbuch nur ein Fehler eines Leistungsträgers oder einer sonstigen im Sozialgesetzbuch ausdrücklich genannten Stelle, die in den Verwaltungs- bzw. Funktionsablauf des zuständigen Leistungsträgers eingebunden ist, dem zuständigen Leistungsträger zugerechnet werden (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 m.w.N. für den Fall eines dem Rentenversicherungsträger zurechenbaren Beratungsfehlers des Arbeitsamtes, wobei ausdrücklich auf das Zusammenwirken zweier Leistungsträger im Sinne des SGB abgestellt wird; SozR 2200 § 545 Nr. 8 für sonstige in § 16 SGB I genannten Stellen; verneinend hingegen z.B. bei konkurrierenden Sozialleistungen wie Kindergeld und Ausbildungsförderung in SGb 1993, 525; ebenso keine Funktionseinheit zwischen Gewerbeämtern der Gemeinden und den Trägern der Unfallversicherung, SozR 3-1200 § 14 Nr. 11.).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99
    Allerdings muß sich im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs der zuständige Leistungsträger das Verschulden eines anderen Leistungsträgers wie ein eigenes Verschulden zurechnen lassen, wenn das eigene Verschulden einen Herstellungsanspruch begründen würde (BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 9, 22).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99
    Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die begehrte Leistung befugten Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen die zuständige Behörde führt, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber i.S. einer Funktionseinheit "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (BSG std. Rspr., vgl. SozR 2200 § 381 Nr. 44; SozR 1200 § 14 Nr. 26; SozR 1200 § 14 Nr. 28; SozR 2200 § 545 Nr. 8; SozR 3-1200 § 14 Nr. 29).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92

    Festsetzung von Unfallversicherungsbeiträgen als versicherungspflichtiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99
    Denn ebenso wie § 16 SGB I sich an Leistungsträger wendet, kann bei der Verwirklichung von Rechten nach dem Sozialgesetzbuch nur ein Fehler eines Leistungsträgers oder einer sonstigen im Sozialgesetzbuch ausdrücklich genannten Stelle, die in den Verwaltungs- bzw. Funktionsablauf des zuständigen Leistungsträgers eingebunden ist, dem zuständigen Leistungsträger zugerechnet werden (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 m.w.N. für den Fall eines dem Rentenversicherungsträger zurechenbaren Beratungsfehlers des Arbeitsamtes, wobei ausdrücklich auf das Zusammenwirken zweier Leistungsträger im Sinne des SGB abgestellt wird; SozR 2200 § 545 Nr. 8 für sonstige in § 16 SGB I genannten Stellen; verneinend hingegen z.B. bei konkurrierenden Sozialleistungen wie Kindergeld und Ausbildungsförderung in SGb 1993, 525; ebenso keine Funktionseinheit zwischen Gewerbeämtern der Gemeinden und den Trägern der Unfallversicherung, SozR 3-1200 § 14 Nr. 11.).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99
    Denn ebenso wie § 16 SGB I sich an Leistungsträger wendet, kann bei der Verwirklichung von Rechten nach dem Sozialgesetzbuch nur ein Fehler eines Leistungsträgers oder einer sonstigen im Sozialgesetzbuch ausdrücklich genannten Stelle, die in den Verwaltungs- bzw. Funktionsablauf des zuständigen Leistungsträgers eingebunden ist, dem zuständigen Leistungsträger zugerechnet werden (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 m.w.N. für den Fall eines dem Rentenversicherungsträger zurechenbaren Beratungsfehlers des Arbeitsamtes, wobei ausdrücklich auf das Zusammenwirken zweier Leistungsträger im Sinne des SGB abgestellt wird; SozR 2200 § 545 Nr. 8 für sonstige in § 16 SGB I genannten Stellen; verneinend hingegen z.B. bei konkurrierenden Sozialleistungen wie Kindergeld und Ausbildungsförderung in SGb 1993, 525; ebenso keine Funktionseinheit zwischen Gewerbeämtern der Gemeinden und den Trägern der Unfallversicherung, SozR 3-1200 § 14 Nr. 11.).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99
    Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die begehrte Leistung befugten Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen die zuständige Behörde führt, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber i.S. einer Funktionseinheit "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (BSG std. Rspr., vgl. SozR 2200 § 381 Nr. 44; SozR 1200 § 14 Nr. 26; SozR 1200 § 14 Nr. 28; SozR 2200 § 545 Nr. 8; SozR 3-1200 § 14 Nr. 29).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99
    Aber auch wenn ein Beratungsbegehren nicht vorliegt, ist der Leistungsträger gehalten, den Berechtigten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zutage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (so schon BSG SozR Nr. 3 zu § 1233 RVO; vgl. ferner BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15 und 25; SozR 3-1200 § 14 Nrn. 5, 6, 9, 10, 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 1 R 285/06

    Unzuständiger Leistungsträger - unzuständige Gemeinde - Berlin - Landesbehörde

    Laut Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1999 -L 3 RJ 39/99 - sei das Nordrhein-Westfälische Landesamt für Besoldung und Versorgung kein Leistungsträger im Sinne des § 16 SGB I.
  • LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 109/01

    Invalidenrentenanspruch nach dem RÜG - Wohnsitzverlegung vor dem 18.5.1990 -

    Der Senat lässt dabei zugunsten des Klägers zum einen ungeprüft, ob die in diesem Zusammenhang von seinen Eltern genannten Behörden und Institutionen solche Sozialleistungsträger sind, deren etwaig fehlerhaftes Beratungsverhalten sich die Beklagte als Rentenversicherungsträgerin zurechnen lassen müsste (vgl. nur: BSG, Urteil vom 1. September 1999, B 13 RJ 73/98 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1999, L 3 RJ 39/99, Breithaupt 1999, S. 912, 913, 914; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 11. November 1999, L 1 RA 235/98, LSG Niedersachsen, Beschluss vom 5. November 1999, L 1 RA 124/98), was zumindest beim Berufsbildungszentrum, einer Schulleitung oder beim Vormundschaftsgericht zweifelhaft sein dürfte.
  • LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 1 RA 249/01
    Denn ein Arbeitgeber gehört nicht zu den Sozialleistungsträgern gem. §§ 12, 18 - 29 SGB I, die allein als Adressat eines Beratungsfehlers im Sinne des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs in Betracht kommen (vgl. nur BSG, SozR 3 - 1200, § 14 Nr. 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1999, L 3 RJ 39/99, Breithaupt 1999, S. 912, 91914 - 916).
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