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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12   

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https://dejure.org/2013,28626
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12 (https://dejure.org/2013,28626)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12 (https://dejure.org/2013,28626)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - L 2 AS 2249/12 (https://dejure.org/2013,28626)
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Wird zitiert von ... (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 7 AS 620/16

    Versagung von Leistungen nach dem SGB II

    Das Sozialgericht Münster habe im Urteil vom 23.03.2016 nicht das rechtskräftige Urteil des LSG Nordrhein Westfalen vom 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12 berücksichtigt, mit welchem ihm die Leistungen "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" für seine selbstständige Tätigkeit versagt worden seien, weil die Beklagte selbst davon ausgegangen sei, ein anrechenbares Einkommen aus Selbständigkeit sei im Zeitraum 01.09.2012 bis 30.06.2013 nicht erzielt worden und die selbstständige Tätigkeit sei insgesamt nicht tragfähig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2018 - L 11 AS 834/16
    § 16 c Abs. 3 SGB II ergänzt die anderen Regelungen des SGB II über Eingliederungsleistungen hinsichtlich der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit um ein weiteres Tatbestandsmerkmal, nämlich die Erfolgsprognose im Sinne von § 16 c Abs. 3 Satz 1 SGB II (vgl. Thie, in: Münder [Hrsg.], SGB II, 6. Aufl. 2017, § 16c Rdnr. 1; Stölting in: Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 16b Rn 21 m.w.N.; Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 2015, K § 16b Rn 25; vgl. auch LSG Sachsen, Beschluss vom 13.10.2009 - L 3 AS 318/09 B ER sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 2013 - L 2 AS 2249/12).

    § 16 c Abs. 3 Satz 2 SGB II modifiziert jedoch den Amtsermittlungsgrundsatz insoweit, dass es dem Leistungsberechtigten selbst und nicht dem Leistungsträger obliegt, die taugliche Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einzuholen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 2013 - L 2 AS 2249/12).

  • SG Nürnberg, 26.05.2020 - S 13 AS 651/17

    Förderung der Selbstständigkeit nach dem SGB II

    Der Wortlaut der Regelung (... verlangen soll ...) weist jedoch darauf hin, dass mit der Beibringung dieser Stellungnahme dem Antragsteller auch eine Wahlmöglichkeit in Bezug auf die begutachtende Stelle eingeräumt wird, wohingegen Aufgabe des Leistungsträgers in erster Linie ist, ohne Bindung an die Stellungnahme die Tragfähigkeitsanalyse selbst zu werten und mit den verfügbaren Erkenntnissen abzuwägen (vgl. LSG Essen, Urteil vom 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12 - juris Rn.42).

    Der Beklagte wird daher im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung den Kläger zur Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle aufzufordern und ihre Kompetenzen allenfalls in der Weise einzusetzen haben, dass diese Stellungnahme einer kritischen Prüfung unterzogen wird (vgl. LSG Essen, Urteil vom 25.06.2013 aaO).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - L 4 AS 342/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageänderung - Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Kläger missversteht die gesetzliche Regelung des § 16c Abs. 3 SGB II. In Modifizierung des Amtsermittlungsgrundsatzes oblag es dem Kläger und nicht dem Leistungsträger, die (positive) Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einzuholen (Harks, in: jurisPK, zu § 16c SGB II, Stand: 11. Oktober 2019, Rn. 26; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24. Juni 2013 - L 2 AS 2249/12 - Rn. 41 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2014 - L 2 AS 2314/13

    Leistung zur Eingliederung in Arbeit

    Ergänzend weist der Senat auf seine ständige Rechtsprechung, so auch mit Urteil vom 25.06.2013 in der Sache L 2 AS 2249/12 und auf Folgendes hin: Bestätigt in seiner Überzeugungsbildung sieht der Senat sich durch die Bekundungen der Zeugin T. Diese hat inhaltlich ergiebig, widerspruchsfrei und nachvollziehbar die Richtigkeit der Prognoseentscheidung des Beklagten in Bezug auf den Streitgegenstand bestätigt und auch für den Senat die Gewissheit begründet, dass zur Förderung der Eingliederung des Klägers in Arbeit das gebotene und geeignete Mittel die Teilnahme des Klägers an einer Jobbörse war und auch weiterhin ist.
  • LSG Bayern, 30.07.2014 - L 11 AS 491/14

    Wegen einstweiliger Anordnung, Einstiegsgeld, Existenzgründungsdarlehen

    Die angestrebte Erwerbstätigkeit muss dem Leistungsberechtigten die ernsthafte Perspektive eröffnen, in absehbarer Zeit aus eigenen Kräften den Lebensunterhalt jedenfalls für sich decken zu können (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 AS 883/18
    Gemäß § 16c Abs. 3 SGB II obliegt es in Modifizierung des Amtsermittlungsgrundsatzes dem Kläger und nicht dem Leistungsträger, die (positive) Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einzuholen (Harks, in: jurisPK, zu § 16c SGB II, Stand: 11.10.2019, Rn. 26; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2013 - L 2 AS 2249/12 - Rn. 41 m. w. N., LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.01.2020 - L 4 AS 342/18 -, Rn. 35, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2018 - L 11 AS 486/14
    § 16c Abs. 3 SGB II ergänzt die anderen Regelungen des SGB II über Eingliederungsleistungen hinsichtlich der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit um ein weiteres Tatbestandsmerkmal, nämlich die Erfolgsprognose im Sinne von § 16c Abs. 3 Satz 1 SGB II (vgl. Thie, in: Münder [Hrsg.], SGB II, 6. Aufl. 2017, § 16c Rdnr. 1; Stölting in: Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 16b Rn 21 m.w.N.; Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 2015, K § 16b Rn 25; vgl. auch LSG Sachsen, Beschluss vom 13.10.2009 - L 3 AS 318/09 B ER sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 2013 - L 2 AS 2249/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 7 AS 225/17
    Bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer geplanten selbständigen Tätigkeit ist ergänzend § 16c Abs. 3 SGB II a.F. heranzuziehen, der im Zusammenhang mit § 16b SGB II a.F. zu lesen bzw. als dessen Konkretisierung zu verstehen ist (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 2013 - L 2 AS 2249/12 - juris RdNr. 37).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2018 - L 7 AS 44/18
    Es muss die Erwartung bestehen, dass durch die angestrebte Erwerbstätigkeit dem Leistungsberechtigten die ernsthafte Perspektive ermöglicht wird, in absehbarer Zeit aus eigenen Kräften den Lebensunterhalt für sich decken zu können (BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 3/05 R -SozR 4-4300 § 77 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 2013 - L 2 AS 2249/12 - sowie Beschluss vom 18. Januar 2017 - L 7 AS 2409/16 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 11 AS 77/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2018 - L 7 AS 226/17
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